KW 31 - Bühlertann
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Nummer <strong>31</strong>/32<br />
Donnerstag, 1. August 2013<br />
Aus der Sitzung des Gemeinderates<br />
vom 24.07.2013<br />
1.) Sportlerehrung<br />
Im Rahmen dieser Gemeinderatssitzung ehrte Bürgermeister<br />
Dambacher die Tischtennismädchen-Mannschaft des Schulzentrums<br />
<strong>Bühlertann</strong>, die beim Schulwettbewerb „Jugend trainiert für<br />
Olympia“ im Bereich Tischtennis den Titel „Landessieger 2013“<br />
errungen haben. In einem harten Turnier zeigten die Mädchen<br />
Nervenstärke und konnten trotz einem hohen Rückstand noch<br />
den Sieg erringen. Bürgermeister Dambacher lobte die sportliche<br />
Leistung und stellte fest, dass die besten Werbeträger Menschen<br />
sind, die etwas Positives ausstrahlen. Als Landessieger können<br />
sie mit ihrer Erfolgsgeschichte andere Kinder und Jugendliche<br />
dazu bewegen, sich ebenfalls sportlich zu betätigen und Erfolge<br />
zu erzielen. Auch leistet der Sport einen Beitrag zur Integration,<br />
denn alle, die Sport treiben, lernen sich über diese Gemeinsamkeit<br />
besser kennen.<br />
Die erfolgreichen Sportlerinnen waren:<br />
Marie Ulreich, Lisa Gsell, Salome Luther, Svenja Luther, Mira Kiesel,<br />
Sarah Herold und Jule Schlüter. Ein besonderer Dank galt<br />
auch den Betreuern, die den Erfolg der Mädchen erst möglich<br />
machten. Dies waren seitens der Schule: Lehrer und Gemeinderat<br />
Franz Gentner sowie die Jugendleiter Heidrun Gsell, Ulrike<br />
Schmid und Siggi Abt. Mit einer Urkunde, einem Gutschein für eine<br />
große Portion Bauernhof-Eis und einem Gemeinde-Memory<br />
bedankte sich Bürgermeister Dambacher bei den Mädchen und<br />
mit einem Weinpräsent bei den Betreuern.<br />
Unser Bild zeigt von links nach rechts:<br />
Jule Schlüter, BM Dambacher, Mira Kiesel, Siggi Abt, Lisa Gsell,<br />
Franz Gentner, Salome Luther, Heidrun Gsell, Marie Ulreich, Ulrike<br />
Schmid, Svenja Luther und Sarah Herold<br />
2.) Teilflächennutzungsplan Windenergie – Abwägung der<br />
Stellungnahmen<br />
Um den gesetzlichen Anforderungen beim Ausbau der Windenergie<br />
zu entsprechen, muss der Gemeindeverwaltungsverband<br />
Oberes Bühlertal durch den Teilflächennutzungsplan „Windenergie<br />
Oberes Bühlertal“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
festlegen, nach denen im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
Windenergieanlagen errichtet werden können. Der<br />
Gemeindeverwaltungsverband umfasst die drei Gemeinden<br />
Obersontheim, <strong>Bühlertann</strong> und Bühlerzell. Zur Ausarbeitung des<br />
Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Oberes Bühlertal“ wurde<br />
das Landratsamt Schwäbisch Hall – Kreisplanungsamt – beauftragt.<br />
Im vergangenen Jahr hat sich der Gemeinderat mehrfach<br />
mit dem vom Kreisplanungsamt ausgearbeiteten Planentwurf<br />
befasst und einen Entwurf festgestellt, nachdem mit den<br />
Nachbargemeinden <strong>Bühlertann</strong> und Bühlerzell die grundlegenden<br />
wesentlichen Abstimmungen getroffen wurden. Dieser Planentwurf<br />
wurde nun den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt<br />
und öffentlich ausgelegt. Daraufhin sind von den verschiedenen<br />
Behörden und einigen Bürgern Hinweise und Stellungnahmen<br />
eingegangen. Im Rahmen des weiteren Planverfahrens muss<br />
nun die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
hierüber beraten und beschließen und bei Bedarf den<br />
Entwurf des Teilflächennutzungsplanes fortschreiben. Aus diesem<br />
Grund hat nun Kreisplaner Fuhrmann den Gemeinderat<br />
über alle wichtigen Punkte, die die Markungsfläche der Gemeinde<br />
<strong>Bühlertann</strong> betreffen, im Detail informiert. Gleichzeitig wurde<br />
das wesentliche Ergebnis der Fortschreibung für den gesamten<br />
Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes erläutert. Im bisherigen<br />
Planfortschreibungsverfahren wurden Potenzialflächen<br />
festgelegt. Dies sind Flächen, bei denen nach allgemein gültigen<br />
Kriterien Windkraftanlagen möglich wären. Nach weiteren detaillierten<br />
Untersuchungen sollen im Verfahren nun aus den Potenzialflächen<br />
konkrete Konzentrationsflächen abgeleitet werden.<br />
Dies sind dann diese Flächenbereiche, in denen tatsächlich<br />
Windkraftstandorte möglich sein werden. Die bisherigen Potenzialflächen<br />
befinden sich hauptsächlich entlang der östlichen Gemeindegrenze<br />
entlang den Nachbargemeinden Frankenhardt,<br />
Rosenberg und Bühlerzell, in den Flurbereichen Schäfer, Heide,<br />
Hollhölz und Sauerberg. Eine kleinere Potenzialfläche befindet<br />
sich noch im Bereich der Festsetzungen nach altem Baurecht, wo<br />
an der Markungsgrenze <strong>Bühlertann</strong>, Obersontheim, entlang der<br />
Gemeindeverbindungsstraße <strong>Bühlertann</strong>-Unterfischach, ein kleinerer<br />
Windkraftstandort ausgewiesen war. Nach einer Vielzahl<br />
von Untersuchungen und Bewertungen, die hauptsächlich die<br />
Population des Schwarzstorches und des Rotmilans berücksichtigten,<br />
wird vom Kreisplanungsamt dem Gemeindeverwaltungsverband<br />
und somit auch der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> vorgeschlagen,<br />
für den Bereich der Markungsfläche <strong>Bühlertann</strong> lediglich<br />
zwei kleinere Potenzialflächen im Bereich der Flur Sauerberg<br />
vorzusehen. Dies sind Flächen, die an der Kreisstraße Richtung<br />
Kammerstatt beidseitig im Waldbereich liegen. Zu den heftig diskutierten<br />
Fragen bezüglich des Schwarzstorches stellte Kreisplaner<br />
Fuhrmann fest, dass zwar festgestellt wurde, dass sich der<br />
Schwarzstorch im Bereich der Blinden Rot aufhält, aber die tatsächlichen<br />
Horste, in denen er nistet, nicht ermittelt werden konnten.<br />
Ähnliches gilt für die Population des Rotmilans, der zudem<br />
oft in verschiedenen Horsten brütet. Die verbleibenden Konzentrationsflächen<br />
umfassen ca. 55 ha, auf denen realistischerweise<br />
maximal fünf bis acht Windkraftstandorte realisiert werden können.<br />
Ob hierfür im Einzelfall Genehmigungen ausgesprochen<br />
werden können, würde erst in einem weiteren Schritt geprüft werden,<br />
wenn die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen<br />
rechtskräftig sind. Im Einzelgenehmigungsverfahren müssen<br />
dann noch eine Vielzahl weiterer Kriterien geprüft werden, die<br />
teilweise aber von der Windkraftanlage und dem konkreten<br />
Standort abhängig sind und deshalb nicht bereits im Teilflächennutzungsplan<br />
festgelegt sind. Auf dieser Grundlage sprach sich<br />
der Gemeinderat dafür aus, dass in der tags darauf folgenden Sitzung<br />
der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
für den Bereich der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> die beiden Potenzialflächen<br />
im Bereich Sauerberg als künftige Konzentrationsflächen<br />
aufgenommen werden. Ob für den Bereich der Gemeinde<br />
<strong>Bühlertann</strong> bereits konkrete Planungen von privaten Investoren<br />
für die Realisierung von Windkraftanlagen vorhanden<br />
sind, ist der Gemeindeverwaltung nicht bekannt.<br />
3.) Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans<br />
„Seewasen, 3. Änderung“<br />
Im Bereich des Bebauungsplans Seewasen ist auch die Bebauung<br />
und künftige Neugestaltung des sogenannten „Rommel-Areals“<br />
vorgesehen. Nachdem nun hierfür konkrete Realisierungspläne<br />
vorliegen, wurde vom Landratsamt festgestellt, dass die<br />
bisher geplanten Erschließungsstraßen noch geringfügig geändert<br />
werden müssen und zudem in diesem Erschließungsbereich<br />
ein zusätzliches Regenüberlaufbecken erforderlich ist. Den vom<br />
Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall ausgearbeiteten Bebauungsplanänderungsentwurf<br />
stellte der Gemeinderat ohne Einwendungen<br />
fest. Auf die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung<br />
an anderer Stelle in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.<br />
4.) Regionale Schulentwicklung im Oberen Bühlertal –<br />
Sachstandsbericht<br />
Durch die gesicherte Tatsache, dass in den kommenden Jahren<br />
die Schülerzahlen deutlich zurückgehen werden, wird sich auch<br />
die Schulsituation im Oberen Bühlertal gravierend verändern.<br />
Aus diesem Grund hat die Nachbargemeinde Obersontheim ver-