4 Nummer <strong>31</strong>/32 Donnerstag, 1. August 2013 Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftplan 2013 in der Zeit vom 5. August 2013 bis einschließlich 13. August 2013 im Rathaus Obersontheim, Rathausplatz 1, in 74423 Obersontheim - Finanzverwaltung -, während den üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 15.07.2013, AZ: L 1.2, die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 26.06.2013 gem. § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftplanes 2013 gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121, Abs. 2 GemO, bestätigt. Ferner wurde genehmigt: - Gemäß § 18 GKZ i. V. mit § 89, Abs. 2 GemO der in § 4 des o. g. Beschlusses auf 100.000,00 E festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite. Obersontheim, den 23.07.2013 Siegfried Trittner Verbandsvorsitzender Sprechtag des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung Am Donnerstag, dem 15.08.2013 findet ein Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung statt: 16.00 bis 18.00 Uhr, Rathaus Obersontheim Herr Erhardt gibt kostenlos Auskunft in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Er hilft beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen. Bitte alle vorhandenen Unterlagen mitbringen. Auch Familienstammbuch und evtl. Lehrvertrag. Termine außerhalb der Sprechstunden können unter Tel. 0791- 4994771 vereinbart werden. Wahlscheinanträge über das Internet Zur Bundestagswahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E- Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden (§27 BWO). Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage http://www.buehlertann.de an. Beim Aufruf des Links https://egov.virtuelles-rathaus.de/briefwahl/antrag?ags=08127012&waehlerverzeichnis=A&bezirk=RZ FUN erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@buehlertann.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon 07973/9696-14 (Fr. Zauner) od. 07973/9696-0 (Zentrale), Mail: gemeinde@buehlertann.de, Fax 07973/9696-33. Bürgermeisteramt <strong>Bühlertann</strong> Einheitlichkeit im Zahlungsverkehr – dank SEPA Die Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich geregelt. Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA heißt dieses Projekt. Das Wort steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel. Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar. Unternehmen müssen bei der Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen einhalten: Sie müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z. B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML-Formats bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind. IBAN und BIC: Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) identifiziert, anstatt wie bisher anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. SEPA-Überweisungen können seit Januar 2008 in Euro innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA-Teilnehmerländer durchgeführt werden. Ab 1. Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig ab. Lastschriftmandat: Ein SEPA-Lastschriftmandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen nach dem 1. Februar 2014 SEPA-Mandate verwenden. Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. In Deutschland ist durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung der Zahlungsdienstleister sichergestellt, dass bestehende deutsche Einzugsermächtigungen ab dem 9. Juli 2012 auch für Einzüge im SEPA- Basislastschriftverfahren genutzt werden können. Es ist also nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift neue Mandate einzuholen - es sei denn, dass noch gar keine Einzugsermächtigung vorliegt (wie z. B. bei Neukundinnen und Neukunden). Auslegung der Jahresrechnung 2012 des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Bühlertal“ Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Bühlertal“ hat am 25. Juli 2013 die Jahresrechnung 2012 festgestellt. Die Einnahmen und Ausgaben der Jahresrechnung 2012 betragen 20.378,15 E, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 11.382,15 E und auf den Vermögenshaushalt 8.996,00 E. Die Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Montag, den 5. August 2013 bis Dienstag, den 13. August 2013, je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Bühlerzell, Zimmer 24, zur Einsichtnahme aus. Bühlerzell, den 29. Juli 2013 gez. Rechtenbacher Verbandsvorsitzender
Nummer <strong>31</strong>/32 Donnerstag, 1. August 2013 5