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Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern

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Schulbücher<br />

Zum Ende e<strong>in</strong>es jeden Schuljahres teilt die Schule für das kommende Schuljahr mit,<br />

welche Schulbücher im Unterricht e<strong>in</strong>gesetzt werden. E<strong>in</strong> Teil der Schulbücher wird<br />

von der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> beschafft und den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern unentgeltlich<br />

zur Verfügung gestellt. Der andere Teil der Bücher ist von den Erziehungsberechtigten<br />

bzw. volljährigen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler zu kaufen. Die Höhe des Eigenanteils,<br />

den die Erziehungsberechtigten für den Kauf der Schulbücher <strong>in</strong> dem<br />

Schuljahr aufwenden müssen, ist <strong>in</strong> der Verordnung zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz<br />

NRW festgelegt.<br />

Der Eigenanteil für das Schuljahr 2012/13 beträgt je nach Schulform:<br />

Grundschule<br />

12,00 Euro<br />

Klassen 1 bis 4 (Primarstufe)<br />

Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie der Gymnasien<br />

26,00 Euro<br />

Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I)<br />

Gymnasiale Oberstufe<br />

23,67 Euro<br />

Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II)<br />

Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen<br />

Klassen 1 bis 4<br />

12,00 Euro<br />

Klassen 5 bis 10<br />

26,00 Euro<br />

Die Schule gibt an die Eltern e<strong>in</strong>e genaue Information bezüglich des Buches / der<br />

Bücher, die vom Eigenteil angeschafft werden. Die Eltern s<strong>in</strong>d und bleiben Eigentümer<br />

der Lernmittel, die vom Eigenanteil angeschafft werden. Selbstverständlich<br />

können die Schulbücher auch gebraucht von anderen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern<br />

erworben werden.<br />

Nach § 96 Abs. 3 des Schulgesetzes s<strong>in</strong>d Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfte Buch (SGB XII) von der Zahlung<br />

e<strong>in</strong>es Eigenanteils befreit. Empfänger und Empfänger<strong>in</strong>nen von Leistungen nach<br />

dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Bezieher von Arbeitslosengeld II<br />

bzw. Sozialgeld nach dem SGB II müssen den Eigenanteil selbst entrichten.<br />

Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie <strong>in</strong> der jeweiligen Schule und<br />

beim Amt für Jugend, Schule und Sport, Frau Annegret Engh, Telefon: 0 28 31 /<br />

398 – 811.<br />

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