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KW 31 - Bühlertann

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Nummer <strong>31</strong>/32<br />

Donnerstag, 1. August 2013<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates<br />

vom 24.07.2013<br />

1.) Sportlerehrung<br />

Im Rahmen dieser Gemeinderatssitzung ehrte Bürgermeister<br />

Dambacher die Tischtennismädchen-Mannschaft des Schulzentrums<br />

<strong>Bühlertann</strong>, die beim Schulwettbewerb „Jugend trainiert für<br />

Olympia“ im Bereich Tischtennis den Titel „Landessieger 2013“<br />

errungen haben. In einem harten Turnier zeigten die Mädchen<br />

Nervenstärke und konnten trotz einem hohen Rückstand noch<br />

den Sieg erringen. Bürgermeister Dambacher lobte die sportliche<br />

Leistung und stellte fest, dass die besten Werbeträger Menschen<br />

sind, die etwas Positives ausstrahlen. Als Landessieger können<br />

sie mit ihrer Erfolgsgeschichte andere Kinder und Jugendliche<br />

dazu bewegen, sich ebenfalls sportlich zu betätigen und Erfolge<br />

zu erzielen. Auch leistet der Sport einen Beitrag zur Integration,<br />

denn alle, die Sport treiben, lernen sich über diese Gemeinsamkeit<br />

besser kennen.<br />

Die erfolgreichen Sportlerinnen waren:<br />

Marie Ulreich, Lisa Gsell, Salome Luther, Svenja Luther, Mira Kiesel,<br />

Sarah Herold und Jule Schlüter. Ein besonderer Dank galt<br />

auch den Betreuern, die den Erfolg der Mädchen erst möglich<br />

machten. Dies waren seitens der Schule: Lehrer und Gemeinderat<br />

Franz Gentner sowie die Jugendleiter Heidrun Gsell, Ulrike<br />

Schmid und Siggi Abt. Mit einer Urkunde, einem Gutschein für eine<br />

große Portion Bauernhof-Eis und einem Gemeinde-Memory<br />

bedankte sich Bürgermeister Dambacher bei den Mädchen und<br />

mit einem Weinpräsent bei den Betreuern.<br />

Unser Bild zeigt von links nach rechts:<br />

Jule Schlüter, BM Dambacher, Mira Kiesel, Siggi Abt, Lisa Gsell,<br />

Franz Gentner, Salome Luther, Heidrun Gsell, Marie Ulreich, Ulrike<br />

Schmid, Svenja Luther und Sarah Herold<br />

2.) Teilflächennutzungsplan Windenergie – Abwägung der<br />

Stellungnahmen<br />

Um den gesetzlichen Anforderungen beim Ausbau der Windenergie<br />

zu entsprechen, muss der Gemeindeverwaltungsverband<br />

Oberes Bühlertal durch den Teilflächennutzungsplan „Windenergie<br />

Oberes Bühlertal“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

festlegen, nach denen im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Windenergieanlagen errichtet werden können. Der<br />

Gemeindeverwaltungsverband umfasst die drei Gemeinden<br />

Obersontheim, <strong>Bühlertann</strong> und Bühlerzell. Zur Ausarbeitung des<br />

Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Oberes Bühlertal“ wurde<br />

das Landratsamt Schwäbisch Hall – Kreisplanungsamt – beauftragt.<br />

Im vergangenen Jahr hat sich der Gemeinderat mehrfach<br />

mit dem vom Kreisplanungsamt ausgearbeiteten Planentwurf<br />

befasst und einen Entwurf festgestellt, nachdem mit den<br />

Nachbargemeinden <strong>Bühlertann</strong> und Bühlerzell die grundlegenden<br />

wesentlichen Abstimmungen getroffen wurden. Dieser Planentwurf<br />

wurde nun den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt<br />

und öffentlich ausgelegt. Daraufhin sind von den verschiedenen<br />

Behörden und einigen Bürgern Hinweise und Stellungnahmen<br />

eingegangen. Im Rahmen des weiteren Planverfahrens muss<br />

nun die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

hierüber beraten und beschließen und bei Bedarf den<br />

Entwurf des Teilflächennutzungsplanes fortschreiben. Aus diesem<br />

Grund hat nun Kreisplaner Fuhrmann den Gemeinderat<br />

über alle wichtigen Punkte, die die Markungsfläche der Gemeinde<br />

<strong>Bühlertann</strong> betreffen, im Detail informiert. Gleichzeitig wurde<br />

das wesentliche Ergebnis der Fortschreibung für den gesamten<br />

Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes erläutert. Im bisherigen<br />

Planfortschreibungsverfahren wurden Potenzialflächen<br />

festgelegt. Dies sind Flächen, bei denen nach allgemein gültigen<br />

Kriterien Windkraftanlagen möglich wären. Nach weiteren detaillierten<br />

Untersuchungen sollen im Verfahren nun aus den Potenzialflächen<br />

konkrete Konzentrationsflächen abgeleitet werden.<br />

Dies sind dann diese Flächenbereiche, in denen tatsächlich<br />

Windkraftstandorte möglich sein werden. Die bisherigen Potenzialflächen<br />

befinden sich hauptsächlich entlang der östlichen Gemeindegrenze<br />

entlang den Nachbargemeinden Frankenhardt,<br />

Rosenberg und Bühlerzell, in den Flurbereichen Schäfer, Heide,<br />

Hollhölz und Sauerberg. Eine kleinere Potenzialfläche befindet<br />

sich noch im Bereich der Festsetzungen nach altem Baurecht, wo<br />

an der Markungsgrenze <strong>Bühlertann</strong>, Obersontheim, entlang der<br />

Gemeindeverbindungsstraße <strong>Bühlertann</strong>-Unterfischach, ein kleinerer<br />

Windkraftstandort ausgewiesen war. Nach einer Vielzahl<br />

von Untersuchungen und Bewertungen, die hauptsächlich die<br />

Population des Schwarzstorches und des Rotmilans berücksichtigten,<br />

wird vom Kreisplanungsamt dem Gemeindeverwaltungsverband<br />

und somit auch der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> vorgeschlagen,<br />

für den Bereich der Markungsfläche <strong>Bühlertann</strong> lediglich<br />

zwei kleinere Potenzialflächen im Bereich der Flur Sauerberg<br />

vorzusehen. Dies sind Flächen, die an der Kreisstraße Richtung<br />

Kammerstatt beidseitig im Waldbereich liegen. Zu den heftig diskutierten<br />

Fragen bezüglich des Schwarzstorches stellte Kreisplaner<br />

Fuhrmann fest, dass zwar festgestellt wurde, dass sich der<br />

Schwarzstorch im Bereich der Blinden Rot aufhält, aber die tatsächlichen<br />

Horste, in denen er nistet, nicht ermittelt werden konnten.<br />

Ähnliches gilt für die Population des Rotmilans, der zudem<br />

oft in verschiedenen Horsten brütet. Die verbleibenden Konzentrationsflächen<br />

umfassen ca. 55 ha, auf denen realistischerweise<br />

maximal fünf bis acht Windkraftstandorte realisiert werden können.<br />

Ob hierfür im Einzelfall Genehmigungen ausgesprochen<br />

werden können, würde erst in einem weiteren Schritt geprüft werden,<br />

wenn die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen<br />

rechtskräftig sind. Im Einzelgenehmigungsverfahren müssen<br />

dann noch eine Vielzahl weiterer Kriterien geprüft werden, die<br />

teilweise aber von der Windkraftanlage und dem konkreten<br />

Standort abhängig sind und deshalb nicht bereits im Teilflächennutzungsplan<br />

festgelegt sind. Auf dieser Grundlage sprach sich<br />

der Gemeinderat dafür aus, dass in der tags darauf folgenden Sitzung<br />

der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

für den Bereich der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> die beiden Potenzialflächen<br />

im Bereich Sauerberg als künftige Konzentrationsflächen<br />

aufgenommen werden. Ob für den Bereich der Gemeinde<br />

<strong>Bühlertann</strong> bereits konkrete Planungen von privaten Investoren<br />

für die Realisierung von Windkraftanlagen vorhanden<br />

sind, ist der Gemeindeverwaltung nicht bekannt.<br />

3.) Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans<br />

„Seewasen, 3. Änderung“<br />

Im Bereich des Bebauungsplans Seewasen ist auch die Bebauung<br />

und künftige Neugestaltung des sogenannten „Rommel-Areals“<br />

vorgesehen. Nachdem nun hierfür konkrete Realisierungspläne<br />

vorliegen, wurde vom Landratsamt festgestellt, dass die<br />

bisher geplanten Erschließungsstraßen noch geringfügig geändert<br />

werden müssen und zudem in diesem Erschließungsbereich<br />

ein zusätzliches Regenüberlaufbecken erforderlich ist. Den vom<br />

Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall ausgearbeiteten Bebauungsplanänderungsentwurf<br />

stellte der Gemeinderat ohne Einwendungen<br />

fest. Auf die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung<br />

an anderer Stelle in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.<br />

4.) Regionale Schulentwicklung im Oberen Bühlertal –<br />

Sachstandsbericht<br />

Durch die gesicherte Tatsache, dass in den kommenden Jahren<br />

die Schülerzahlen deutlich zurückgehen werden, wird sich auch<br />

die Schulsituation im Oberen Bühlertal gravierend verändern.<br />

Aus diesem Grund hat die Nachbargemeinde Obersontheim ver-

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