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Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern

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Zuständigkeiten<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen liegen die Zuständigkeiten im Schulwesen<br />

teils beim Land und teils bei den Geme<strong>in</strong>den.<br />

So ist das Land für die sogenannten „<strong>in</strong>neren“ Schulangelegenheiten zuständig, also<br />

für das, was sich auf die Pädagogik sowie Gegenstände und Formen des Unterrichts<br />

bezieht.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den als Schulträger s<strong>in</strong>d für die „äußeren“ Schulangelegenheiten zuständig.<br />

Dazu gehören im Wesentlichen die Bereitstellung von Schulraum, Lehrund<br />

Unterrichtsmitteln und die Gewährung von Schülerfahrkosten.<br />

Die Schulaufsicht<br />

Für die <strong>in</strong>haltliche Gestaltung und Kontrolle des Schulwesens ist die Schulaufsicht<br />

zuständig. Sowohl Lehrere<strong>in</strong>satz als auch alle pädagogischen Belange stehen <strong>in</strong><br />

ihrer Verantwortung.<br />

Schulaufsichtsbehörde ist für<br />

<br />

<strong>Geldern</strong>er Grund-, Haupt- und Förderschulen das Schulamt des Kreise Kleve<br />

<br />

Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs<br />

die Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Die oberste Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen des Landes NRW obliegt<br />

dem M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung.<br />

Der Schul- und Sportausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Der Schul- und Sportausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten, die ihm<br />

vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> übertragen worden s<strong>in</strong>d. Er entscheidet u.a. über die<br />

Planung von Schulbauvorhaben, über Maßnahmen zur Erweiterung des Bildungsangebotes<br />

und die Bildung von E<strong>in</strong>gangsklassen an den städtischen <strong>Schulen</strong>.<br />

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