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Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de

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Seite 36 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />

Da es sich um eine Strafanzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath gegen<br />

die Zeuginnen Dr. Fili und Stengel wegen Strafvereitelung<br />

im Amt han<strong>de</strong>lte, wur<strong>de</strong> das Schreiben samt Anlagen <strong>de</strong>m<br />

Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz zugeleitet, wo es<br />

am 24.02.2005 einging. 272 Abgabenachricht an <strong>de</strong>n Zeugen<br />

Mollath wur<strong>de</strong> am 17.02.2005 erteilt. 273<br />

Mit Schreiben <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>r Justiz<br />

vom 01.03.2005 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Zeugen Mollath mitgeteilt, dass<br />

gem. § 158 Abs. 1 StPO Staatsanwaltschaft und Polizei für<br />

die Entgegennahme von Anzeigen zuständig seien und es<br />

ihm unbenommen sei, sich an diese zu wen<strong>de</strong>n. Eine Weiterleitung<br />

an <strong>de</strong>n Leiten<strong>de</strong>n Oberstaatsanwalt <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

Nürnberg-Fürth war aufgrund <strong>de</strong>r „pauschalen<br />

und unsubstantiierten Ausführungen“ 274 nicht veranlasst.<br />

Die Beschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zeugen Mollath gegen <strong>de</strong>n Einstellungsbescheid<br />

<strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom<br />

20.10.2004 wur<strong>de</strong> bereits von diesem direkt <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft<br />

Nürnberg mitgeteilt. 275<br />

12. Wann haben die Schreiben von Herrn Mollath an<br />

<strong>de</strong>n damaligen Finanzminister Georg Fahrenschon<br />

vom 30. März 2010 und vom 25. Juli 2010 Herrn<br />

Fahrenschon erreicht, hat dieser persönlich <strong>de</strong>n<br />

Inhalt zur Kenntnis genommen, an wen/welche<br />

Stellen wur<strong>de</strong>n die Schreiben zu welcher weiteren<br />

Veranlassung weitergeleitet, wie wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>n Schreiben enthaltenen Informationen umgegangen<br />

und welchen Weg nahmen dann die Schreiben?<br />

a) Das Schreiben <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom 30.03.2010<br />

ging laut Eingangsstempel <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums<br />

<strong>de</strong>r Finanzen am 01.04.2010 dort ein. Der damalige<br />

Staatsminister Fahrenschon nahm am 08.04.2010 von <strong>de</strong>m<br />

Schreiben Kenntnis, wie er es zeitweise von an ihn adressierten<br />

Schreiben tat. Das Schreiben wur<strong>de</strong> sodann in <strong>de</strong>n<br />

allgemeinen Geschäftsgang gegeben. 276<br />

Mit Verfügung vom 18.06.2010 wur<strong>de</strong> das Schreiben durch<br />

das zuständige Fachreferat an das Bayerische Lan<strong>de</strong>samt für<br />

Steuern und von dort an das Finanzamt Bayreuth zur weiteren<br />

Bearbeitung zugeleitet. 277<br />

Für <strong>de</strong>n weiteren Fortlauf <strong>de</strong>s Schreibens wird auf Antwort<br />

III.9. Bezug genommen.<br />

b) Das weitere Schreiben <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom<br />

25.07.2010 ging laut Eingangsstempel <strong>de</strong>s Bayerischen<br />

Staatsministeriums <strong>de</strong>r Finanzen am 27.07.2010 dort ein.<br />

Der damalige Staatsminister Fahrenschon hat hiervon keine<br />

persönliche Kenntnis genommen. 278<br />

272 BA 1, 19<br />

273 BA 1<br />

274 BA 19<br />

275 BA 19<br />

276 BA 32<br />

277 BA 32<br />

278 BA 33<br />

Mit Verfügung vom 25.08.2010 wur<strong>de</strong> das Schreiben sodann<br />

durch das zuständige Fachreferat an das Bayerische Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Steuern und von dort wie<strong>de</strong>rum an das Finanzamt<br />

Bayreuth zur weiteren Verwendung abgegeben. 279<br />

V. Verhalten <strong>de</strong>s Richters Otto Brixner und <strong>de</strong>r siebten<br />

Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth<br />

1.a) Waren Personen, die von Herrn Gustl Mollath in<br />

seiner Strafanzeige vom 9. Dezember 2003 und<br />

seiner im Rahmen <strong>de</strong>r Hauptverhandlung vor <strong>de</strong>m<br />

Amtsgericht Nürnberg übergebenen 106-seitigen<br />

„Verteidigungsschrift“ mit <strong>de</strong>n Geldtransaktionen<br />

in die Schweiz in Zusammenhang gebracht wur<strong>de</strong>n,<br />

Richter Brixner vor <strong>de</strong>ssen erstmaliger Befassung<br />

mit <strong>de</strong>r Causa Mollath als Richter En<strong>de</strong> 2003 bekannt,<br />

und<br />

Die geschie<strong>de</strong>ne Ehefrau <strong>de</strong>s Zeugen Mollath hat <strong>de</strong>r Zeuge<br />

Brixner das erste Mal im Rahmen <strong>de</strong>r landgerichtlichen<br />

Hauptverhandlung vom 08.08.2006 wahrgenommen. 280<br />

An<strong>de</strong>re Zeugen, die in dieser Hauptverhandlung aufgetreten<br />

und ebenfalls in <strong>de</strong>r Anzeige vom 09.12.2003 genannt sind<br />

(Freundin und Bru<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r geschie<strong>de</strong>nen Ehefrau <strong>de</strong>s Zeugen<br />

Mollath), sind <strong>de</strong>m Zeugen Brixner je<strong>de</strong>nfalls nicht mehr erinnerlich.<br />

281<br />

Weitere in <strong>de</strong>r Anzeige vom 09.12.2003 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m 106-seitigen<br />

Konvolut genannten Personen sind <strong>de</strong>m Zeugen<br />

Brixner nicht bekannt. Er konnte nicht ausschließen, dass ein<br />

Anwalt aus <strong>de</strong>r Kanzlei Greger & Woertge gegebenenfalls in<br />

einem von ihm geführten Verfahren in seiner Funktion als<br />

Rechtsanwalt aufgetreten ist. 282<br />

Die Zeugin Heinemann hat in dieser Hinsicht keine Erkenntnisse<br />

zu <strong>de</strong>n Bekanntschaften <strong>de</strong>s Zeugen Brixner. Der<br />

Zeuge Brixner habe laut <strong>de</strong>r Zeugin Heinemann die Strafkammer<br />

immer informiert, wenn es einen beson<strong>de</strong>ren Anlass<br />

gegeben habe. 283 Daraus kann rückgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />

die Angaben <strong>de</strong>s Zeugen Brixner über nichtbestehen<strong>de</strong> Bekanntschaften<br />

zutreffen.<br />

1.b) Waren Herr Martin Maske und die Geschädigten<br />

<strong>de</strong>r im Urteil <strong>de</strong>s Landgerichts Nürnberg-Fürth<br />

vom 8. August 2006 festgestellten Sachverhalte<br />

Richter Brixner vor <strong>de</strong>ssen erstmaliger Befassung<br />

mit <strong>de</strong>r Causa Mollath als Richter En<strong>de</strong> 2003 bekannt?<br />

Der Zeuge Brixner kennt Martin Maske aus seiner Zeit als<br />

Trainer <strong>de</strong>r 1. Handballherrenmannschaft <strong>de</strong>s 1. FC Nürnberg<br />

von Dezember 1980 bis Sommer 1982. Damals war<br />

Martin Maske etwa 20 Jahre alt, während <strong>de</strong>r Zeuge Brixner<br />

wesentlich älter war. Eine persönliche Verbindung – außer-<br />

279 BA 33<br />

280 Brixner (3, 189)<br />

281 Brixner (3, 193)<br />

282 Brixner (3, 192-195)<br />

283 BA 88

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