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Mitarbeitendenjahresgespräche bieten sich als adäquates Mittel an, um sich als Mitarbeiten-<br />
der eigener Zielsetzungen bewusst zuwerden, um als Vorgesetzter einen Einblick in die Ziel-<br />
setzungen der Mitarbeitenden zu gewinnen und um diese Zielsetzungen immer wieder nach<br />
der Ausrichtung auf das Leitbild der Evang.-Luth. Kirche in Bayern hin zu überprüfen oder<br />
abzugleichen.<br />
1.3.2 Das Mitarbeitendenjahresgespräch im Rahmen der Personal-<br />
und Organisationsentwicklung<br />
Welche Rolle nehmen Mitarbeitendenjahresgespräche nun im Rahmen der Personal- und<br />
Organisationsentwicklung innerhalb der bayerischen Landeskirche ein?<br />
Um diese Frage ausreichend beantworten zu können, müssen nicht nur Ziele und mögliche<br />
Aufgaben der Gespräche abgeklopft und festgelegt werden. Es muss auch eine Rechtsgrund-<br />
lage für die Durchführung geschaffen werden, die einerseits das Prozedere der Durchführung<br />
regelt, andererseits ganz banal die Durchführung vorschreibt. Maßgebliches Gremium für<br />
diese Art von Entscheidungen und Beschlüssen ist der Landeskirchenrat.<br />
Rechtsgrundlage<br />
In den Sitzungen des Landeskirchenrats vom 08.05.2001 und 25.09.2001 wurde beschlossen,<br />
Mitarbeitendenjahresgespräche für alle Mitarbeitenden einzuführen, deren Dienstgeber die<br />
Evang.-Luth. Kirche in Bayern ist. Mit der Durchführung wird für die Berufsgruppe der<br />
Pfarrer am 01.01.2002 und für die weiteren Berufsgruppen am 01.06.2002 verbindlich be-<br />
gonnen. 134<br />
Vorgaben<br />
Die Beschlüsse des Landeskirchenrats betreffen aber nicht nur die verbindliche Durchfüh-<br />
rung, sondern legen ebenso konkrete Eckpunkte fest, an denen sich Mitarbeitendenjahresge-<br />
spräche orientieren müssen. Diese sind in der folgenden Übersicht kurz zusammengefasst: 135<br />
134 Vgl. PE – Personalentwicklung, Heft 1, 11 und Heft 2, 5<br />
135 Vgl. PE – Personalentwicklung, Heft 1, 11f und Heft 2, 5f<br />
© 2003 Sebastian Bernoth 53