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KW 31 - Bühlertann

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Nummer <strong>31</strong>/32<br />

Donnerstag, 1. August 2013<br />

3<br />

AMTLICHE<br />

Bekanntmachungen<br />

Bescheinigung vom Finanzamt<br />

über Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

Hiermit möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger informieren,<br />

dass das Finanzamt Schwäbisch Hall für alle Angelegenheiten<br />

rund um die ehemalige Lohnsteuerkarte (Änderungen,<br />

Neuausstellung, usw.) zuständig ist. Sie finden das<br />

Formular „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für<br />

den Lohnsteuerabzug 2013“ zum Download unter<br />

www.elster.de/download/Antrag_LStAbzug_2013.pdf.<br />

Nähere Infos erteilt Ihnen das Finanzamt Schwäbisch Hall:<br />

Tel. 0791/752-0.<br />

Ausschreibung ELR-Programm 2014<br />

Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />

Raum 2014<br />

Das Land Baden-Württemberg hat für 2014 das Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben.<br />

Anträge können bis 30.09.2013 beim Bürgermeisteramt<br />

eingereicht werden. Wer im gewerblichen Bereich investiert<br />

und damit Arbeitsplätze sichert oder schafft oder wer in den<br />

Teilorten in Ortskernlage leer stehende Gebäude zu Wohnraum<br />

umnutzt oder Wohnungen umfassend und familiengerecht<br />

modernisiert, kann eine Förderung beantragen.<br />

Förderschwerpunkt „Arbeiten“<br />

Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten<br />

durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und<br />

Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10 % der Investitionskosten,<br />

max. 200.000 Euro. Strukturell besonders bedeutsame<br />

Vorhaben wie z. B. Verlagerung aus Gemengelagen oder<br />

die Reaktivierung von Gewerbebrachen werden mit bis zu 15 %<br />

der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.<br />

Förderschwerpunkt „Grundversorgung“<br />

Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften<br />

können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen<br />

Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen einen Zuschuss<br />

von bis zu 20 %, maximal 200.000 Euro erhalten.<br />

Förderschwerpunkt „Wohnen“<br />

Die Schaffung von Wohnraum innerhalb historischer Ortslage<br />

durch Umnutzung vorhandener leer stehender Gebäude oder<br />

durch Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer<br />

und familiengerechter Wohnverhältnisse können mit einem Fördersatz<br />

von 30 %, höchstens 20.000 Euro, bei Umnutzung<br />

höchstens 40.000 Euro je Wohnung unterstützt werden. Einzelmaßnahmen<br />

wie z. B. Fassadenverschönerungen oder Dachgeschossausbauten<br />

sowie Energiesparmaßnahmen werden nicht<br />

gefördert. Neubaumaßnahmen in Baulücken sind nachrangig<br />

und nur auf bisher schon bebauten Flächen förderfähig.<br />

Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere<br />

Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt<br />

wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen<br />

ist jedoch möglich.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

In Orten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden nur<br />

gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb des Sanierungsgebiets<br />

ist die Anwendung des Entwicklungsprogramms Ländlicher<br />

Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt werden kann aber<br />

die Verlagerung von Gewerbe aus dem Sanierungsgebiet. Betroffen<br />

von dieser Ausschlussregelung ist in unserer Gemeinde<br />

der Hauptort <strong>Bühlertann</strong> mit dem Sanierungsgebiet Ortskern<br />

<strong>Bühlertann</strong>.<br />

Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei der Projektauswahl<br />

baureife Vorhaben bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen,<br />

den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z. B. genehmigte<br />

oder genehmigungsfähige Bauplanung und detaillierte<br />

Kostenschätzung) nachzuweisen. Für die Beurteilung günstig<br />

sind auch aussagekräftige Projektbeschreibung, Firmenspiegel,<br />

Finanzierungsplan und Fotos.<br />

Bei allen Vorhaben sollte belegt werden, dass dem Umwelt- und<br />

Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren<br />

Rechnung getragen wird.<br />

Die Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

sind bis 30.09.2013 in fünffacher Ausfertigung beim Bürgermeisteramt<br />

einzureichen. Formulare können im Rathaus, Zimmer 4<br />

abgeholt werden. Auskünfte erteilt Bürgermeister Michael Dambacher.<br />

Im Landratsamt berät Brigitte Spriegel, Tel. 0791/755-7259, E-<br />

Mail: b.spriegel@lrasha.de.<br />

Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter<br />

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1244389/<br />

index.html bereit.<br />

Zweckverband Bühlertal-Wasserversorgung<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />

Bühlertal-Wasserversorgung, Sitz Obersontheim, für das<br />

Haushaltsjahr 2013 und Auslegung des Wirtschaftsplanes 2013<br />

Beschluss der Verbandsversammlung vom 26.06.2013 zum<br />

Wirtschaftsplan 2013<br />

§ 1 - Wirtschaftsplan<br />

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Bühlertal-Wasserversorgung<br />

für das Wirtschaftsjahr 2013 wird wie folgt festgelegt:<br />

a) im Erfolgsplan mit<br />

einem Gesamtertrag von:<br />

701.445,00 E<br />

einem Gesamtaufwand von:<br />

701.445,00 E<br />

b) im Vermögensplan mit<br />

Gesamteinnahmen von:<br />

198.000,00 E<br />

Gesamtausgaben von:<br />

198.000,00 E<br />

§ 2 - Umlagenbedarf<br />

Die vorläufige Umlage für das Wirtschaftsjahr 2013 wird wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

a) nach § 15 der Satzung nach der bezogenen Wassermenge<br />

zur Anlagenfinanzierung auf: 0,09840 E/m 3<br />

b) nach § 14 der Satzung nach der bezogenen Wassermenge<br />

zur Finanzierung des Erfolgsplans auf: 1,60852 E/m 3<br />

Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.<br />

Die vorläufige Umlage ist monatlich – nachträglich – mit 1/12 des<br />

Jahresbetrags zur Zahlung fällig.<br />

Die endgültige Umlage ist nach vorstehendem Umlagenmaßstab<br />

aufgrund der Bilanz zum <strong>31</strong>.12.2013 zu berechnen.<br />

§ 3 - Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, der für die Deckung der Investitionen<br />

im Vermögensplan aufgenommen werden darf, wird auf<br />

- 0 - E<br />

festgesetzt.<br />

§ 4 - Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000,00 E<br />

festgesetzt.<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />

aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />

eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,<br />

der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />

Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.

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