GGR-Protokoll vom 4. November 2013
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<strong>GGR</strong>-Winterthur <strong>2013</strong>/2014 10./11. Sitzung, <strong>4.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />
ENTWURF<br />
Es hat sich bei diesem zweiten Wagen nicht um irgendeinen Wagen gehandelt, sondern um<br />
einen Wagen für die eigenen halbwüchsigen Kinder der betreffenden Familie. Trotzdem hat<br />
die Polizei eine Busse verhängt und ein zweijähriges Platzverbot ausgesprochen. Sie ist<br />
auch nicht von diesem Entscheid abgerückt, als der Vater anerboten hat für den zweiten<br />
Wagen zu bezahlen. So wie das in der entsprechenden Regelung vorgesehen ist, hat die<br />
Familie lediglich einen Platz belegt. Trotzdem wurde das nicht akzeptiert. Im Gegenteil, die<br />
Polizei hat angedroht, die Fahrzeuge abzuschleppen. Als R. Diener das beim Frühstück gelesen<br />
hat, ist ihm sein Brötchen im Hals stecken geblieben. Hier ist die Verhältnismässigkeit<br />
völlig aus den Fugen geraten. Wenn in einem Reglement entsprechende Vorgaben enthalten<br />
sind und das mit den Fahrenden so abgesprochen ist, dann ist das in Ordnung. Der Entscheid<br />
der Polizei ist trotzdem nicht nachvollziehbar. Er ist nicht angemessen. Das Reglement<br />
liegt R. Diener nicht vor. Er kennt deshalb die Details nicht, kann sich aber nicht vorstellen,<br />
dass das so gemeint sein kann. Es muss doch möglich sein, dass sich Familien auf<br />
dem Platz aufhalten und die Kinder in der Nähe der Eltern ihren Wagen aufstellen können.<br />
Es war noch genug Platz vorhanden, der Platz war keineswegs überbelegt. Allenfalls kann<br />
man für einen zusätzlichen Wagen einen Aufpreis verlangen, weil die Infrastruktur stärker<br />
belastet wird. Mehr ist nicht angebracht. Offensichtich ist diese Regelung in der Schweiz eine<br />
Ausnahme. Das müsste jetzt rasch und unbürokratisch korrigiert werden. Ansonsten würde<br />
sich Winterthur dem Vorwurf des wiehernden Amtsschimmels aussetzen. Natürlich ist<br />
R. Diener mit der Stadträtin in Bezug auf die Sicherheitsthematik einig. Man muss sicherstellen,<br />
dass die Sicherheit gewährleistet ist. Aber in diesem Fall ist R. Diener nicht der Meinung,<br />
dass die schiefe Interpretation aufrechterhalten werden kann. Niemand ist gefährdet oder<br />
wird belästigt. Hier besteht ein Optimierungspotential auch bei der Polizei.<br />
Stadträtin B. Günthard-Maier: Im Vorfeld hat die Stadträtin in einem Interview bereits Stellung<br />
genommen. Sie kann zu der pendenten Einsprache zu diesem Thema keine Stellung<br />
nehmen, weil sie Teil des Stadtrates ist. Sie kann die persönliche Beurteilung dieses Falls<br />
nicht vorwegnehmen. Zu der Darstellung der Stadtpolizei kann sie aber etwas sagen. Der<br />
Durchgangsplatz für Fahrenden wird seit <strong>2013</strong> durch die Stadtpolizei bewirtschaftet – durch<br />
die Flur- und Umweltpolizei. Die beiden Mitarbeitenden verfügen über eine langjährige Erfahrung<br />
im Umgang mit Fahrenden. Als Grundlage dient die Platzordnung, die den Betrieb regelt<br />
und die im Vorfeld mit der Radgenossenschaft abgesprochen worden ist. Im diesem<br />
Reglement steht, dass pro Platz ein Wohnwagen samt Vorzelt sowie ein bis zwei Personenwagen<br />
abgestellt werden können. Hintergrund dieser Regel war folgendes: Es sollte verhindert<br />
werden, dass auf einem zu grosszügig dimensionierten Platz drei Wohnwagen abgestellt<br />
werden könnten, was wiederum zur Folge hätte, dass auf dem Platz für zusätzliche<br />
Personenwagen Parkraum geschaffen werden müsste. Diese Regel hat seit Eröffnung des<br />
Durchgangsplatzes zu keinen Problemen geführt. Es ist klar, dass Regeln dazu da sind, den<br />
Menschen zu dienen und nicht um den Regeln zu dienen – sprich die Regeln können hinterfragt<br />
werden. Sie müssen einem guten Zusammenleben dienen. In diesem Zusammenhang<br />
ist Stadträtin B. Günthard-Maier geschildert worden, dass die Gespräche vor Ort nicht in einem<br />
guten Ton stattfinden konnten. Sie möchte aber nicht weiter ins Detail gehen. Das hat<br />
nicht zu einer Deeskalation der Situation geführt. Der Polizei ist bewusst, dass die Regel, ein<br />
Wagen pro Platz, diskutiert werden kann. Diesen Diskussionen stellt sich die Polizei gerne.<br />
Die Ombudsfrau hat bereits die Vermittlung übernommen. Die Einsprache läuft. Der Stadtrat<br />
muss sich Gedanken machen, ob grundsätzliche Änderungen angebracht sind.<br />
Fraktionserklärung der GLP, SVP, FDP und CVP zur Wahl der Vertreter der Stadt als<br />
Arbeitgeberin in den Stiftungsrat der Pensionskasse der Stadt Winterthur<br />
A. Steiner (GLP/PP): Am 27. September hat der Stadtrat über die Wahl des Stiftungsrates<br />
der Pensionskasse der Stadt Winterthur informiert. Der Stiftungsrat wird paritätisch aus Vertretungen<br />
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzt. Wobei die Vertreter der<br />
Stadt durch den Stadtrat bestimmt werden. Mit Erstaunen haben die vier Fraktionen der<br />
GLP, SVP, FDP und CVP die Wahl der Arbeitgeber-Vertreter zur Kenntnis genommen. Dies