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GGR-Protokoll vom 4. November 2013

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<strong>GGR</strong>-Winterthur <strong>2013</strong>/2014 10./11. Sitzung, <strong>4.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

ENTWURF<br />

Es hat sich bei diesem zweiten Wagen nicht um irgendeinen Wagen gehandelt, sondern um<br />

einen Wagen für die eigenen halbwüchsigen Kinder der betreffenden Familie. Trotzdem hat<br />

die Polizei eine Busse verhängt und ein zweijähriges Platzverbot ausgesprochen. Sie ist<br />

auch nicht von diesem Entscheid abgerückt, als der Vater anerboten hat für den zweiten<br />

Wagen zu bezahlen. So wie das in der entsprechenden Regelung vorgesehen ist, hat die<br />

Familie lediglich einen Platz belegt. Trotzdem wurde das nicht akzeptiert. Im Gegenteil, die<br />

Polizei hat angedroht, die Fahrzeuge abzuschleppen. Als R. Diener das beim Frühstück gelesen<br />

hat, ist ihm sein Brötchen im Hals stecken geblieben. Hier ist die Verhältnismässigkeit<br />

völlig aus den Fugen geraten. Wenn in einem Reglement entsprechende Vorgaben enthalten<br />

sind und das mit den Fahrenden so abgesprochen ist, dann ist das in Ordnung. Der Entscheid<br />

der Polizei ist trotzdem nicht nachvollziehbar. Er ist nicht angemessen. Das Reglement<br />

liegt R. Diener nicht vor. Er kennt deshalb die Details nicht, kann sich aber nicht vorstellen,<br />

dass das so gemeint sein kann. Es muss doch möglich sein, dass sich Familien auf<br />

dem Platz aufhalten und die Kinder in der Nähe der Eltern ihren Wagen aufstellen können.<br />

Es war noch genug Platz vorhanden, der Platz war keineswegs überbelegt. Allenfalls kann<br />

man für einen zusätzlichen Wagen einen Aufpreis verlangen, weil die Infrastruktur stärker<br />

belastet wird. Mehr ist nicht angebracht. Offensichtich ist diese Regelung in der Schweiz eine<br />

Ausnahme. Das müsste jetzt rasch und unbürokratisch korrigiert werden. Ansonsten würde<br />

sich Winterthur dem Vorwurf des wiehernden Amtsschimmels aussetzen. Natürlich ist<br />

R. Diener mit der Stadträtin in Bezug auf die Sicherheitsthematik einig. Man muss sicherstellen,<br />

dass die Sicherheit gewährleistet ist. Aber in diesem Fall ist R. Diener nicht der Meinung,<br />

dass die schiefe Interpretation aufrechterhalten werden kann. Niemand ist gefährdet oder<br />

wird belästigt. Hier besteht ein Optimierungspotential auch bei der Polizei.<br />

Stadträtin B. Günthard-Maier: Im Vorfeld hat die Stadträtin in einem Interview bereits Stellung<br />

genommen. Sie kann zu der pendenten Einsprache zu diesem Thema keine Stellung<br />

nehmen, weil sie Teil des Stadtrates ist. Sie kann die persönliche Beurteilung dieses Falls<br />

nicht vorwegnehmen. Zu der Darstellung der Stadtpolizei kann sie aber etwas sagen. Der<br />

Durchgangsplatz für Fahrenden wird seit <strong>2013</strong> durch die Stadtpolizei bewirtschaftet – durch<br />

die Flur- und Umweltpolizei. Die beiden Mitarbeitenden verfügen über eine langjährige Erfahrung<br />

im Umgang mit Fahrenden. Als Grundlage dient die Platzordnung, die den Betrieb regelt<br />

und die im Vorfeld mit der Radgenossenschaft abgesprochen worden ist. Im diesem<br />

Reglement steht, dass pro Platz ein Wohnwagen samt Vorzelt sowie ein bis zwei Personenwagen<br />

abgestellt werden können. Hintergrund dieser Regel war folgendes: Es sollte verhindert<br />

werden, dass auf einem zu grosszügig dimensionierten Platz drei Wohnwagen abgestellt<br />

werden könnten, was wiederum zur Folge hätte, dass auf dem Platz für zusätzliche<br />

Personenwagen Parkraum geschaffen werden müsste. Diese Regel hat seit Eröffnung des<br />

Durchgangsplatzes zu keinen Problemen geführt. Es ist klar, dass Regeln dazu da sind, den<br />

Menschen zu dienen und nicht um den Regeln zu dienen – sprich die Regeln können hinterfragt<br />

werden. Sie müssen einem guten Zusammenleben dienen. In diesem Zusammenhang<br />

ist Stadträtin B. Günthard-Maier geschildert worden, dass die Gespräche vor Ort nicht in einem<br />

guten Ton stattfinden konnten. Sie möchte aber nicht weiter ins Detail gehen. Das hat<br />

nicht zu einer Deeskalation der Situation geführt. Der Polizei ist bewusst, dass die Regel, ein<br />

Wagen pro Platz, diskutiert werden kann. Diesen Diskussionen stellt sich die Polizei gerne.<br />

Die Ombudsfrau hat bereits die Vermittlung übernommen. Die Einsprache läuft. Der Stadtrat<br />

muss sich Gedanken machen, ob grundsätzliche Änderungen angebracht sind.<br />

Fraktionserklärung der GLP, SVP, FDP und CVP zur Wahl der Vertreter der Stadt als<br />

Arbeitgeberin in den Stiftungsrat der Pensionskasse der Stadt Winterthur<br />

A. Steiner (GLP/PP): Am 27. September hat der Stadtrat über die Wahl des Stiftungsrates<br />

der Pensionskasse der Stadt Winterthur informiert. Der Stiftungsrat wird paritätisch aus Vertretungen<br />

der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzt. Wobei die Vertreter der<br />

Stadt durch den Stadtrat bestimmt werden. Mit Erstaunen haben die vier Fraktionen der<br />

GLP, SVP, FDP und CVP die Wahl der Arbeitgeber-Vertreter zur Kenntnis genommen. Dies

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