Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 36 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />
Da es sich um eine Strafanzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath gegen<br />
die Zeuginnen Dr. Fili und Stengel wegen Strafvereitelung<br />
im Amt han<strong>de</strong>lte, wur<strong>de</strong> das Schreiben samt Anlagen <strong>de</strong>m<br />
Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz zugeleitet, wo es<br />
am 24.02.2005 einging. 272 Abgabenachricht an <strong>de</strong>n Zeugen<br />
Mollath wur<strong>de</strong> am 17.02.2005 erteilt. 273<br />
Mit Schreiben <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>r Justiz<br />
vom 01.03.2005 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Zeugen Mollath mitgeteilt, dass<br />
gem. § 158 Abs. 1 StPO Staatsanwaltschaft und Polizei für<br />
die Entgegennahme von Anzeigen zuständig seien und es<br />
ihm unbenommen sei, sich an diese zu wen<strong>de</strong>n. Eine Weiterleitung<br />
an <strong>de</strong>n Leiten<strong>de</strong>n Oberstaatsanwalt <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />
Nürnberg-Fürth war aufgrund <strong>de</strong>r „pauschalen<br />
und unsubstantiierten Ausführungen“ 274 nicht veranlasst.<br />
Die Beschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zeugen Mollath gegen <strong>de</strong>n Einstellungsbescheid<br />
<strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom<br />
20.10.2004 wur<strong>de</strong> bereits von diesem direkt <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft<br />
Nürnberg mitgeteilt. 275<br />
12. Wann haben die Schreiben von Herrn Mollath an<br />
<strong>de</strong>n damaligen Finanzminister Georg Fahrenschon<br />
vom 30. März 2010 und vom 25. Juli 2010 Herrn<br />
Fahrenschon erreicht, hat dieser persönlich <strong>de</strong>n<br />
Inhalt zur Kenntnis genommen, an wen/welche<br />
Stellen wur<strong>de</strong>n die Schreiben zu welcher weiteren<br />
Veranlassung weitergeleitet, wie wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n in<br />
<strong>de</strong>n Schreiben enthaltenen Informationen umgegangen<br />
und welchen Weg nahmen dann die Schreiben?<br />
a) Das Schreiben <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom 30.03.2010<br />
ging laut Eingangsstempel <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums<br />
<strong>de</strong>r Finanzen am 01.04.2010 dort ein. Der damalige<br />
Staatsminister Fahrenschon nahm am 08.04.2010 von <strong>de</strong>m<br />
Schreiben Kenntnis, wie er es zeitweise von an ihn adressierten<br />
Schreiben tat. Das Schreiben wur<strong>de</strong> sodann in <strong>de</strong>n<br />
allgemeinen Geschäftsgang gegeben. 276<br />
Mit Verfügung vom 18.06.2010 wur<strong>de</strong> das Schreiben durch<br />
das zuständige Fachreferat an das Bayerische Lan<strong>de</strong>samt für<br />
Steuern und von dort an das Finanzamt Bayreuth zur weiteren<br />
Bearbeitung zugeleitet. 277<br />
Für <strong>de</strong>n weiteren Fortlauf <strong>de</strong>s Schreibens wird auf Antwort<br />
III.9. Bezug genommen.<br />
b) Das weitere Schreiben <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom<br />
25.07.2010 ging laut Eingangsstempel <strong>de</strong>s Bayerischen<br />
Staatsministeriums <strong>de</strong>r Finanzen am 27.07.2010 dort ein.<br />
Der damalige Staatsminister Fahrenschon hat hiervon keine<br />
persönliche Kenntnis genommen. 278<br />
272 BA 1, 19<br />
273 BA 1<br />
274 BA 19<br />
275 BA 19<br />
276 BA 32<br />
277 BA 32<br />
278 BA 33<br />
Mit Verfügung vom 25.08.2010 wur<strong>de</strong> das Schreiben sodann<br />
durch das zuständige Fachreferat an das Bayerische Lan<strong>de</strong>samt<br />
für Steuern und von dort wie<strong>de</strong>rum an das Finanzamt<br />
Bayreuth zur weiteren Verwendung abgegeben. 279<br />
V. Verhalten <strong>de</strong>s Richters Otto Brixner und <strong>de</strong>r siebten<br />
Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth<br />
1.a) Waren Personen, die von Herrn Gustl Mollath in<br />
seiner Strafanzeige vom 9. Dezember 2003 und<br />
seiner im Rahmen <strong>de</strong>r Hauptverhandlung vor <strong>de</strong>m<br />
Amtsgericht Nürnberg übergebenen 106-seitigen<br />
„Verteidigungsschrift“ mit <strong>de</strong>n Geldtransaktionen<br />
in die Schweiz in Zusammenhang gebracht wur<strong>de</strong>n,<br />
Richter Brixner vor <strong>de</strong>ssen erstmaliger Befassung<br />
mit <strong>de</strong>r Causa Mollath als Richter En<strong>de</strong> 2003 bekannt,<br />
und<br />
Die geschie<strong>de</strong>ne Ehefrau <strong>de</strong>s Zeugen Mollath hat <strong>de</strong>r Zeuge<br />
Brixner das erste Mal im Rahmen <strong>de</strong>r landgerichtlichen<br />
Hauptverhandlung vom 08.08.2006 wahrgenommen. 280<br />
An<strong>de</strong>re Zeugen, die in dieser Hauptverhandlung aufgetreten<br />
und ebenfalls in <strong>de</strong>r Anzeige vom 09.12.2003 genannt sind<br />
(Freundin und Bru<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r geschie<strong>de</strong>nen Ehefrau <strong>de</strong>s Zeugen<br />
Mollath), sind <strong>de</strong>m Zeugen Brixner je<strong>de</strong>nfalls nicht mehr erinnerlich.<br />
281<br />
Weitere in <strong>de</strong>r Anzeige vom 09.12.2003 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m 106-seitigen<br />
Konvolut genannten Personen sind <strong>de</strong>m Zeugen<br />
Brixner nicht bekannt. Er konnte nicht ausschließen, dass ein<br />
Anwalt aus <strong>de</strong>r Kanzlei Greger & Woertge gegebenenfalls in<br />
einem von ihm geführten Verfahren in seiner Funktion als<br />
Rechtsanwalt aufgetreten ist. 282<br />
Die Zeugin Heinemann hat in dieser Hinsicht keine Erkenntnisse<br />
zu <strong>de</strong>n Bekanntschaften <strong>de</strong>s Zeugen Brixner. Der<br />
Zeuge Brixner habe laut <strong>de</strong>r Zeugin Heinemann die Strafkammer<br />
immer informiert, wenn es einen beson<strong>de</strong>ren Anlass<br />
gegeben habe. 283 Daraus kann rückgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />
die Angaben <strong>de</strong>s Zeugen Brixner über nichtbestehen<strong>de</strong> Bekanntschaften<br />
zutreffen.<br />
1.b) Waren Herr Martin Maske und die Geschädigten<br />
<strong>de</strong>r im Urteil <strong>de</strong>s Landgerichts Nürnberg-Fürth<br />
vom 8. August 2006 festgestellten Sachverhalte<br />
Richter Brixner vor <strong>de</strong>ssen erstmaliger Befassung<br />
mit <strong>de</strong>r Causa Mollath als Richter En<strong>de</strong> 2003 bekannt?<br />
Der Zeuge Brixner kennt Martin Maske aus seiner Zeit als<br />
Trainer <strong>de</strong>r 1. Handballherrenmannschaft <strong>de</strong>s 1. FC Nürnberg<br />
von Dezember 1980 bis Sommer 1982. Damals war<br />
Martin Maske etwa 20 Jahre alt, während <strong>de</strong>r Zeuge Brixner<br />
wesentlich älter war. Eine persönliche Verbindung – außer-<br />
279 BA 33<br />
280 Brixner (3, 189)<br />
281 Brixner (3, 193)<br />
282 Brixner (3, 192-195)<br />
283 BA 88