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Personalentsendung - Steuerrechtliche Aspekte

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<strong>Steuerrechtliche</strong><br />

<strong>Aspekte</strong><br />

I. Grundfragen<br />

II. ESt Deutschland<br />

III. ESt-Überblick<br />

IV. DBA-Recht<br />

V. Gestaltungsüberlegungen<br />

Lohnsteuerverpflichtung des AG bei Entsendung<br />

Lohnsteuerpflicht tritt ein (§ 38 Abs.1 EStG):<br />

Beispiel:<br />

Die Mutter-GmbH (M) entsendet ihren Mitarbeiter B. für 3 Jahre zu ihrer<br />

polnischen Tochtergesellschaft (T) nach Posen. B gibt seine Wohnung in<br />

Berlin auf. Der Arbeitsvertrag zwischen M und B läuft weiter. M zahlt allein<br />

das Gehalt, eine Weiterbelastung erfolgt nicht. Alle 2 Wochen kommt B<br />

nach Berlin, um an Strategie-Besprechungen teilzunehmen.<br />

Lösung:<br />

B unterläge in Deutschland weder unbeschränkter noch beschränkter<br />

StPflicht, wenn er nicht alle zwei Wochen nach Deutschland käme, § 49<br />

Abs.1 Nr. 4 a) EStG. B verdient sich somit sein Gehalt zum Teil in D<br />

– insoweit LSt-Einbehaltungspflicht in D.<br />

BayBG – Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche <strong>Aspekte</strong> 09.03.2006 14

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