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Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de

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Seite 18 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />

Anzeigen wur<strong>de</strong>n durch die Steuerfahndung <strong>de</strong>s Finanzamts<br />

Berlin mit Eingang 26.01.2004 und durch die Steuerfahndungsstelle<br />

<strong>de</strong>s Finanzamts Frankfurt am Main mit Eingang<br />

28.01.2004 an das Finanzamt Nürnberg-Süd weitergeleitet.<br />

Dabei hat das Finanzamt Berlin Steuerstraftatbestän<strong>de</strong> mit<br />

Bezug zu <strong>de</strong>m dortigen Zuständigkeitsbereich Berlin verneint.<br />

22<br />

Die Anzeige machte auf die Zeugen Schreiber und Kummer<br />

von ihrem Inhalt, Adressatenkreis und Erscheinungsbild her<br />

einen „sehr wirren Eindruck“ 23 , so dass <strong>de</strong>r Zeuge Schreiber<br />

ihr „sehr skeptisch“ 24 gegenüberstand. Es seien darin Dinge<br />

vermengt und zusammengefügt wor<strong>de</strong>n, die zum Teil miteinan<strong>de</strong>r<br />

nichts zu tun hätten. Die Anzeige sei im Hinblick auf<br />

Tatvorwürfe und -umstän<strong>de</strong> für ihn nicht konkret genug gewesen.<br />

25 Es seien ohne das Anführen von Indizien o<strong>de</strong>r Beweisen<br />

„reine Behauptungen“ aufgestellt, „Gott und die Welt<br />

angezeigt“ und ein „großer Bankenfall“ behauptet wor<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>r keiner sei. 26 Letztlich wür<strong>de</strong> auch die Trennungsproblematik<br />

<strong>de</strong>s Zeugen Mollath und seiner geschie<strong>de</strong>nen Frau in<br />

<strong>de</strong>r Anzeige dargestellt, was aus Sicht <strong>de</strong>s Zeugen Kummer<br />

einen Rückschluss auf mögliche Motive <strong>de</strong>s Anzeigeerstatters<br />

zulasse. Wären konkrete Hinweise enthalten gewesen,<br />

wäre die Steuerfahndung diesen laut <strong>de</strong>m Zeugen Kummer<br />

selbstverständlich nachgegangen. 27<br />

Der Zeuge Schreiber führte folglich zunächst die üblichen<br />

Vorfel<strong>de</strong>rmittlungen (Erkenntnisabfrage bei sämtlichen<br />

Sachgebietsleitern <strong>de</strong>s Finanzamts Nürnberg-Süd, Abgleich<br />

<strong>de</strong>r Kartei <strong>de</strong>r Steuerfahndung, Verknüpfungsabfrage zur sogenannten<br />

„Großbankendatei“, Verbindungsabfrage zu früheren<br />

Verfahren, Abarbeitung eines Bearbeitungshinweises<br />

<strong>de</strong>s Zeugen Kummer, Durchsicht <strong>de</strong>r Steuerakten und –dateien<br />

<strong>de</strong>r genannten Personen) 28 durch. Damit überprüfte er<br />

die Stichhaltigkeit und Nachprüfbarkeit <strong>de</strong>r Angaben sowie<br />

die Glaubwürdigkeit <strong>de</strong>s Anzeigeerstatters. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Zusammenschau sämtlicher Vorfel<strong>de</strong>rmittlungsergebnisse<br />

und <strong>de</strong>r Aktenlage sah <strong>de</strong>r Zeuge Schreiber, getragen durch<br />

<strong>de</strong>n Zeugen Kummer, keinen ausreichen<strong>de</strong>n Anlass für die<br />

Durchführung weiterer steuerlicher Ermittlungsmaßnahmen.<br />

Eine Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s 106-seitigen Konvoluts <strong>de</strong>s Zeugen<br />

Mollath vom 24.09.2003 erfolgte <strong>de</strong>shalb nicht. Die Zeugen<br />

Schreiber und Kummer stuften die Angaben <strong>de</strong>s Zeugen<br />

Mollath als nicht von ausreichen<strong>de</strong>r Substanz ein und<br />

konnten sie <strong>de</strong>swegen nicht verwerten. 29 Nach <strong>de</strong>r Einschätzung<br />

<strong>de</strong>s Zeugen Schreiber konnte eine Anfor<strong>de</strong>rung auch<br />

<strong>de</strong>shalb unterbleiben, weil er weitergehen<strong>de</strong> Kenntnisse<br />

hatte, die <strong>de</strong>m Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterliegen und<br />

<strong>de</strong>shalb in diesem Bericht nicht genannt wer<strong>de</strong>n können. 30<br />

Letztlich darf von einem Anzeigeerstatter auch erwartet<br />

wer<strong>de</strong>n, dass er seiner Anzeige alle relevanten Unterlagen<br />

22 Kummer (2, 54)<br />

23 Schreiber (2, 13), Kummer (2, 65)<br />

24 Schreiber (2, 20)<br />

25 Schreiber (2, 29/30)<br />

26 Kummer (2, 50/51, 56)<br />

27 Kummer (2, 70)<br />

28 Schreiber (2, 13), Kummer (2, 43/44, 67/68)<br />

29 Schreiber (2, 17, 19, 23), Kummer (2, 68)<br />

30 BA 13: Verfahren <strong>de</strong>r StA München I<br />

beifügt und nicht auf unterschiedliche Behör<strong>de</strong>n verweist.<br />

Dies beschleunigt nicht nur das Verfahren, es kann so durch<br />

<strong>de</strong>n Anzeigeerstatter auch sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass ohne<br />

Vorschaltprüfung alle von ihm als relevant eingestuften<br />

Informationen von ihrem Adressaten ausgewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

Weitere Ermittlungsmaßnahmen waren in diesem Fall gera<strong>de</strong><br />

nicht angezeigt, da keine ausreichen<strong>de</strong>n Anhaltspunkte für<br />

weitere steuerliche Ermittlungen bestan<strong>de</strong>n. 31<br />

Der aktuelle Steuerfahn<strong>de</strong>r Seifert bestätigt, dass für ein<br />

Steuerstrafverfahren im Jahre 2003 keine Anhaltspunkte für<br />

die Begründung eines Tatverdachts bestan<strong>de</strong>n. 32<br />

2004 lag das 106-seitige Konvolut <strong>de</strong>m Finanzamt Nürnberg-Süd<br />

folglich nicht vor. 33<br />

Die Zeugen Schreiber und Kummer sind von nieman<strong>de</strong>m angewiesen<br />

wor<strong>de</strong>n, die Anzeige nicht weiter zu verfolgen. 34<br />

Die Anzeige wur<strong>de</strong> „nach <strong>de</strong>m üblichen Muster“ bearbeitet.<br />

35<br />

b) Am 03.08.2010 bearbeitete <strong>de</strong>r Zeuge Preiß vom Finanzamt<br />

Bayreuth ebenfalls eine Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath.<br />

Deren Prüfung ergab keine Erkenntnisse aus <strong>de</strong>m Zuständigkeitsbereich<br />

Oberfranken, da lediglich Personen aus<br />

<strong>de</strong>m Nürnberger Raum benannt wur<strong>de</strong>n. 36 Deshalb leitete<br />

<strong>de</strong>r Zeuge Preiß <strong>de</strong>n Vorgang am 04.08.2010 zuständigkeitshalber<br />

an das Finanzamt Nürnberg-Süd weiter. 37<br />

Eine Nachfrage nach <strong>de</strong>m 106-seitigen Konvolut durch das<br />

Finanzamt Bayreuth bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft erfolgte<br />

daher ebenfalls nicht. Dem Finanzamt Bayreuth lagen bis<br />

auf ein Blatt alle in <strong>de</strong>r Gesamtschau relevanten Blätter aus<br />

<strong>de</strong>m 106-seitigen Konvolut zur Prüfung vor, 38 <strong>de</strong>r HVB-<br />

Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht war aber nicht dabei.<br />

Im Übrigen wird auf Antwort III.9. verwiesen.<br />

c) Ab <strong>de</strong>m 01.02.2012 war <strong>de</strong>r Fahndungsprüfer <strong>de</strong>r Steuerfahndungsstelle<br />

bei <strong>de</strong>m Finanzamt Nürnberg-Süd Georg<br />

Seifert mit <strong>de</strong>n Anzeigen <strong>de</strong>s Zeugen Mollath betraut. 39<br />

Dieser Neubearbeitung lag <strong>de</strong>r Vorgang zugrun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r durch<br />

die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Januar 2012<br />

wegen <strong>de</strong>s neu eingegangenen Son<strong>de</strong>rrevisionsberichts <strong>de</strong>r<br />

HVB vom 17.03.2003 an das Finanzamt Nürnberg-Süd<br />

übersandt wur<strong>de</strong> (vgl. Antworten III.2.-4.). Dieser bestand<br />

im Wesentlichen aus <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom<br />

09.12.2003 und <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht <strong>de</strong>r HVB vom<br />

17.03.2003, nicht beigelegt war das 106-seitige Konvolut. 40<br />

31 Schreiber (2, 21, 28/29, 34), Kummer (2, 52)<br />

32 Seifert (5, 9)<br />

33 Kummer (2, 48), Dr. Jüptner (2, 88)<br />

34 Schreiber (2, 36, 40), Kummer (2, 80)<br />

35 Kummer (2, 43), Dr. Jüptner (4, 49)<br />

36 Preiß (2, 8)<br />

37 Preiß (2, 7)<br />

38 Dr. Jüptner (2, 88/89)<br />

39 Seifert (5, 4)<br />

40 Seifert (5, 4)

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