KW 31 - Bühlertann
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Nummer <strong>31</strong>/32<br />
Donnerstag, 1. August 2013<br />
7<br />
sucht, durch die Installation einer Gemeinschaftsschule Obersontheim<br />
den dortigen Schulbestand auf Dauer zu sichern. Wegen<br />
nicht ausreichenden Schülerzahlen wurden diese Anträge<br />
vom Regierungspräsidium bisher abgelehnt und diese Ablehnung<br />
nun auch im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage<br />
bestätigt. Nach den derzeit geltenden Vorgaben würde dies für<br />
die Zukunft bedeuten, dass die Hauptschule Obersontheim unter<br />
Umständen geschlossen werden muss. Nachdem sich vergleichbare<br />
Entwicklungen einer Vielzahl von Kommunen in Baden-Württemberg<br />
so ergeben haben, wurde die Schulamtsverwaltung<br />
von der Regierung aufgefordert, in den Gemeinden<br />
durch gemeinsame Schulentwicklungsplanungen den künftigen<br />
Weg der Schulen und Schulstandorte nach Möglichkeit mit den<br />
betroffenen Gemeinden abzusprechen. Bürgermeister Dambacher<br />
berichtete dem Gemeinderat, dass in Absprache mit der<br />
Schulleitung des Schulzentrums <strong>Bühlertann</strong> alle hierzu erforderlichen<br />
Entwicklungsplanungen seitens der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong><br />
abgeschlossen sind und man davon ausgehen kann, dass das<br />
Schulzentrum <strong>Bühlertann</strong> in seiner jetzigen Form Bestand haben<br />
wird. Ob es in der Zukunft vorteilhaft ist, ob aus der Realschule<br />
eine Gemeinschaftsschule wird oder ob die Realschule auf Dauer<br />
Bestand haben kann, wird die Zukunft zeigen. Es gibt inzwischen<br />
erste Anzeichen, die den Bestand der Realschulen stärken,<br />
so etwa die Möglichkeit, dass die Realschule im Rahmen ihres<br />
Schulbetriebes nach der 9. Klasse einen Hauptschulabschluss<br />
anbieten kann. Gesetzlich ist dies jedoch noch nicht bestätigt.<br />
Der Gemeinderat sah sich in den bisherigen Planungen<br />
zur baulichen Schulerweiterung im Bereich des Bildungshauses,<br />
das zusammen mit der Kindergartensanierung erfolgen soll, bestätigt.<br />
Durch eine möglichst flexible Nutzung soll den künftigen<br />
schulischen Anforderungen bestmöglichst entsprochen werden.<br />
Insbesondere die Anforderungen an den Mittagstisch in der<br />
Schule sowie die Ganztagesbetreuung benötigen ein flexibles<br />
Raumkonzept, das durch die Erweiterungsplanung befriedigt<br />
werden kann. Da die Eltern relativ frei sind, in welche der weiterführenden<br />
Schulen sie ihre Kinder anmelden, wird künftig das jeweilige<br />
Angebot der Schule ganz entscheidend sein, wie viel<br />
Schüler eine Schule besuchen werden und ob der Bestand der<br />
jeweiligen Schule dauerhaft gesichert bleibt. Im Rahmen der jetzt<br />
eingeleiteten Schulentwicklungsplanung soll ein Interessensausgleich<br />
zwischen den Gemeinden und den beteiligten Schulen gefunden<br />
werden.<br />
5.) Änderung der Hauptsatzung<br />
Nachdem der Gemeinderat in der Vorberatung der letzten Sitzung<br />
grundsätzlich beschlossen hatte, dass für den Wohnbezirk<br />
<strong>Bühlertann</strong> die Anzahl der Gemeinderäte von 8 auf 9 und somit<br />
die Gesamtanzahl der Gemeinderäte auf 12 auf 13 erhöht wird,<br />
hat die Verwaltung eine entsprechende Satzungsänderung ausgearbeitet,<br />
die der Gemeinderat beschlossen hat. Die Satzungsänderung<br />
wird an anderer Stelle in diesem Amtsblatt öffentlich<br />
bekannt gemacht. Durch die Erhöhung der Anzahl der Gemeinderäte<br />
für den Wohnbezirk <strong>Bühlertann</strong> von 8 auf künftig 9 Gemeinderäte<br />
erfolgt ein Verhältnisausgleich zu den verbleibenden<br />
Wohnbezirken Kottspiel, Halden und Fronrot/Hettensberg.<br />
6.) Organisation Bundestagswahl 22.09.2013<br />
Von der Verwaltung wurde die Organisation der Bundestagswahl<br />
2013 vorbereitet und festgelegt, dass die Wahlbezirke und die<br />
Wahllokale gegenüber der letzten Wahl unverändert bleiben. Zur<br />
Durchführung der Wahl wird die Verwaltung demnächst die Wahlhelfer<br />
schriftlich bestellen.<br />
7.) Baugesuch im Außenbereich<br />
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag eines <strong>Bühlertann</strong>er Landwirts<br />
stattgegeben, im Außenbereich eine Mehrzweckhalle zu errichten<br />
und das Oberflächenwasser des Daches in den Eierbach<br />
einzuleiten.<br />
8.) Zensus 2011<br />
Durch die Bevölkerungszählung im Rahmen des Zensus 2011<br />
wurde vom Statistischen Landesamt ermittelt, dass die Bevölkerungszahl<br />
in <strong>Bühlertann</strong> um 26 Einwohner niedriger ist, als bisher<br />
ausgewiesen wird. Da die Bevölkerungszählung anonymisiert<br />
durchgeführt wurde, ist es der Verwaltung nicht möglich, die Differenz<br />
zu ermitteln und eine entsprechende Berichtigung des<br />
Einwohnermeldedatenbestandes durchzuführen. Vorsorglich hat<br />
die Verwaltung gegen den Feststellungsbescheid des Statistischen<br />
Landesamtes Widerspruch erhoben, um eine evtl. Berichtigung<br />
noch zu ermöglichen. Die amtliche Bevölkerungszahl des<br />
Statistischen Landesamtes ist auch Berechnungsgrundlage für<br />
die Finanzzuweisungen und somit kostet jeder fehlende Einwohner<br />
der Gemeinde Geld. Wie den Medien und der Tagespresse<br />
zu entnehmen ist, hat ein Großteil, insbesondere größere Städte,<br />
gegen den Bescheid Widerspruch erhoben und verschiedene<br />
Musterverfahren werden durchgeführt. Ob allerdings nachträgliche<br />
Änderungen zugunsten der Gemeinde möglich sind, kann<br />
derzeit noch nicht beurteilt werden.<br />
9.) Rückblick Polen-Besuch<br />
Bürgermeister Dambacher und die beteiligten Gemeinderäte<br />
konnten ein sehr positives Resümee der kürzlich durchgeführten<br />
Polen-Reise in die Partnergemeinde Skierbieszow bestätigen.<br />
Ein besonders herzlicher Empfang, bewegende Eindrücke bei<br />
der Besichtigung historischer Gedenkstätten und der feste Wille<br />
zur Vertiefung der partnerschaftlichen Beziehungen haben bei allen<br />
Beteiligten der Reisegruppe den Vorsatz bestätigt, diese Partnerschaft<br />
auch künftig zu pflegen und zu vertiefen. Der Gemeinderat<br />
hofft, dass sich künftig auch im Bereich der Schule, der Kirche<br />
und der Vereine weitere Partnerschaftsbeziehungen ergeben<br />
werden. Demnächst soll in <strong>Bühlertann</strong> ein Partnerschaftsverein<br />
speziell für diese Beziehungspflege gegründet werden.<br />
10.) Förderzusage Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“<br />
Bürgermeister Dambacher konnte dem Gemeinderat berichten,<br />
dass die Gemeinde in das Förderprogramm des Landes Baden-<br />
Württemberg „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ aufgenommen<br />
wurde. Im Rahmen dieses Programmes wird es möglich<br />
sein, Maßnahmen im Bereich des alten Ortskernes in verstärkter<br />
Weise zu fördern. Dieses Förderprogramm ist unabhängig<br />
von den Bemühungen der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong>, in das Landessanierungsprogramm<br />
aufgenommen zu werden.<br />
11.) Zweite Eingangstüre für die kleine Bühlertalhalle<br />
Nach langen Bemühungen und Untersuchungen ist es gelungen,<br />
eine finanzierbare Möglichkeit zu finden, vom Foyer eine weitere<br />
Zugangstüre in die kleine Bühlertalhalle zu realisieren. Besonders<br />
schwierig war unter den gegebenen Bedingungen eine Türe<br />
zu finden, die den feuerschutztechnischen Anforderungen entspricht<br />
und trotzdem mit der bestehenden Innenverkleidung der<br />
kleinen Halle ausgestattet werden kann. Die Maßnahme soll nun<br />
in den Sommerferien durchgeführt werden.<br />
12.) Sanierung Beachvolleyballfeld<br />
Der Gemeinderat hat dem Antrag des SC <strong>Bühlertann</strong>, Abteilung<br />
Volleyball, in der Weise entsprochen, dass zur Sanierung der<br />
Beachvolleyballanlage ein einmaliger Zuschuss in Höhe von<br />
500,- € gewährt wird. Die Beachvolleyballanlage wurde 1997 auf<br />
Initiative der Volleyballabteilung gebaut und seither auf eigene<br />
Rechnung betrieben.<br />
13.) In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurde<br />
über Personal- und Schulangelegenheiten, die Klausurtagung<br />
des Gemeinderats im Jahr 2013 und den Betriebsausflug<br />
der Gemeinde im Herbst diesen Jahres beraten.<br />
Gemeinde <strong>Bühlertann</strong><br />
Landkreis Schwäbisch Hall<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) hat der Gemeinderat am 24.07.2013 folgende Satzung<br />
zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.12.2000 beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Änderungsbestimmungen<br />
1. Der § 7 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:<br />
„Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 13.“<br />
2. In § 7 Abs. 2 wird beim Wohnbezirk I die Zahl der Sitze von „9“<br />
auf „10“ geändert.