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Personalentsendung - Steuerrechtliche Aspekte

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<strong>Steuerrechtliche</strong><br />

<strong>Aspekte</strong><br />

I. Grundfragen<br />

II. ESt Deutschland<br />

III. ESt-Überblick<br />

IV. DBA-Recht<br />

V. Gestaltungsüberlegungen<br />

Pflichten des Arbeitgebers<br />

AG § 38 EStG<br />

= inländischer AG, ausländischer Verleiher, bei Entsendung<br />

aufnehmendes Unternehmen, das AL wirtschaftlich trägt<br />

� LSt-Einbehalt<br />

� beschränkt Stpfl.: Bescheinigung des Betriebsstätten-FA (BS-FA)<br />

� LSt-Klasse I oder VI oder EU-Ehegatte § 1a EStG<br />

� WK nur im LSt-Ermäßigungsverfahren<br />

� oder Antrag auf Veranlagung bei AL-Einkünfte<br />

� bei Steuerfreiheit auf Grund von DBA: kein LSt-Abzug bei Bescheinigung<br />

des BS-FA (Antrag AN oder AG)<br />

� Haftung gem. § 42d EStG<br />

� LSt auch auf Lohnzahlungen Dritter, Anzeigepflicht (seit 2004),<br />

z. B. stock option<br />

BayBG – Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche <strong>Aspekte</strong> 09.03.2006 13

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