12.01.2014 Aufrufe

KW 31 - Bühlertann

KW 31 - Bühlertann

KW 31 - Bühlertann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4<br />

Nummer <strong>31</strong>/32<br />

Donnerstag, 1. August 2013<br />

Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftplan<br />

2013 in der Zeit vom<br />

5. August 2013 bis einschließlich 13. August 2013<br />

im Rathaus Obersontheim, Rathausplatz 1, in 74423 Obersontheim<br />

- Finanzverwaltung -, während den üblichen Dienststunden<br />

zur Einsichtnahme ausgelegt ist.<br />

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom<br />

15.07.2013, AZ: L 1.2, die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung<br />

am 26.06.2013 gem. § 20 Abs. 1 des Gesetzes<br />

über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 14 des<br />

Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) gefassten Beschlusses über die<br />

Feststellung des Wirtschaftplanes 2013 gemäß § 28 GKZ i. V. mit<br />

§ 121, Abs. 2 GemO, bestätigt.<br />

Ferner wurde genehmigt:<br />

- Gemäß § 18 GKZ i. V. mit § 89, Abs. 2 GemO der in § 4 des<br />

o. g. Beschlusses auf 100.000,00 E festgesetzte Höchstbetrag<br />

der Kassenkredite.<br />

Obersontheim, den 23.07.2013<br />

Siegfried Trittner<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Sprechtag des Versichertenberaters<br />

der Deutschen Rentenversicherung<br />

Am Donnerstag, dem 15.08.2013 findet ein Sprechtag der Deutschen<br />

Rentenversicherung statt:<br />

16.00 bis 18.00 Uhr, Rathaus Obersontheim<br />

Herr Erhardt gibt kostenlos Auskunft in allen Fragen der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung. Er hilft beim Ausfüllen von Formularen<br />

und Anträgen.<br />

Bitte alle vorhandenen Unterlagen mitbringen. Auch Familienstammbuch<br />

und evtl. Lehrvertrag.<br />

Termine außerhalb der Sprechstunden können unter Tel. 0791-<br />

4994771 vereinbart werden.<br />

Wahlscheinanträge über das Internet<br />

Zur Bundestagswahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen<br />

Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-<br />

Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung<br />

beantragt werden (§27 BWO).<br />

Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung eines<br />

Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage<br />

http://www.buehlertann.de an.<br />

Beim Aufruf des Links https://egov.virtuelles-rathaus.de/briefwahl/antrag?ags=08127012&waehlerverzeichnis=A&bezirk=RZ<br />

FUN erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.<br />

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular<br />

eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen<br />

nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden<br />

zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet<br />

in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten<br />

Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis<br />

übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.<br />

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen<br />

von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische<br />

Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die<br />

Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre<br />

Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch<br />

formlos per E-Mail an gemeinde@buehlertann.de einen Wahlschein<br />

beantragen.<br />

In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen,<br />

Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.<br />

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das<br />

Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon<br />

07973/9696-14 (Fr. Zauner) od. 07973/9696-0 (Zentrale), Mail:<br />

gemeinde@buehlertann.de, Fax 07973/9696-33.<br />

Bürgermeisteramt<br />

<strong>Bühlertann</strong><br />

Einheitlichkeit im Zahlungsverkehr – dank SEPA<br />

Die Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr<br />

dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im<br />

Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch<br />

unterschiedlich geregelt.<br />

Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und<br />

Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und<br />

europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA heißt dieses<br />

Projekt. Das Wort steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung<br />

des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel.<br />

Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in<br />

den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco<br />

und der Schweiz nutzbar.<br />

Unternehmen müssen bei der Abwicklung von Überweisungen<br />

und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen<br />

einhalten:<br />

Sie müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung<br />

erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z. B.<br />

Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML-Formats bei<br />

elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige<br />

vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht,<br />

bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe<br />

notwendig sind.<br />

IBAN und BIC:<br />

Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die<br />

Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger durch<br />

die IBAN (International Bank Account Number, internationale<br />

Bankkontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale<br />

Bankleitzahl) identifiziert, anstatt wie bisher anhand<br />

von Kontonummer und Bankleitzahl.<br />

SEPA-Überweisungen können seit Januar 2008 in Euro innerhalb<br />

Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA-Teilnehmerländer<br />

durchgeführt werden. Ab 1. Februar 2014 löst die<br />

SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in<br />

den Euroländern endgültig ab.<br />

Lastschriftmandat:<br />

Ein SEPA-Lastschriftmandat umfasst sowohl die Zustimmung<br />

des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an<br />

den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen<br />

Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.<br />

Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen nach dem<br />

1. Februar 2014 SEPA-Mandate verwenden. Bereits erteilte<br />

schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate<br />

genutzt werden. In Deutschland ist durch eine Änderung<br />

der Allgemeinen Geschäftsbedingung der Zahlungsdienstleister<br />

sichergestellt, dass bestehende deutsche Einzugsermächtigungen<br />

ab dem 9. Juli 2012 auch für Einzüge im SEPA-<br />

Basislastschriftverfahren genutzt werden können. Es ist also<br />

nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift neue Mandate einzuholen<br />

- es sei denn, dass noch gar keine Einzugsermächtigung vorliegt<br />

(wie z. B. bei Neukundinnen und Neukunden).<br />

Auslegung der Jahresrechnung 2012 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

„Oberes Bühlertal“<br />

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

„Oberes Bühlertal“ hat am 25. Juli 2013 die Jahresrechnung<br />

2012 festgestellt.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben der Jahresrechnung 2012 betragen<br />

20.378,15 E, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt<br />

11.382,15 E und auf den Vermögenshaushalt 8.996,00 E. Die<br />

Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95<br />

Abs. 3 der Gemeindeordnung von Montag, den 5. August 2013<br />

bis Dienstag, den 13. August 2013, je einschließlich, während der<br />

üblichen Dienststunden im Rathaus Bühlerzell, Zimmer 24, zur<br />

Einsichtnahme aus.<br />

Bühlerzell, den 29. Juli 2013<br />

gez. Rechtenbacher<br />

Verbandsvorsitzender

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!