Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
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Seite 16 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />
Mit Schreiben vom 24. Juni 2013 (Eingang am 24. Juni<br />
2013 per E-Mail) übermittelte die BaFin eine Stellungnahme<br />
(Akten-Nr. 89).<br />
VI. Umgang mit Aktenmaterial nach Abschluss<br />
<strong>de</strong>r Untersuchungstätigkeit<br />
In <strong>de</strong>r 10. Sitzung am 9. Juli 2013 fasste <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuss<br />
zum Verbleib <strong>de</strong>s im Laufe <strong>de</strong>s Verfahrens entstan<strong>de</strong>nen<br />
Beweismaterials folgen<strong>de</strong>n weiteren Verfahrensbeschluss:<br />
Beschluss Nr. 29 vom 09.07.2013<br />
„Die Aufbewahrung und Archivierung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuss<br />
zugeleiteten sowie im Rahmen <strong>de</strong>r Beweiserhebung<br />
beigezogenen Akten sowie Unterlagen wird wie<br />
folgt behan<strong>de</strong>lt:<br />
1. Das Landtagsamt bewahrt die Aktensätze <strong>de</strong>r Fraktionen<br />
zunächst bis zum 31.03.2014 auf, vorsorglich für<br />
<strong>de</strong>n Fall, dass sich <strong>de</strong>r neue Landtag dazu entschei<strong>de</strong>t,<br />
einen weiteren Untersuchungsausschuss einzusetzen.<br />
2. Ein vollständiger Aktensatz aller zugeleiteten sowie<br />
beigezogenen Unterlagen (siehe Aktenliste <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses)<br />
wird für die Dauer <strong>de</strong>r 17. Legislaturperio<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Landtags aufbewahrt.<br />
3. Nach Ablauf <strong>de</strong>r 17. Legislaturperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landtags<br />
sind diese Unterlagen <strong>de</strong>m Archiv <strong>de</strong>s Bayerischen<br />
Landtags anzubieten, verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Bitte, die dauerhafte<br />
Archivierung sicherzustellen."<br />
B. Feststellungen zu <strong>de</strong>n einzelnen Fragen <strong>de</strong>s Untersuchungsauftrags<br />
AA. Beantwortung <strong>de</strong>r Fragen <strong>de</strong>s Untersuchungsauftrags<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>r Beweisaufnahme<br />
zu <strong>de</strong>n einzelnen Fragen <strong>de</strong>s Untersuchungsauftrages, d.h.<br />
die Aussagen <strong>de</strong>r Zeugen sowie die Erkenntnisse aus beigezogenen<br />
Akten und sonstigen Urkun<strong>de</strong>n, in zusammengefasster<br />
Form wie<strong>de</strong>rgegeben. Teilweise hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuss<br />
aus Zeit- und Effizienzgrün<strong>de</strong>n Zeugen um<br />
schriftliche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen gebeten.<br />
Diese Stellungnahmen wer<strong>de</strong>n ebenfalls aufgeführt.<br />
I. Verhalten <strong>de</strong>r Finanzbehör<strong>de</strong>n<br />
1. Aufgrund welcher konkreten Hinweise, zu fin<strong>de</strong>n<br />
in welchen <strong>de</strong>r Unterlagen in <strong>de</strong>r „Causa Mollath“<br />
(Anzeigen und sonstige Informationsschreiben von<br />
Gustl Mollath, Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht <strong>de</strong>r HVB<br />
vom 19. März 2004 etc.), wur<strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>m 21.<br />
März 2012 und <strong>de</strong>m 25. Juli 2012 19 Steuerpflichtige<br />
von Mitarbeitern <strong>de</strong>s Finanzamts Nürnberg-<br />
Süd im Zuge <strong>de</strong>r Erforschung von Steuerstrafsachen<br />
und Steuerordnungwidrigkeiten aufgesucht?<br />
Bei <strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens 19 genannten steuerlichen Verfahren 1<br />
han<strong>de</strong>lt es sich in <strong>de</strong>r Mehrzahl um noch nicht abgeschlossene<br />
Verfahren, 2 so dass aus ermittlungstaktischen Grün<strong>de</strong>n und<br />
<strong>de</strong>r Verpflichtung zur Wahrung <strong>de</strong>s Steuergeheimnisses nur<br />
bedingt Aussagen dazu durch die Zeugen getroffen wer<strong>de</strong>n<br />
konnten. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis dieser<br />
noch laufen<strong>de</strong>n Verfahren naturgemäß nicht vorausgesagt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Allein die Tatsache eines laufen<strong>de</strong>n Verfahrens<br />
präjudiziert nicht, dass an <strong>de</strong>ssen En<strong>de</strong> tatsächlich ein<br />
Verstoß eines Steuerpflichtigen gegen Steuerstraftatbestän<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r Steuerordnungswidrigkeiten festgestellt wird.<br />
Zum <strong>de</strong>rzeitigen Zeitpunkt kann festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass<br />
gegen manche Personen, die in <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen<br />
Mollath vom 09.12.2003 genannt sind, im Wege <strong>de</strong>s Besteuerungsverfahrens<br />
vorgegangen und zu<strong>de</strong>m gegen unbekannt<br />
ermittelt wird. 3 So wur<strong>de</strong>n am 21.03.2012, 24.05.2012 und<br />
21.06.2012 verschie<strong>de</strong>ne Steuerpflichtige persönlich bzw.<br />
schriftlich mit <strong>de</strong>n steuerlichen Ermittlungen konfrontiert. 4<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom 09.12.2003<br />
boten sich <strong>de</strong>m Finanzamt Nürnberg-Süd im Jahre 2004<br />
keine ausreichen<strong>de</strong>n Ermittlungsansätze. 5<br />
Für die Einleitung <strong>de</strong>r seit 2012 andauern<strong>de</strong>n Ermittlungen<br />
bedurfte es <strong>de</strong>s Ineinan<strong>de</strong>rgreifens <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n fünf Bausteine:<br />
(i) Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht <strong>de</strong>r HypoVereinsbank AG<br />
(„HVB“) vom 17.03.2003, (ii) Auszüge <strong>de</strong>s 106-seitigen<br />
Konvoluts <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom 24.09.2003, (iii) Anzeige<br />
<strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom 09.12.2003, (iv) Selbstanzeige<br />
einer nicht näher bekannten Person vom 16.03.2011<br />
und (v) erfolgversprechen<strong>de</strong> Ermittlungsmöglichkeiten in<br />
die Schweiz.<br />
Ohne die Selbstanzeige und die neuen, weitergehen<strong>de</strong>n<br />
Rechtshilfemöglichkeiten wäre es auch im Jahre 2012 nicht<br />
möglich gewesen, Steuerpflichtige mit Ermittlungsmaßnahmen<br />
zu konfrontieren. 6 Aus <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht<br />
<strong>de</strong>r HVB vom 17.03.2003 in Kombination mit wenigen<br />
Blättern 7 aus <strong>de</strong>m 106-seitigen Konvolut <strong>de</strong>s Zeugen Mollath<br />
vom 24.09.2003 und <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath<br />
vom 09.12.2003 haben sich 2012 zwar Anhaltspunkte dafür<br />
ergeben, dass im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>r Steuerfahndung<br />
Nürnberg wohnen<strong>de</strong> Steuerpflichtige bei Schweizer Banken<br />
Nummernkonten unterhielten und es im Zeitraum März 1999<br />
bis März 2000 insgesamt 44 Depotübergänge vom Schweizer<br />
Bankhaus Ernst zur Schweizer Bank Leu mit einem Volumen<br />
von DM 18,5 Millionen gab. Deshalb wur<strong>de</strong>n im Rahmen<br />
von Vorfel<strong>de</strong>rmittlungen die vorhan<strong>de</strong>nen Steuerakten sämtlicher<br />
in <strong>de</strong>r Anzeige benannten und im Inland leben<strong>de</strong>n Per-<br />
1 Dr. Jüptner (Protokoll <strong>de</strong>r 2. öffentlichen Sitzung, Seite 97; nachfolgend<br />
zitiert: 2, 97)<br />
2 Dr. Jüptner (4, 39)<br />
3 Dr. Jüptner (4, 42, 44)<br />
4 Seifert (5, 7)<br />
5 Dr. Jüptner (2, 86-88; 4, 37)<br />
6 Seifert (5, 6, 8/9)<br />
7 Seifert (5, 4): 12 Blätter