Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern
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Die Feststellung e<strong>in</strong>es sonderpädagogischen Förderbedarfes obliegt dem Schulamt<br />
für den Kreis Kleve. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an<br />
Herrn Mulders,<br />
Schulrat beim Schulamt des Kreises Kleve<br />
Nassauer Alle 15-23<br />
47533 Kleve<br />
Telefon: 0 28 21 / 85-492<br />
E-Mail: schulamt@kreis-kleve.de<br />
Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />
für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
Mit der Ratifizierung des "Übere<strong>in</strong>kommens der Vere<strong>in</strong>ten Nationen über die Rechte<br />
der Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (VN-BRK)" hat sich die Bundesrepublik<br />
Deutschland im Frühjahr 2009 als Vertragspartner unter anderem verpflichtet, "e<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong>tegratives Bildungssystem auf allen Ebenen" zu gewährleisten. Es ist das erklärte<br />
Ziel der Landesregierung Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, e<strong>in</strong> grundsätzliches Wahlrecht der<br />
Eltern auf den Förderort für ihr beh<strong>in</strong>dertes K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuführen - das heißt, Förderschule<br />
oder allgeme<strong>in</strong>e Schule <strong>in</strong> zumutbarer Entfernung.<br />
Bis zur Umsetzung dieses Inklusions-Prozesses gelten aber die aktuellen rechtlichen<br />
Grundlagen.<br />
Die sonderpädagogische Förderung kann <strong>in</strong> NRW an allgeme<strong>in</strong>en <strong>Schulen</strong> als Geme<strong>in</strong>samer<br />
Unterricht oder <strong>in</strong> Förderschulen erfolgen. Eltern haben <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen ke<strong>in</strong>en rechtlichen Anspruch darauf, dass K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />
festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht für<br />
beh<strong>in</strong>derte und nicht beh<strong>in</strong>derte Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen oder <strong>in</strong> Integrativen<br />
Lerngruppen an <strong>Schulen</strong> der Sekundarstufe I unterrichtet werden. Ob<br />
und <strong>in</strong> welchem Umfang der Geme<strong>in</strong>same Unterricht an e<strong>in</strong>er Schule e<strong>in</strong>gerichtet<br />
werden kann, hängt vom örtlichen Bedarf und den personellen bzw. sächlichen Kapazitäten<br />
ab.<br />
Die Entscheidung über die Teilnahme am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wird stets im<br />
H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e optimale Förderung der e<strong>in</strong>zelnen Schüler<strong>in</strong> und des e<strong>in</strong>zelnen<br />
Schülers getroffen. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der<br />
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