Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
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Seite 24 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />
bei. In letzterer beschreibt dieser seine Beziehung zu <strong>de</strong>m<br />
Ehepaar Mollath und <strong>de</strong>n von ihm vorgebrachten Anruf <strong>de</strong>r<br />
geschie<strong>de</strong>nen Ehefrau <strong>de</strong>s Zeugen Mollath.<br />
Eine ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung im Rechtssinne stellt die<br />
so überschriebene persönliche Erklärung <strong>de</strong>s Zeugen Braun<br />
vom 07.09.2011 nicht dar, da es an <strong>de</strong>r vorgegebenen Form<br />
mangelt. Strafrechtliche Relevanz im Sinne <strong>de</strong>s § 164 StGB<br />
kommt dieser Erklärung mithin nicht zu. Sie wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r<br />
Fachabteilung <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>r Justiz<br />
und für Verbraucherschutz wie eine Eingabe behan<strong>de</strong>lt. Die<br />
bloße Bezeichnung <strong>de</strong>r Erklärung als „ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung“<br />
unterstreicht nicht in beson<strong>de</strong>rem Ausmaß die<br />
Glaubwürdigkeit <strong>de</strong>s Zeugen Braun. 115<br />
Dem Zeugen Braun war bewusst, dass das von ihm mit „ei<strong>de</strong>sstattliche<br />
Versicherung“ überschriebene Schreiben nicht<br />
als ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung im Rechtssinne zu werten<br />
war. Ihm war klar, dass er für sein Ziel einer erhöhten Glaubhaftigkeit<br />
seine Erklärung vor einer zuständigen Stelle hätte<br />
abgeben müssen. 116<br />
Das Bayerische Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz<br />
hat am 29.12.2011 <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft<br />
Nürnberg das Schreiben samt Anlage zugeleitet.<br />
Dieses wie<strong>de</strong>rum hat <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Regensburg als<br />
zuständiger Staatsanwaltschaft für die Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>s<br />
Verfahrens gegen <strong>de</strong>n Zeugen Mollath die Unterlagen weitergeleitet.<br />
117<br />
Alle Stellen legten es aufgrund <strong>de</strong>r Passage „Sie haben die<br />
Pflicht […], ein Wie<strong>de</strong>raufnahmeverfahren durchzuführen“<br />
als eigenen Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag <strong>de</strong>s Zeugen Braun aus.<br />
Die Staatsanwaltschaft Regensburg übersandte es konsequenterweise<br />
im Folgen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Landgericht Regensburg<br />
zur Entscheidung.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Antragsberechtigung <strong>de</strong>s Zeugen<br />
Braun musste sein Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag als unzulässig<br />
verworfen wer<strong>de</strong>n. 118 Das Schreiben eines juristischen<br />
Laien wur<strong>de</strong> im or<strong>de</strong>ntlichen Geschäftsgang behan<strong>de</strong>lt. Die<br />
unjuristisch formulierten For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Zeugen Braun<br />
mussten durch die Staatsanwaltschaft aus juristischer Sicht<br />
ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Dabei entschloss man sich zu einer Bewertung<br />
als Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag, um <strong>de</strong>m Vorbringen <strong>de</strong>s<br />
Zeugen Braun gerecht zu wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Wur<strong>de</strong>n die o.g. Schreiben Staatsministerin<br />
Dr. Beate Merk vorgelegt und, wenn ja, wann?<br />
Keines <strong>de</strong>r unter Frage II.1. genannten Schreiben wur<strong>de</strong> bei<br />
seinem jeweiligen Eingang <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk vorgelegt.<br />
Auch die jeweiligen Antworten wur<strong>de</strong>n ihr nicht zur Kenntnisnahme<br />
gegeben. 119<br />
115 Gramm (6, 11, 63), Dr. Merk (9, 19)<br />
116 Braun (7, 83)<br />
117 BA 19; Gramm (8, 12, 44)<br />
118 Braun (7, 77)<br />
119 BA 19; Gramm (6, 13)<br />
In <strong>de</strong>r Folgezeit ab Herbst 2011 wur<strong>de</strong>n angesichts <strong>de</strong>r aufkommen<strong>de</strong>n<br />
Presseberichterstattung und <strong>de</strong>r parlamentarischen<br />
Anfragen die Schreiben <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk zur<br />
Kenntnis gebracht.<br />
3. Welchen Mitarbeitern im Staatsministerium <strong>de</strong>r<br />
Justiz und für Verbraucherschutz lag zu welchem<br />
Zeitpunkt die ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung <strong>de</strong>s<br />
Herrn Braun vom 7. September 2011 vor und wie<br />
wur<strong>de</strong> mit dieser ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung umgegangen?<br />
Bei Eingang <strong>de</strong>r sogenannten „ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung“<br />
mit Schreiben vom 23.11.2011 lag diese ausschließlich<br />
<strong>de</strong>m Büro <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk und <strong>de</strong>r Strafrechtsabteilung<br />
<strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>r Justiz und für<br />
Verbraucherschutz in wechseln<strong>de</strong>r Besetzung vor. Weitere<br />
Zuleitungen innerhalb <strong>de</strong>s Ministeriums und insbeson<strong>de</strong>re<br />
an die Zeugin Dr. Merk erfolgten nicht. 120<br />
Für <strong>de</strong>n weiteren Fortlauf wird auf Antworten II.1. und 2.<br />
Bezug genommen.<br />
4. Wann hatten Staatsministerin Dr. Beate Merk und<br />
<strong>de</strong>r Nürnberger Generalstaatsanwalt Kenntnis<br />
von <strong>de</strong>r o.g. ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung und was<br />
waren <strong>de</strong>ren jeweilige Reaktionen?<br />
a) Die Zeugin Dr. Merk erhielt je<strong>de</strong>nfalls im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Vorbereitung <strong>de</strong>r Plenarsitzung <strong>de</strong>s Bayerischen Landtags<br />
vom 15.12.2011 Kenntnis von <strong>de</strong>r sogenannten „ei<strong>de</strong>sstattlichen<br />
Versicherung“. 121<br />
b) Zu <strong>de</strong>r Eingabe <strong>de</strong>s Zeugen Braun unter Antwort II.1.e)<br />
wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Berichtsakten<br />
angelegt. Dieser Eingabe lag die sogenannte<br />
„ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung“ bei. Jedoch hat zu diesem<br />
Zeitpunkt nicht <strong>de</strong>r Zeuge Nerlich als Generalstaatsanwalt in<br />
Nürnberg die Sache behan<strong>de</strong>lt, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Leiten<strong>de</strong> Oberstaatsanwalt<br />
Dr. Kimmel als sein Vertreter. 122<br />
Zu<strong>de</strong>m gab es in diesem Zeitraum von zwei Abgeordneten<br />
weitere Anfragen an das Bayerische Staatsministerium <strong>de</strong>r<br />
Justiz und für Verbraucherschutz, <strong>de</strong>nen wohl die sogenannte<br />
„ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung“ beilag. Die damit<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> Berichterstattung <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft<br />
Nürnberg an das Bayerische Staatsministerium<br />
<strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz hat <strong>de</strong>r Zeuge Nerlich<br />
im Januar 2012 gezeichnet, inhaltlich aber keine Kenntnis<br />
von <strong>de</strong>r sogenannten „ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung“ genommen.<br />
Der Zeuge Nerlich hat zu diesem Zeitpunkt <strong>de</strong>r sogenannten<br />
„ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung“ keine beson<strong>de</strong>re<br />
Be<strong>de</strong>utung zugemessen, da die stellungnehmen<strong>de</strong> Staatsanwaltschaft<br />
Nürnberg-Fürth lediglich untergeordnet darauf<br />
Bezug nahm. 123<br />
120 BA 19; Dr. Merk (9, 20)<br />
121 Dr. Merk (9, 19)<br />
122 Nerlich (5, 123)<br />
123 Nerlich (5, 123/124)