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GGR-Protokoll vom 4. November 2013

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<strong>GGR</strong>-Winterthur <strong>2013</strong>/2014 10./11. Sitzung, <strong>4.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

ENTWURF<br />

gen kann, wird derzeit abgeklärt.“ Damit weiss H. Keller nicht genau was Sache ist. Er ist<br />

gespannt auf die Antwort.<br />

L. Banholzer (EVP): Die EVP-Fraktion dankt dem Stadtrat für die Beantwortung der Dringlichen<br />

Interpellation und nimmt sie zustimmend zur Kenntnis. Der Gemeinderat hat mit der<br />

Absetzung des Geschäfts von der Traktandenliste im Frühjahr <strong>2013</strong> dazu beigetragen, dass<br />

der Entscheid nicht bereits früher gefallen ist. Die Absetzung wurde entgegen der Ansicht<br />

der EVP beschossen. Das hat nicht dazu Beigetragen, eine Grundlage für weitere Zahlungen<br />

zu legen. Die EVP ist aber mit dem Stadtrat der Meinung, dass es nach dem zustimmenden<br />

Entscheid des Gemeinderates im August <strong>2013</strong> für die Überbrückungsfinanzierung bis 2014<br />

keinen Grund gibt, die Zahlungen an Biorender nicht weiterhin zu leisten. Wenn mit der Einreichung<br />

des Behördenreferendums die Beiträge eingestellt worden wären, hätte das möglicherweise<br />

weitreichende Folgen gehabt, die aber nicht von allen gleich beurteilt werden.<br />

Unter Umständen hätte man damit den Volksentscheid bereits vorweg genommen. Das wäre<br />

absolut stossend. Deshalb ist die Argumentation des Stadtrates, der sich für weitere Zahlungen<br />

an Biorender aus den Reserven des Gashandels einsetzt, nachvollziehbar.<br />

F. Landolt (SP) kann dem Votum von L. Banholzer nicht viel hinzufügen. Mit Biorender wird<br />

wohl etwas Wahlkampf gemacht. Man bringt ein Thema an die Öffentlichkeit, das eigentlich<br />

bereits genügend in der Öffentlichkeit ist. Es wäre demokratisch nicht legitimiert gewesen,<br />

wenn der Stadtrat die Zahlungen gestoppt hätte. Der Gemeinderat hat dem Geschäft zugestimmt.<br />

H. Keller hat den ökologischen Mehrwert angesprochen. Es ist klar, dass die Anlage<br />

im Moment suboptimal läuft. Sie muss optimal laufen, damit der ökologische Nutzen erreicht<br />

werden kann, und das, wenn möglich, mit einer Trennung der verschiedenen Wertigkeiten<br />

des Abfalls. Das würde bedeuten, dass ein gewisser Teil in die Futterindustrie eingespeist<br />

werden kann. Der ökologische Mehrwert ist eigentlich gegeben. Die Frage eines Konkurses<br />

oder nicht Konkurs ist ganz einfach. Wenn die Winterthurer aussteigen, stellt sich die Frage,<br />

wer die Aktien kauft. Wenn jemand diese Aktien für 3 Millionen kauft, passiert nichts.<br />

F. Landolt bezweifelt, dass diese Aktien im Moment auf dem Markt so viel wert sind. Die SP-<br />

Fraktion stimmt der Antwort des Stadtrates zu und bedankt sich dafür.<br />

J. Altwegg (Grüne/AL): Die Interpellation suggeriert, dass das Behördenreferendum missachtet<br />

werde und die Zahlungen hätten gestoppt werden müssen. Zum erwähnten Zeitpunkt<br />

hätte man die Firma Biorender in Konkurs geschickt, weil niemand diese Aktien übernommen<br />

hätte. Es zeugt von einem merkwürdigen Demokratieverständnis, wenn man quasi mit<br />

einem Behördenreferendum ein Mehrheitsentscheid kippen will und in der Folge dem Volk<br />

etwas vorlegt, über das nicht mehr entschieden werden kann, weil die Firma nicht mehr existiert.<br />

Aus diesem Grund findet die Grüne/AL-Fraktion die Antwort in Ordnung. Wil ist ganz<br />

klar vertragsbrüchig, indem die Stadt die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht leistet.<br />

Man muss damit rechnen, dass versucht wird, die Zahlungen einzufordern. Die Stadt Wil<br />

muss sich, wie Winterthur, an die Abmachungen halten. In diesem Sinne dankt die Grüne/AL-Fraktion<br />

dem Stadtrat für die Antwort und nimmt sie positiv zur Kenntnis.<br />

D. Schneider (FDP): H. Keller hat das wichtigste gesagt. Frage 3: D. Schneider bittet Stadtrat<br />

M. Gfeller um eine kurze Erklärung, weil er die Antwort nicht ganz versteht. Die Hausjuristen<br />

der FDP konnten auch keine Antwort geben. In der Antwort steht: „Der Stadtrat hat die<br />

vorläufige Zahlung des erhöhten Gaspreises zur Abwendung unmittelbar drohenden grösseren<br />

Schadens in eigener Kompetenz beschlossen.“ F. Helg hat erklärt, dass der Gemeinderat<br />

mit 24 zu 23 Stimmen entschieden hat. Von daher ist das Vorgehen vorerst rechtskräftig<br />

und es stimmt alles. Wie verhält es sich aber, wenn das Behördenreferendum ergriffen wird?<br />

D. Schneider versteht nicht ganz, ob das was läuft rechtens ist oder nicht. D. Schneider wäre<br />

froh um Aufklärung. Was heisst „in eigener Kompetenz“ genau? Das ist eine zentrale Frage,<br />

die kurz erläutert werden sollte.

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