KW 31 - Bühlertann
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Nummer <strong>31</strong>/32<br />
Donnerstag, 1. August 2013<br />
Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftplan<br />
2013 in der Zeit vom<br />
5. August 2013 bis einschließlich 13. August 2013<br />
im Rathaus Obersontheim, Rathausplatz 1, in 74423 Obersontheim<br />
- Finanzverwaltung -, während den üblichen Dienststunden<br />
zur Einsichtnahme ausgelegt ist.<br />
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom<br />
15.07.2013, AZ: L 1.2, die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung<br />
am 26.06.2013 gem. § 20 Abs. 1 des Gesetzes<br />
über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 14 des<br />
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) gefassten Beschlusses über die<br />
Feststellung des Wirtschaftplanes 2013 gemäß § 28 GKZ i. V. mit<br />
§ 121, Abs. 2 GemO, bestätigt.<br />
Ferner wurde genehmigt:<br />
- Gemäß § 18 GKZ i. V. mit § 89, Abs. 2 GemO der in § 4 des<br />
o. g. Beschlusses auf 100.000,00 E festgesetzte Höchstbetrag<br />
der Kassenkredite.<br />
Obersontheim, den 23.07.2013<br />
Siegfried Trittner<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Sprechtag des Versichertenberaters<br />
der Deutschen Rentenversicherung<br />
Am Donnerstag, dem 15.08.2013 findet ein Sprechtag der Deutschen<br />
Rentenversicherung statt:<br />
16.00 bis 18.00 Uhr, Rathaus Obersontheim<br />
Herr Erhardt gibt kostenlos Auskunft in allen Fragen der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung. Er hilft beim Ausfüllen von Formularen<br />
und Anträgen.<br />
Bitte alle vorhandenen Unterlagen mitbringen. Auch Familienstammbuch<br />
und evtl. Lehrvertrag.<br />
Termine außerhalb der Sprechstunden können unter Tel. 0791-<br />
4994771 vereinbart werden.<br />
Wahlscheinanträge über das Internet<br />
Zur Bundestagswahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen<br />
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-<br />
Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung<br />
beantragt werden (§27 BWO).<br />
Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung eines<br />
Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage<br />
http://www.buehlertann.de an.<br />
Beim Aufruf des Links https://egov.virtuelles-rathaus.de/briefwahl/antrag?ags=08127012&waehlerverzeichnis=A&bezirk=RZ<br />
FUN erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.<br />
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular<br />
eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen<br />
nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden<br />
zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet<br />
in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten<br />
Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis<br />
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.<br />
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen<br />
von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische<br />
Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die<br />
Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre<br />
Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch<br />
formlos per E-Mail an gemeinde@buehlertann.de einen Wahlschein<br />
beantragen.<br />
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen,<br />
Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.<br />
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das<br />
Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon<br />
07973/9696-14 (Fr. Zauner) od. 07973/9696-0 (Zentrale), Mail:<br />
gemeinde@buehlertann.de, Fax 07973/9696-33.<br />
Bürgermeisteramt<br />
<strong>Bühlertann</strong><br />
Einheitlichkeit im Zahlungsverkehr – dank SEPA<br />
Die Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr<br />
dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im<br />
Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch<br />
unterschiedlich geregelt.<br />
Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und<br />
Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und<br />
europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA heißt dieses<br />
Projekt. Das Wort steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung<br />
des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel.<br />
Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in<br />
den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco<br />
und der Schweiz nutzbar.<br />
Unternehmen müssen bei der Abwicklung von Überweisungen<br />
und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen<br />
einhalten:<br />
Sie müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung<br />
erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z. B.<br />
Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML-Formats bei<br />
elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige<br />
vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht,<br />
bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe<br />
notwendig sind.<br />
IBAN und BIC:<br />
Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die<br />
Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger durch<br />
die IBAN (International Bank Account Number, internationale<br />
Bankkontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale<br />
Bankleitzahl) identifiziert, anstatt wie bisher anhand<br />
von Kontonummer und Bankleitzahl.<br />
SEPA-Überweisungen können seit Januar 2008 in Euro innerhalb<br />
Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA-Teilnehmerländer<br />
durchgeführt werden. Ab 1. Februar 2014 löst die<br />
SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in<br />
den Euroländern endgültig ab.<br />
Lastschriftmandat:<br />
Ein SEPA-Lastschriftmandat umfasst sowohl die Zustimmung<br />
des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an<br />
den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen<br />
Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.<br />
Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen nach dem<br />
1. Februar 2014 SEPA-Mandate verwenden. Bereits erteilte<br />
schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate<br />
genutzt werden. In Deutschland ist durch eine Änderung<br />
der Allgemeinen Geschäftsbedingung der Zahlungsdienstleister<br />
sichergestellt, dass bestehende deutsche Einzugsermächtigungen<br />
ab dem 9. Juli 2012 auch für Einzüge im SEPA-<br />
Basislastschriftverfahren genutzt werden können. Es ist also<br />
nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift neue Mandate einzuholen<br />
- es sei denn, dass noch gar keine Einzugsermächtigung vorliegt<br />
(wie z. B. bei Neukundinnen und Neukunden).<br />
Auslegung der Jahresrechnung 2012 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
„Oberes Bühlertal“<br />
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
„Oberes Bühlertal“ hat am 25. Juli 2013 die Jahresrechnung<br />
2012 festgestellt.<br />
Die Einnahmen und Ausgaben der Jahresrechnung 2012 betragen<br />
20.378,15 E, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt<br />
11.382,15 E und auf den Vermögenshaushalt 8.996,00 E. Die<br />
Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95<br />
Abs. 3 der Gemeindeordnung von Montag, den 5. August 2013<br />
bis Dienstag, den 13. August 2013, je einschließlich, während der<br />
üblichen Dienststunden im Rathaus Bühlerzell, Zimmer 24, zur<br />
Einsichtnahme aus.<br />
Bühlerzell, den 29. Juli 2013<br />
gez. Rechtenbacher<br />
Verbandsvorsitzender