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GGR-Protokoll vom 4. November 2013

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<strong>GGR</strong>-Winterthur <strong>2013</strong>/2014 10./11. Sitzung, <strong>4.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

ENTWURF<br />

Sachlage bilateral J. Lisibach zu erklären. Stadtrat M. Gfeller bedauerte ausserordentlich,<br />

dass der Vater von J. Lisibach gestorben ist. Er hätte gerne in Anwesenheit von J. Lisibach<br />

diese Erklärung abgegeben. Es ist durchaus möglich, dass Stadtgrat M. Gfeller das Datum<br />

<strong>vom</strong> 29. August im Gemeinderat genannt hat. Das ist das Datum, an dem eine Sitzung des<br />

Verwaltungsrates stattgefunden hat. An dieser Sitzung hat der Verwaltungsrat tatsächlich<br />

darüber beraten, ob die Bilanz vorbereitet werden muss, um sie zu deponieren. Aber gerade<br />

die Juristen unter den Ratsmitgliedern können sich vorstellen, dass dieses Prozedere längere<br />

Zeit in Anspruch nehmen würde. Wenn Stadtrat M. Gfeller dahingehend interpretiert wird,<br />

dass er erklärt hat, am 29. August müsse die Bilanz deponiert werden, ist das nicht nur verkürzt,<br />

sondern schlicht nicht möglich. Die Frage der Bilanz wurde bereits an der Generalversammlung<br />

<strong>vom</strong> 18. Juli <strong>2013</strong> geprüft. Das hat Stadtrat M. Gfeller J. Lisibach mitgeteilt. Damals<br />

hat sogar Wil dagegen votiert. Die Aktionäre haben einstimmig beschlossen Biorender<br />

weiter zu betreiben. Das ist ein entscheidender Punkt. Winterthur ist nicht frei. Die Stadt ist<br />

eingebunden in einen Aktionärsbindungsvertrag. Alle tragen das Gleiche zu dieser Firma bei,<br />

sei das über einen ökologischen Mehrwert, sei das über andere Zahlungen, die vor allem im<br />

letzten Jahr geleistet wurden. Man achtet darauf, dass alle gelichberechtigt sind, im Sinn und<br />

Geist des Aktienrechts. Auch die Stadt Wil hat den Aktionärsbindungsvertrag nicht gekündigt.<br />

Das Parlament von Wil hat vor einem knappen Jahr sogar explizit den Verkauf der Aktien<br />

und damit die Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags abgelehnt. Was Wil gekündigt<br />

hat, ist der Vertrag über den Gashandel, über die Gaslieferungen zwischen Wil und Erdgas<br />

Ostschweiz. Erdgas Ostschweiz hat für diese Städte ein Liefermonopol, sie sind gleichzeitig<br />

auch Aktionärinnen von Erdgas Ostschweiz. Deshalb musste ein Zusatzvertrag abgeschlossen<br />

werden zwischen jeder Stadt und Erdgas Ostschweiz. Nur diesen Vertrag hat Wil gekündigt.<br />

Nur weil Wil diesen Vertrag gekündigt hat, haben die anderen Städte als Folge davon<br />

den bilateralen Vertrag mit Erdgas Ostschweiz ebenfalls gekündigt. Ergo, wenn man<br />

sich an diese Verträge hält, muss die Stadt mindestens bis Ende Oktober oder Ende <strong>November</strong><br />

den ökologischen Mehrwert ohnehin bezahlen. Wil hat einen anderen Weg gewählt.<br />

Winterthur versucht mit Wil zu verhandeln. Wie diese Verhandlungen ablaufen, gehört nicht<br />

unbedingt in die Öffentlichkeit des Gemeinderates. Die Stadt ist daran, gute Wege zu finden.<br />

Stadtrat M. Gfeller will keine Abstimmungspropaganda machen, sondern die formellen Fakten<br />

klären. Warum bezahlt die Stadt weiterhin einen ökologischen Mehrwert? Das wurde<br />

bereits in der Dringlichen Interpellation beantwortet. Vor einem knappen Jahr wurde diese<br />

Frage zudem bereits beantwortet. In der Zwischenzeit hat der Stadtrat eine Vorlage vorgelegt,<br />

um diese Zahlungen längerfristig zu legitimieren. Am 15. April <strong>2013</strong> ist der Gemeinderat<br />

nicht darauf eingetreten. Wenn der Gemeinderat auf einen Lösungsvorschlag des Stadtrates<br />

nicht eintritt, dann heisst das nicht, dass der Stadtrat den St. Gallern und Schaffhausern erklären<br />

kann, dass Winterthur ab sofort nicht mehr bezahlt, sonst hätte die Stadt ein Imageproblem.<br />

Winterthur muss auf Augenhöhe mit vergleichbaren Städten in der Nordostschweiz<br />

reden. An einer Sitzung der Exekutiven von Winterthur, Schaffhausen und St. Gallen wurden<br />

einige Themen bereinigt. Dabei wurde auch darüber gesprochen, dass man sich gegenseitig<br />

orientiert und die Zahlungen nur im gegenseitigen Einvernehmen eingestellt werden. Die<br />

einzige Stadt, die das anderes sieht, ist Wil. Jetzt stellt sich die Frage, ob Winterthur sich auf<br />

die Seite von Wil schlagen und quasi rückwärts aus dem Vertrag aussteigen will, unabhängig<br />

davon, was vertraglich abgemacht worden ist, oder ob die Stadt loyal zu St. Gallen, Schaffhausen,<br />

Uzwil und Flawil steht. Wenn man die Beteiligungen genauer betrachtet, zeigt sich,<br />

dass Uzwil mit etwas mehr als 10‘000 Einwohnern proportional gleichviel beiträgt wie Winterthur.<br />

H. Keller ist ein Irrtum unterlaufen. Die drei Städte Wil, St. Gallen und Winterthur besitzen<br />

gleich viel Aktienkapital, nämlich 3 Millionen. Winterthur konnte sogar wählen, ob sich<br />

die Stadt mit 2 oder 3 Millionen beteiligen will. Der klare Entscheid für 3 Millionen hat dazu<br />

geführt, dass die Stadt auf Augenhöhe mit Wil und St. Gallen die Firma betreiben kann. Das<br />

hat schlussendlich dazu geführt, dass Stadtrat M. Gfeller, nicht unbedingt freiwillig, das Verwaltungsratspräsidium<br />

übernommen hat. Aktienrechtlich ist es üblich, dass die grossen Aktionäre<br />

das Verwaltungsratspräsidium im Turnus übernehmen. Das ist aber ein Nebenschauplatz.<br />

Es ist nicht so, dass Wil von Winterthur subventioniert wird. Unabhängig davon, ob es<br />

zu einem Konkurs kommt oder nicht. Ein Konkursrichter wird allenfalls darüber entscheiden,

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