Unzufrieden
Unzufrieden
Unzufrieden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2 Betroffenes Berufsbild und involvierte Personengruppen<br />
Im Folgenden sollen zum einen die Rahmenbedingungen im Speziellen für die Mitarbeiten-<br />
denjahresgespräche der Religionspädagoginnen und Religionspädagogen innerhalb der baye-<br />
rischen Landeskirche dargestellt, zum anderen die verschiedenen beteiligten Berufsgruppen<br />
genauer betrachtet werden.<br />
2.1 Rahmenbedingungen<br />
Die Mitarbeitendenjahresgespräche sollen in ruhiger, ungestörter Atmosphäre stattfinden.<br />
Das bedeutet, besonders Wert auf eine neutrale, störungsfreie Umgebung zu legen, die<br />
nicht durch Telefonanrufe, Nebentätigkeiten o.ä. gestört wird. Dazu zählt bspw. auch das<br />
Eintreten der Sekretärin, die „nur kurz“ etwas unterschrieben haben möchte.<br />
Das Gespräch wird durch die Leitungsperson im Vorlauf initiiert und vor Ort eröffnet und<br />
abgeschlossen. Die Mitarbeitenden werden durch die Führungskraft vorbereitet, was z.B.<br />
durch das Zusenden des Gesprächsbogens erfolgen kann. Insgesamt soll das Gespräch ca. 90<br />
Minuten dauern. Das Gespräch gilt als Arbeitszeit. 150 Es ist darauf zu achten, dass die Füh-<br />
rungsspanne für Mitarbeitendenjahresgespräche nicht größer als 15 bis 20 Mitarbeitende<br />
pro Führungskraft ist. 151 Sollte diese Zahl übertroffen werden, ist es wichtig, dass entspre-<br />
chend viele qualifizierte Personen zur Durchführung der Gespräche zur Verfügung stehen.<br />
Dies steht allerdings im Wiederspruch zur Vorgabe, die Gespräche zwischen direktem Vor-<br />
gesetzten und Mitarbeitenden durchzuführen.<br />
2.1.1 Betroffene Führungskräfte und Mitarbeitende<br />
Die Mitarbeitendenjahresgespräche führt grundsätzlich der direkte Dienstvorgesetzte, also<br />
in der Regel die/der zuständige Dekan/in, mit den Mitarbeitenden. In wenigen Dekanaten ist<br />
eine eigene Führungskraft – meist die/der Schulbeauftragte – für Religionspädagoginnen<br />
und -pädagogen zuständig. Gängigerweise sind die jeweiligen Schulbeauftragten aber nicht<br />
gleichzeitig mit der Dienstaufsicht betraut, sondern für die Organisation des Religionsunter-<br />
richts im Dekanat zuständig. Unabhängig davon, werden in einigen Dekanaten der Erpro-<br />
150 Vgl. Gesprächsbogen für das Mitarbeitendenjahresgespräch im Dekanatsbezirk Nürnberg 2003, 4<br />
151 Vgl. PE – Personalentwicklung, Heft 1, 10<br />
© 2003 Sebastian Bernoth 59