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Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de

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Seite 46 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />

nochmals durch seinen Wahlverteidiger RA Kupke am<br />

11.08.2006 (mit ausführlicher Begründung vom 06.10.2006)<br />

jeweils Revision eingelegt. Sämtliche Revisionen hat <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sgerichtshof ohne erneute Beweisaufnahme mit Beschluss<br />

vom 13.02.2007 verworfen. 387<br />

4. Landgericht Bayreuth – Strafvollstreckungskammer<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n war u.a. das Landgericht Bayreuth für Entscheidungen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Strafvollstreckung gegen <strong>de</strong>n<br />

Zeugen Mollath zuständig. In diesem Zusammenhang setzte<br />

es sich mit einer Vielzahl psychiatrischer Gutachten auseinan<strong>de</strong>r.<br />

Viele dieser Gutachten lassen es für ihre Bewertung einer<br />

psychiatrischen Erkrankung <strong>de</strong>s Zeugen Mollath dahinstehen,<br />

ob die Schwarzgeldvorwürfe im Kernbereich zutreffen<br />

o<strong>de</strong>r nicht. 388 Dies entspricht z.B. <strong>de</strong>r Sichtweise <strong>de</strong>s<br />

Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zeugen Mollath<br />

– auf <strong>de</strong>ssen eigenen Vorschlag hin – ausgiebig untersucht<br />

hat. Auch <strong>de</strong>r Sachverständige Dr. Leipziger hat je<strong>de</strong>n<br />

Tag im Bezirkskrankenhaus Bayreuth die Möglichkeit, <strong>de</strong>n<br />

Zeugen Mollath hautnah zu erleben und aus <strong>de</strong>ssen Verhalten<br />

Rückschlüsse zu ziehen. Teilweise kam es dabei zu<br />

Gesprächen zwischen bei<strong>de</strong>n. Der Vorwurf, es wür<strong>de</strong>n lediglich<br />

Gutachten aufgrund <strong>de</strong>r Aktenlage gestellt, ist nicht<br />

zutreffend. Im Übrigen zeigt sich <strong>de</strong>r Zeuge Mollath zu einer<br />

Mitwirkung an seiner Begutachtung nur in Ausnahmefällen<br />

bereit.<br />

Wie so oft in <strong>de</strong>r Medizin gibt es zeitgleich psychiatrische<br />

Gutachten, die eine psychiatrische Erkrankung diagnostizieren<br />

und solche, die das verneinen. Es gibt auch im „Fall<br />

Mollath“ ein Gutachten, das eine solche Erkrankung verneint<br />

(Privatgutachten Dr. Weinberger vom 30.04.2011) und<br />

eines, das eine solche in Frage stellt (Betreuungsgutachten<br />

Dr. Simmerl vom 26. 09.2007) sowie ein anzweifeln<strong>de</strong>s<br />

Schreiben von Prof. Dieckhöfer vom 08.02.2012. Diese<br />

wur<strong>de</strong>n jedoch nicht einfach übergangen. Das Schreiben von<br />

Prof. Dieckhöfer wur<strong>de</strong> durch das Bayerische Staatsministerium<br />

<strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz beantwortet und<br />

nicht weitergeleitet, da es wissenschaftliche Standards vermissen<br />

lasse. 389 Die bei<strong>de</strong>n Gutachten wur<strong>de</strong>n jeweils von<br />

an<strong>de</strong>ren Psychiatern bei ihrer jeweiligen Gutachtenerstattung<br />

bewertet und schließlich auch <strong>de</strong>n jährlichen Entscheidungen<br />

<strong>de</strong>r Strafvollstreckungskammer <strong>de</strong>s Landgerichts<br />

Bayreuth zugrun<strong>de</strong> gelegt. Die Strafvollstreckungskammer<br />

<strong>de</strong>s Landgerichts Bayreuth folgte <strong>de</strong>n Gutachten jeweils<br />

nicht, was jeweils ausführlich begrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Sofern diese<br />

Fortdauerentscheidungen angegriffen wur<strong>de</strong>n, hat sich das<br />

Oberlan<strong>de</strong>sgericht Bamberg jeweils <strong>de</strong>r Rechtsauffassung<br />

<strong>de</strong>s Landgerichts Bayreuth angeschlossen.<br />

Auf Veranlassung <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk stellte die Staatsanwaltschaft<br />

Nürnberg-Fürth am 29.11.2012 bei <strong>de</strong>r Strafvoll-<br />

387 BA 27-29<br />

388 Dr. Merk (9, 72)<br />

389 Dr. Merk: 71. Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen<br />

und Verbraucherschutz am 08.03.2012 (Protokoll S. 8/9)<br />

streckungskammer <strong>de</strong>s Landgerichts Bayreuth einen Antrag<br />

auf Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens. 390<br />

Diesen Antrag lehnte die Strafvollstreckungskammer <strong>de</strong>s<br />

Landgerichts Bayreuth am 01.02.2013 ab, da sich <strong>de</strong>r Zeuge<br />

Mollath einer Exploration nachdrücklich wi<strong>de</strong>rsetzte. 391<br />

Die aktuellste Entscheidung <strong>de</strong>s Landgerichts Bayreuth –<br />

Strafvollstreckungskammer – datiert vom 10.06.2013. In ihr<br />

wur<strong>de</strong> die Fortdauer <strong>de</strong>r Unterbringung <strong>de</strong>s Zeugen Mollath<br />

angeordnet, weil es sich we<strong>de</strong>r um eine Fehleinweisung<br />

han<strong>de</strong>le, noch die Voraussetzungen für die Unterbringung<br />

nachträglich entfallen, noch die Unterbringung unverhältnismäßig<br />

sei. Bei dieser Entscheidung hatte das Gericht<br />

Kenntnis von <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht <strong>de</strong>r HVB vom<br />

17.03.2003, <strong>de</strong>r ihm auf Veranlassung <strong>de</strong>r Zeugin Dr. Merk<br />

vom 20.11.2012 zugleitet wur<strong>de</strong>. 392<br />

In diesem Zusammenhang sei Folgen<strong>de</strong>s angemerkt:<br />

Der Sachverständige Prof. Dr. Pfäfflin lehnte die Erstattung<br />

eines ergänzen<strong>de</strong>n Gutachtens ab, weil er seit <strong>de</strong>m auf<br />

sein Gutachten folgen<strong>de</strong>n Fortdauerbeschluss „wellenartig<br />

in übelster Weise als Verbrecher beschimpft“ wer<strong>de</strong>. Diese<br />

Aktionen seien für ihn extrem beeinträchtigend, und er sehe<br />

darin einen schwerwiegen<strong>de</strong>n Angriff auf seine Gesundheit.<br />

Deshalb musste <strong>de</strong>r aktuellsten Fortdauerentscheidung wie<strong>de</strong>rum<br />

ausschließlich eine Stellungnahme <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>s<br />

Bezirkskrankenhauses Bayreuth zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n. 393<br />

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass das Bezirkskrankenhaus Bayreuth in seiner <strong>de</strong>m<br />

Untersuchungsausschuss überlassenen Stellungnahme<br />

vom 22.05.2013 394 <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>m Zeugen Mollath vorgebrachten<br />

Schlafentzug durch nächtliche Zimmerkontrollen<br />

„teilweise im Stun<strong>de</strong>rhythmus, mittlerweile im<br />

Zweistun<strong>de</strong>nrhythmus“ 395 wi<strong>de</strong>rsprach, jedoch die in einem<br />

Krankenhaus übliche einmalige nächtliche Nachschau einräumte.<br />

5. Staatsanwaltschaft Regensburg<br />

Die Wie<strong>de</strong>raufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen<br />

Verfahrens ist nur unter sehr engen Voraussetzungen<br />

möglich (§§ 359 ff. StPO). Die Rechtskraft ist eine<br />

tragen<strong>de</strong> Säule unseres Rechtsstaats. Sie muss aber dann<br />

zurück stehen, wenn die Richtigkeit eines Urteils in seinen<br />

Grundfesten erschüttert ist.<br />

Ab Mitte Oktober 2012 zog <strong>de</strong>r Zeuge Meindl aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Berichterstattung <strong>de</strong>r Medien in Betracht, dass die Staatsanwaltschaft<br />

Regensburg, die für die Wie<strong>de</strong>raufnahme rechtskräftiger<br />

Verfahren aus <strong>de</strong>m Landgerichtsbezirk Nürnberg-<br />

Fürth buchstabenmäßig zuständig ist 396 , mit einem möglichen<br />

Wie<strong>de</strong>raufnahmeverfahren konfrontiert wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

390<br />

391<br />

392<br />

393 Presseerklärung <strong>de</strong>s Landgerichts Bayreuth vom 12.06.2013<br />

394 http://www.bezirkskliniken-oberfranken.<strong>de</strong>/<strong>pdf</strong>/bayreuth/forensik/Informationen_zur_<br />

Unterbringung_Hrn.Mollath.<strong>pdf</strong><br />

395 BA 82; Mollath (7, 6, 57)<br />

396 Meindl (5, 56)

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