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Mitarbeitendenjahresgespräche bieten sich als adäquates Mittel an, um sich als Mitarbeiten-<br />

der eigener Zielsetzungen bewusst zuwerden, um als Vorgesetzter einen Einblick in die Ziel-<br />

setzungen der Mitarbeitenden zu gewinnen und um diese Zielsetzungen immer wieder nach<br />

der Ausrichtung auf das Leitbild der Evang.-Luth. Kirche in Bayern hin zu überprüfen oder<br />

abzugleichen.<br />

1.3.2 Das Mitarbeitendenjahresgespräch im Rahmen der Personal-<br />

und Organisationsentwicklung<br />

Welche Rolle nehmen Mitarbeitendenjahresgespräche nun im Rahmen der Personal- und<br />

Organisationsentwicklung innerhalb der bayerischen Landeskirche ein?<br />

Um diese Frage ausreichend beantworten zu können, müssen nicht nur Ziele und mögliche<br />

Aufgaben der Gespräche abgeklopft und festgelegt werden. Es muss auch eine Rechtsgrund-<br />

lage für die Durchführung geschaffen werden, die einerseits das Prozedere der Durchführung<br />

regelt, andererseits ganz banal die Durchführung vorschreibt. Maßgebliches Gremium für<br />

diese Art von Entscheidungen und Beschlüssen ist der Landeskirchenrat.<br />

Rechtsgrundlage<br />

In den Sitzungen des Landeskirchenrats vom 08.05.2001 und 25.09.2001 wurde beschlossen,<br />

Mitarbeitendenjahresgespräche für alle Mitarbeitenden einzuführen, deren Dienstgeber die<br />

Evang.-Luth. Kirche in Bayern ist. Mit der Durchführung wird für die Berufsgruppe der<br />

Pfarrer am 01.01.2002 und für die weiteren Berufsgruppen am 01.06.2002 verbindlich be-<br />

gonnen. 134<br />

Vorgaben<br />

Die Beschlüsse des Landeskirchenrats betreffen aber nicht nur die verbindliche Durchfüh-<br />

rung, sondern legen ebenso konkrete Eckpunkte fest, an denen sich Mitarbeitendenjahresge-<br />

spräche orientieren müssen. Diese sind in der folgenden Übersicht kurz zusammengefasst: 135<br />

134 Vgl. PE – Personalentwicklung, Heft 1, 11 und Heft 2, 5<br />

135 Vgl. PE – Personalentwicklung, Heft 1, 11f und Heft 2, 5f<br />

© 2003 Sebastian Bernoth 53

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