Personalentsendung - Steuerrechtliche Aspekte
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<strong>Steuerrechtliche</strong><br />
<strong>Aspekte</strong><br />
I. Grundfragen<br />
II. ESt Deutschland<br />
III. ESt-Überblick<br />
IV. DBA-Recht<br />
V. Gestaltungsüberlegungen<br />
Nichtselbständige Tätigkeit<br />
Grundprinzipien Besteuerungsrecht<br />
1) T-Staat-Prinzip: die Besteuerung erfolgt grundsätzlich in dem<br />
Staat, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird<br />
2) Praktikabilitätsausnahme: bei bloßen Dienstreisen oder kurzfristigen<br />
Auslandseinsätzen von bis zu 183 Tagen im Jahr verbleibt das<br />
Besteuerungsrecht beim A-Staat<br />
3) Ausnahme von der Ausnahme: wird bei kurzfristigem Auslands-<br />
einsatz der Arbeitslohn von einem AG im T-Staat gezahlt<br />
oder von einer dortigen BS wirtschaftlich getragen, greift wieder<br />
das T-Staat-Prinzip<br />
4) Besonderheiten: für Grenzgänger, leitende Angestellte, Aufsichts-/<br />
Verwaltungsräte, Leih-AN, je nach DBA<br />
BayBG – Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche <strong>Aspekte</strong> 09.03.2006 28