Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
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Seite 18 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />
Anzeigen wur<strong>de</strong>n durch die Steuerfahndung <strong>de</strong>s Finanzamts<br />
Berlin mit Eingang 26.01.2004 und durch die Steuerfahndungsstelle<br />
<strong>de</strong>s Finanzamts Frankfurt am Main mit Eingang<br />
28.01.2004 an das Finanzamt Nürnberg-Süd weitergeleitet.<br />
Dabei hat das Finanzamt Berlin Steuerstraftatbestän<strong>de</strong> mit<br />
Bezug zu <strong>de</strong>m dortigen Zuständigkeitsbereich Berlin verneint.<br />
22<br />
Die Anzeige machte auf die Zeugen Schreiber und Kummer<br />
von ihrem Inhalt, Adressatenkreis und Erscheinungsbild her<br />
einen „sehr wirren Eindruck“ 23 , so dass <strong>de</strong>r Zeuge Schreiber<br />
ihr „sehr skeptisch“ 24 gegenüberstand. Es seien darin Dinge<br />
vermengt und zusammengefügt wor<strong>de</strong>n, die zum Teil miteinan<strong>de</strong>r<br />
nichts zu tun hätten. Die Anzeige sei im Hinblick auf<br />
Tatvorwürfe und -umstän<strong>de</strong> für ihn nicht konkret genug gewesen.<br />
25 Es seien ohne das Anführen von Indizien o<strong>de</strong>r Beweisen<br />
„reine Behauptungen“ aufgestellt, „Gott und die Welt<br />
angezeigt“ und ein „großer Bankenfall“ behauptet wor<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>r keiner sei. 26 Letztlich wür<strong>de</strong> auch die Trennungsproblematik<br />
<strong>de</strong>s Zeugen Mollath und seiner geschie<strong>de</strong>nen Frau in<br />
<strong>de</strong>r Anzeige dargestellt, was aus Sicht <strong>de</strong>s Zeugen Kummer<br />
einen Rückschluss auf mögliche Motive <strong>de</strong>s Anzeigeerstatters<br />
zulasse. Wären konkrete Hinweise enthalten gewesen,<br />
wäre die Steuerfahndung diesen laut <strong>de</strong>m Zeugen Kummer<br />
selbstverständlich nachgegangen. 27<br />
Der Zeuge Schreiber führte folglich zunächst die üblichen<br />
Vorfel<strong>de</strong>rmittlungen (Erkenntnisabfrage bei sämtlichen<br />
Sachgebietsleitern <strong>de</strong>s Finanzamts Nürnberg-Süd, Abgleich<br />
<strong>de</strong>r Kartei <strong>de</strong>r Steuerfahndung, Verknüpfungsabfrage zur sogenannten<br />
„Großbankendatei“, Verbindungsabfrage zu früheren<br />
Verfahren, Abarbeitung eines Bearbeitungshinweises<br />
<strong>de</strong>s Zeugen Kummer, Durchsicht <strong>de</strong>r Steuerakten und –dateien<br />
<strong>de</strong>r genannten Personen) 28 durch. Damit überprüfte er<br />
die Stichhaltigkeit und Nachprüfbarkeit <strong>de</strong>r Angaben sowie<br />
die Glaubwürdigkeit <strong>de</strong>s Anzeigeerstatters. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />
Zusammenschau sämtlicher Vorfel<strong>de</strong>rmittlungsergebnisse<br />
und <strong>de</strong>r Aktenlage sah <strong>de</strong>r Zeuge Schreiber, getragen durch<br />
<strong>de</strong>n Zeugen Kummer, keinen ausreichen<strong>de</strong>n Anlass für die<br />
Durchführung weiterer steuerlicher Ermittlungsmaßnahmen.<br />
Eine Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s 106-seitigen Konvoluts <strong>de</strong>s Zeugen<br />
Mollath vom 24.09.2003 erfolgte <strong>de</strong>shalb nicht. Die Zeugen<br />
Schreiber und Kummer stuften die Angaben <strong>de</strong>s Zeugen<br />
Mollath als nicht von ausreichen<strong>de</strong>r Substanz ein und<br />
konnten sie <strong>de</strong>swegen nicht verwerten. 29 Nach <strong>de</strong>r Einschätzung<br />
<strong>de</strong>s Zeugen Schreiber konnte eine Anfor<strong>de</strong>rung auch<br />
<strong>de</strong>shalb unterbleiben, weil er weitergehen<strong>de</strong> Kenntnisse<br />
hatte, die <strong>de</strong>m Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterliegen und<br />
<strong>de</strong>shalb in diesem Bericht nicht genannt wer<strong>de</strong>n können. 30<br />
Letztlich darf von einem Anzeigeerstatter auch erwartet<br />
wer<strong>de</strong>n, dass er seiner Anzeige alle relevanten Unterlagen<br />
22 Kummer (2, 54)<br />
23 Schreiber (2, 13), Kummer (2, 65)<br />
24 Schreiber (2, 20)<br />
25 Schreiber (2, 29/30)<br />
26 Kummer (2, 50/51, 56)<br />
27 Kummer (2, 70)<br />
28 Schreiber (2, 13), Kummer (2, 43/44, 67/68)<br />
29 Schreiber (2, 17, 19, 23), Kummer (2, 68)<br />
30 BA 13: Verfahren <strong>de</strong>r StA München I<br />
beifügt und nicht auf unterschiedliche Behör<strong>de</strong>n verweist.<br />
Dies beschleunigt nicht nur das Verfahren, es kann so durch<br />
<strong>de</strong>n Anzeigeerstatter auch sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass ohne<br />
Vorschaltprüfung alle von ihm als relevant eingestuften<br />
Informationen von ihrem Adressaten ausgewertet wer<strong>de</strong>n.<br />
Weitere Ermittlungsmaßnahmen waren in diesem Fall gera<strong>de</strong><br />
nicht angezeigt, da keine ausreichen<strong>de</strong>n Anhaltspunkte für<br />
weitere steuerliche Ermittlungen bestan<strong>de</strong>n. 31<br />
Der aktuelle Steuerfahn<strong>de</strong>r Seifert bestätigt, dass für ein<br />
Steuerstrafverfahren im Jahre 2003 keine Anhaltspunkte für<br />
die Begründung eines Tatverdachts bestan<strong>de</strong>n. 32<br />
2004 lag das 106-seitige Konvolut <strong>de</strong>m Finanzamt Nürnberg-Süd<br />
folglich nicht vor. 33<br />
Die Zeugen Schreiber und Kummer sind von nieman<strong>de</strong>m angewiesen<br />
wor<strong>de</strong>n, die Anzeige nicht weiter zu verfolgen. 34<br />
Die Anzeige wur<strong>de</strong> „nach <strong>de</strong>m üblichen Muster“ bearbeitet.<br />
35<br />
b) Am 03.08.2010 bearbeitete <strong>de</strong>r Zeuge Preiß vom Finanzamt<br />
Bayreuth ebenfalls eine Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath.<br />
Deren Prüfung ergab keine Erkenntnisse aus <strong>de</strong>m Zuständigkeitsbereich<br />
Oberfranken, da lediglich Personen aus<br />
<strong>de</strong>m Nürnberger Raum benannt wur<strong>de</strong>n. 36 Deshalb leitete<br />
<strong>de</strong>r Zeuge Preiß <strong>de</strong>n Vorgang am 04.08.2010 zuständigkeitshalber<br />
an das Finanzamt Nürnberg-Süd weiter. 37<br />
Eine Nachfrage nach <strong>de</strong>m 106-seitigen Konvolut durch das<br />
Finanzamt Bayreuth bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft erfolgte<br />
daher ebenfalls nicht. Dem Finanzamt Bayreuth lagen bis<br />
auf ein Blatt alle in <strong>de</strong>r Gesamtschau relevanten Blätter aus<br />
<strong>de</strong>m 106-seitigen Konvolut zur Prüfung vor, 38 <strong>de</strong>r HVB-<br />
Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht war aber nicht dabei.<br />
Im Übrigen wird auf Antwort III.9. verwiesen.<br />
c) Ab <strong>de</strong>m 01.02.2012 war <strong>de</strong>r Fahndungsprüfer <strong>de</strong>r Steuerfahndungsstelle<br />
bei <strong>de</strong>m Finanzamt Nürnberg-Süd Georg<br />
Seifert mit <strong>de</strong>n Anzeigen <strong>de</strong>s Zeugen Mollath betraut. 39<br />
Dieser Neubearbeitung lag <strong>de</strong>r Vorgang zugrun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r durch<br />
die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Januar 2012<br />
wegen <strong>de</strong>s neu eingegangenen Son<strong>de</strong>rrevisionsberichts <strong>de</strong>r<br />
HVB vom 17.03.2003 an das Finanzamt Nürnberg-Süd<br />
übersandt wur<strong>de</strong> (vgl. Antworten III.2.-4.). Dieser bestand<br />
im Wesentlichen aus <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom<br />
09.12.2003 und <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht <strong>de</strong>r HVB vom<br />
17.03.2003, nicht beigelegt war das 106-seitige Konvolut. 40<br />
31 Schreiber (2, 21, 28/29, 34), Kummer (2, 52)<br />
32 Seifert (5, 9)<br />
33 Kummer (2, 48), Dr. Jüptner (2, 88)<br />
34 Schreiber (2, 36, 40), Kummer (2, 80)<br />
35 Kummer (2, 43), Dr. Jüptner (4, 49)<br />
36 Preiß (2, 8)<br />
37 Preiß (2, 7)<br />
38 Dr. Jüptner (2, 88/89)<br />
39 Seifert (5, 4)<br />
40 Seifert (5, 4)