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Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de

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Seite 24 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />

bei. In letzterer beschreibt dieser seine Beziehung zu <strong>de</strong>m<br />

Ehepaar Mollath und <strong>de</strong>n von ihm vorgebrachten Anruf <strong>de</strong>r<br />

geschie<strong>de</strong>nen Ehefrau <strong>de</strong>s Zeugen Mollath.<br />

Eine ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung im Rechtssinne stellt die<br />

so überschriebene persönliche Erklärung <strong>de</strong>s Zeugen Braun<br />

vom 07.09.2011 nicht dar, da es an <strong>de</strong>r vorgegebenen Form<br />

mangelt. Strafrechtliche Relevanz im Sinne <strong>de</strong>s § 164 StGB<br />

kommt dieser Erklärung mithin nicht zu. Sie wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r<br />

Fachabteilung <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>r Justiz<br />

und für Verbraucherschutz wie eine Eingabe behan<strong>de</strong>lt. Die<br />

bloße Bezeichnung <strong>de</strong>r Erklärung als „ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung“<br />

unterstreicht nicht in beson<strong>de</strong>rem Ausmaß die<br />

Glaubwürdigkeit <strong>de</strong>s Zeugen Braun. 115<br />

Dem Zeugen Braun war bewusst, dass das von ihm mit „ei<strong>de</strong>sstattliche<br />

Versicherung“ überschriebene Schreiben nicht<br />

als ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung im Rechtssinne zu werten<br />

war. Ihm war klar, dass er für sein Ziel einer erhöhten Glaubhaftigkeit<br />

seine Erklärung vor einer zuständigen Stelle hätte<br />

abgeben müssen. 116<br />

Das Bayerische Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz<br />

hat am 29.12.2011 <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft<br />

Nürnberg das Schreiben samt Anlage zugeleitet.<br />

Dieses wie<strong>de</strong>rum hat <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Regensburg als<br />

zuständiger Staatsanwaltschaft für die Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>s<br />

Verfahrens gegen <strong>de</strong>n Zeugen Mollath die Unterlagen weitergeleitet.<br />

117<br />

Alle Stellen legten es aufgrund <strong>de</strong>r Passage „Sie haben die<br />

Pflicht […], ein Wie<strong>de</strong>raufnahmeverfahren durchzuführen“<br />

als eigenen Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag <strong>de</strong>s Zeugen Braun aus.<br />

Die Staatsanwaltschaft Regensburg übersandte es konsequenterweise<br />

im Folgen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Landgericht Regensburg<br />

zur Entscheidung.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Antragsberechtigung <strong>de</strong>s Zeugen<br />

Braun musste sein Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag als unzulässig<br />

verworfen wer<strong>de</strong>n. 118 Das Schreiben eines juristischen<br />

Laien wur<strong>de</strong> im or<strong>de</strong>ntlichen Geschäftsgang behan<strong>de</strong>lt. Die<br />

unjuristisch formulierten For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Zeugen Braun<br />

mussten durch die Staatsanwaltschaft aus juristischer Sicht<br />

ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Dabei entschloss man sich zu einer Bewertung<br />

als Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag, um <strong>de</strong>m Vorbringen <strong>de</strong>s<br />

Zeugen Braun gerecht zu wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Wur<strong>de</strong>n die o.g. Schreiben Staatsministerin<br />

Dr. Beate Merk vorgelegt und, wenn ja, wann?<br />

Keines <strong>de</strong>r unter Frage II.1. genannten Schreiben wur<strong>de</strong> bei<br />

seinem jeweiligen Eingang <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk vorgelegt.<br />

Auch die jeweiligen Antworten wur<strong>de</strong>n ihr nicht zur Kenntnisnahme<br />

gegeben. 119<br />

115 Gramm (6, 11, 63), Dr. Merk (9, 19)<br />

116 Braun (7, 83)<br />

117 BA 19; Gramm (8, 12, 44)<br />

118 Braun (7, 77)<br />

119 BA 19; Gramm (6, 13)<br />

In <strong>de</strong>r Folgezeit ab Herbst 2011 wur<strong>de</strong>n angesichts <strong>de</strong>r aufkommen<strong>de</strong>n<br />

Presseberichterstattung und <strong>de</strong>r parlamentarischen<br />

Anfragen die Schreiben <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

3. Welchen Mitarbeitern im Staatsministerium <strong>de</strong>r<br />

Justiz und für Verbraucherschutz lag zu welchem<br />

Zeitpunkt die ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung <strong>de</strong>s<br />

Herrn Braun vom 7. September 2011 vor und wie<br />

wur<strong>de</strong> mit dieser ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung umgegangen?<br />

Bei Eingang <strong>de</strong>r sogenannten „ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung“<br />

mit Schreiben vom 23.11.2011 lag diese ausschließlich<br />

<strong>de</strong>m Büro <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk und <strong>de</strong>r Strafrechtsabteilung<br />

<strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>r Justiz und für<br />

Verbraucherschutz in wechseln<strong>de</strong>r Besetzung vor. Weitere<br />

Zuleitungen innerhalb <strong>de</strong>s Ministeriums und insbeson<strong>de</strong>re<br />

an die Zeugin Dr. Merk erfolgten nicht. 120<br />

Für <strong>de</strong>n weiteren Fortlauf wird auf Antworten II.1. und 2.<br />

Bezug genommen.<br />

4. Wann hatten Staatsministerin Dr. Beate Merk und<br />

<strong>de</strong>r Nürnberger Generalstaatsanwalt Kenntnis<br />

von <strong>de</strong>r o.g. ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung und was<br />

waren <strong>de</strong>ren jeweilige Reaktionen?<br />

a) Die Zeugin Dr. Merk erhielt je<strong>de</strong>nfalls im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Vorbereitung <strong>de</strong>r Plenarsitzung <strong>de</strong>s Bayerischen Landtags<br />

vom 15.12.2011 Kenntnis von <strong>de</strong>r sogenannten „ei<strong>de</strong>sstattlichen<br />

Versicherung“. 121<br />

b) Zu <strong>de</strong>r Eingabe <strong>de</strong>s Zeugen Braun unter Antwort II.1.e)<br />

wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Berichtsakten<br />

angelegt. Dieser Eingabe lag die sogenannte<br />

„ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung“ bei. Jedoch hat zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht <strong>de</strong>r Zeuge Nerlich als Generalstaatsanwalt in<br />

Nürnberg die Sache behan<strong>de</strong>lt, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Leiten<strong>de</strong> Oberstaatsanwalt<br />

Dr. Kimmel als sein Vertreter. 122<br />

Zu<strong>de</strong>m gab es in diesem Zeitraum von zwei Abgeordneten<br />

weitere Anfragen an das Bayerische Staatsministerium <strong>de</strong>r<br />

Justiz und für Verbraucherschutz, <strong>de</strong>nen wohl die sogenannte<br />

„ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung“ beilag. Die damit<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Berichterstattung <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft<br />

Nürnberg an das Bayerische Staatsministerium<br />

<strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz hat <strong>de</strong>r Zeuge Nerlich<br />

im Januar 2012 gezeichnet, inhaltlich aber keine Kenntnis<br />

von <strong>de</strong>r sogenannten „ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung“ genommen.<br />

Der Zeuge Nerlich hat zu diesem Zeitpunkt <strong>de</strong>r sogenannten<br />

„ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung“ keine beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung zugemessen, da die stellungnehmen<strong>de</strong> Staatsanwaltschaft<br />

Nürnberg-Fürth lediglich untergeordnet darauf<br />

Bezug nahm. 123<br />

120 BA 19; Dr. Merk (9, 20)<br />

121 Dr. Merk (9, 19)<br />

122 Nerlich (5, 123)<br />

123 Nerlich (5, 123/124)

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