Personalentsendung - Steuerrechtliche Aspekte
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<strong>Steuerrechtliche</strong><br />
<strong>Aspekte</strong><br />
I. Grundfragen<br />
II. ESt Deutschland<br />
III. ESt-Überblick<br />
IV. DBA-Recht<br />
V. Gestaltungsüberlegungen<br />
Lohnsteuerverpflichtung des AG bei Entsendung<br />
Lohnsteuerpflicht tritt ein (§ 38 Abs.1 EStG):<br />
Beispiel:<br />
Die Mutter-GmbH (M) entsendet ihren Mitarbeiter B. für 3 Jahre zu ihrer<br />
polnischen Tochtergesellschaft (T) nach Posen. B gibt seine Wohnung in<br />
Berlin auf. Der Arbeitsvertrag zwischen M und B läuft weiter. M zahlt allein<br />
das Gehalt, eine Weiterbelastung erfolgt nicht. Alle 2 Wochen kommt B<br />
nach Berlin, um an Strategie-Besprechungen teilzunehmen.<br />
Lösung:<br />
B unterläge in Deutschland weder unbeschränkter noch beschränkter<br />
StPflicht, wenn er nicht alle zwei Wochen nach Deutschland käme, § 49<br />
Abs.1 Nr. 4 a) EStG. B verdient sich somit sein Gehalt zum Teil in D<br />
– insoweit LSt-Einbehaltungspflicht in D.<br />
BayBG – Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche <strong>Aspekte</strong> 09.03.2006 14