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Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht

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Gen<strong>der</strong>-Projekt Jahresbericht 2007 – Kurzfassung 1<br />

1 Einleitung<br />

Der vorliegende Bericht fasst die ersten empirischen Ergebnisse des Forschungsprojektes<br />

zusammen, das die ‚<strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-<strong>Umsetzung</strong> <strong>aus</strong> <strong>gleichstellungspolitischer</strong><br />

<strong>Sicht</strong> zum Auftrag hat. 1 Dieses Projekt ergänzt die laufenden wissenschaftlichen<br />

Untersuchungen zu den Wirkungen <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende,<br />

die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags nach § 55 des Zweiten Buches<br />

Sozialgesetzbuch (<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>) bzw. <strong>der</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt- und Berufsforschung<br />

nach § 282 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I) sowie im Rahmen <strong>der</strong><br />

Evaluation <strong>der</strong> Experimentierkl<strong>aus</strong>el nach § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> durchgeführt werden. Das Projekt<br />

ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegeben<br />

worden und wird von diesem begleitet. Ziel ist es, die gleichstellungspolitischen Wirkungen<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ‚als Querschnittsthema’ zu untersuchen.<br />

Das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> beinhaltet eine Reihe gleichstellungspolitisch relevanter Vorgaben. So<br />

wird in § 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> bestimmt, dass <strong>der</strong> Grundsatz des Gen<strong>der</strong> Mainstreamings in den<br />

Leistungen <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beachten ist: „Die Gleichstellung<br />

von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.“ In <strong>gleichstellungspolitischer</strong><br />

Hinsicht relevant sind auch die in § 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> formulierten Ziele,<br />

den geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegenzuwirken<br />

und die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen, die Kin<strong>der</strong> erziehen o<strong>der</strong> pflegebedürftige Angehörige betreuen, zu<br />

berücksichtigen. Nach § 16 Abs. 1 Satz 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gelten die Bestimmungen des § 8<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I zur Frauenför<strong>der</strong>ung auch für Leistungen zur Einglie<strong>der</strong>ung in Arbeit nach<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Demnach sollen Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen<br />

und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Im Rahmen des hier vorgestellten Projekts soll untersucht werden, ob und wie diese<br />

gleichstellungspolitischen Vorgaben umgesetzt werden und welche Wirkungen die<br />

<strong>Umsetzung</strong> des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> für die Gleichstellung von Männern und Frauen hat.<br />

Bereits die rechtlichen Regelungen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> verän<strong>der</strong>ten die Rahmenbedingungen<br />

für die Gleichstellung <strong>der</strong> Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt: Zum einen ist <strong>der</strong> Zugang<br />

zu Leistungen <strong>der</strong> Grundsicherung durch eine im Vergleich zur früheren Arbeitslosenhilfe<br />

strengere Anrechnung von Partner/innen/einkommen zwar formal geschlechtsneutral<br />

geregelt; die Wirkungen dürften aber aufgrund <strong>der</strong> geschlechtsspezifisch<br />

strukturierten Erwerbs- und Einkommensverteilung zu einer stärkeren Aussteuerung<br />

von Frauen <strong>aus</strong> dem Leistungsbezug führen. So genannte Nichtleistungsbeziehende<br />

werden in den Rechtskreis des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I verwiesen; sie haben dort allerdings<br />

nur noch Beratungs- und Vermittlungsansprüche und können – im Rahmen<br />

von Ermessensleistungen – aktive Leistungen <strong>der</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung erhalten. Zum<br />

1 Dieses Projekt wird im folgenden Text als „Gen<strong>der</strong>-Projekt“ bezeichnet.

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