Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
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Seite 26 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />
meantrag gestützt wer<strong>de</strong>n. Zwar steht im Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht:<br />
„Allen Mitarbeitern waren viele und gravieren<strong>de</strong><br />
Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und<br />
externe Vorschriften (unter an<strong>de</strong>rem Abgabeordnung, Geldwäschegesetz,<br />
Wertpapierhan<strong>de</strong>lsgesetz) anzulasten.“ 136<br />
Im Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Regensburg<br />
weist <strong>de</strong>r Zeuge Meindl jedoch ausdrücklich auf Folgen<strong>de</strong>s<br />
hin:<br />
„Die diesbezüglichen Behauptungen <strong>de</strong>s Herrn Mollath zu<br />
Schwarzgeldverschiebungen von HypoVereinsbank-Kun<strong>de</strong>n<br />
von Deutschland in die Schweiz mittels Bargeldtransfer, an<br />
<strong>de</strong>nen seine Ehefrau und <strong>de</strong>ren Kollegen anlässlich <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />
bei <strong>de</strong>r HypoVereinsbank beteiligt waren, bestätigt<br />
<strong>de</strong>r Revisionsbericht gera<strong>de</strong> nicht. Eine genaue inhaltliche<br />
Analyse <strong>de</strong>s Berichtes offenbart, dass betreffend diese Personen<br />
we<strong>de</strong>r Nachweise für Schwarzgeldverschiebungen<br />
noch für Bargeldtransfers erbracht wer<strong>de</strong>n konnten. Die am<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichts mitgeteilte Bewertung, „alle nachprüfbaren<br />
Behauptungen“ hätten sich „als zutreffend herausgestellt“,<br />
wird von <strong>de</strong>n im Bericht getroffenen Feststellungen<br />
gera<strong>de</strong> nicht ge<strong>de</strong>ckt.“. 137<br />
Auch aus dieser Bewertung kann geschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />
es keine zureichen<strong>de</strong>n tatsächlichen Anhaltspunkte für einen<br />
Anfangsverdacht gab.<br />
7. Gab es zu diesem Zeitpunkt eine Bitte, Anregung<br />
o<strong>de</strong>r Weisung von Staatsministerin Dr. Beate Merk<br />
an die Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf Wie<strong>de</strong>raufnahme<br />
<strong>de</strong>s Verfahrens gegen Herrn Mollath<br />
zu stellen?<br />
Die Zeugin Dr. Merk verneinte, dass es im Herbst 2011 eine<br />
solche Auffor<strong>de</strong>rung gab. 138 Dies ist schon darin begrün<strong>de</strong>t,<br />
dass die Zeugin Dr. Merk zunächst von <strong>de</strong>m Schreiben <strong>de</strong>s<br />
Zeugen Braun vom 23.11.2011 und <strong>de</strong>ssen Einstufung als<br />
Wie<strong>de</strong>raufnahmeersuchen keine Kenntnis hatte (vgl. Antwort<br />
II.2.). 139<br />
Auch in <strong>de</strong>r Folgezeit wur<strong>de</strong> – mit Blick ausschließlich auf<br />
das Vorbringen <strong>de</strong>s Zeugen Braun – keine Weisung im Hinblick<br />
auf ein Wie<strong>de</strong>raufnahmeverfahren erteilt.<br />
Um Missverständnisse zu vermei<strong>de</strong>n, wird zur Ergänzung<br />
auf Antwort VI.5. verwiesen.<br />
8. Was hat das Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz und für<br />
Verbraucherschutz unternommen, damit die Hinweise,<br />
die Herr Braun und Prof. Dieckhöfer zur<br />
Schlüssigkeit <strong>de</strong>r Gutachten von Herrn Dr. Leipziger<br />
und von Prof. Pfäfflin und zum Gutachten<br />
von Dr. Simmerl gegeben haben, auch <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />
und <strong>de</strong>m für die Entscheidungen über<br />
136 Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht <strong>de</strong>r HVB vom 17.03.2003 (z.B. BA 34)<br />
137 BA 34; Hess (8, 128 ff., 156 ff.)<br />
138 Dr. Merk (9, 22)<br />
139 Gramm (6, 14)<br />
die Fortdauer <strong>de</strong>r Unterbringung Herrn Mollaths<br />
zuständigen Gericht bekannt wer<strong>de</strong>n konnten?<br />
a) Die Schreiben <strong>de</strong>s Zeugen Braun wur<strong>de</strong>n – soweit sie für<br />
die Staatsanwaltschaften von Be<strong>de</strong>utung waren – an diese<br />
weitergeleitet.<br />
Auf Antwort II.1. wird verwiesen.<br />
b) Prof. Dieckhöfers Schreiben vom 08.02.2012 war direkt<br />
an die Zeugin Dr. Merk gerichtet. Die durch ihn vorgetragenen<br />
Einwendungen gegen die Gutachten <strong>de</strong>r Sachverständigen<br />
Dr. Leipziger und Prof. Dr. Pfäfflin wur<strong>de</strong>n im Bayerischen<br />
Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz <strong>de</strong>shalb<br />
geprüft und bewertet. 140 Sein Schreiben wur<strong>de</strong> sodann<br />
am 26.03.2012 durch das Bayerische Staatsministerium <strong>de</strong>r<br />
Justiz und für Verbraucherschutz beantwortet. 141<br />
c) Das im Rahmen <strong>de</strong>s Betreuungsverfahrens erstattete Gutachten<br />
<strong>de</strong>s Sachverständigen Dr. Simmerl vom 26.09.2007<br />
war <strong>de</strong>r Strafvollstreckungskammer <strong>de</strong>s Landgerichts Bayreuth<br />
wie auch <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bekannt.<br />
Der Sachverständige Dr. Körber hat sich damit in<br />
seinem Gutachten vom 27.06.2008 befasst. Das Gericht hat<br />
im Rahmen seiner Fortdauerentscheidung vom 04.12.2008<br />
die Ausführungen <strong>de</strong>s Sachverständigen Dr. Simmerl ebenfalls<br />
berücksichtigt.<br />
III. Interne Revision <strong>de</strong>r HVB<br />
1. Wur<strong>de</strong> tatsächlich in <strong>de</strong>n Jahren 2003 bis 2006<br />
we<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft noch von <strong>de</strong>n<br />
Finanzbehör<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r HVB nach <strong>de</strong>ren internen<br />
Ermittlungen nachgefragt?<br />
a) Eine Anfrage <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei<br />
<strong>de</strong>r HVB war im Zeitraum 2003 bis 2006 aufgrund <strong>de</strong>s sich<br />
aus <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom 09.12.2003 nicht<br />
ergeben<strong>de</strong>n Anfangsverdachts im Zuge von Vorermittlungen<br />
rechtlich nicht möglich. Ermittlungen konnten nicht eingeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n bei einer Anzeige „solcher Art und Güte“. 142<br />
Eine (in)formelle Anfrage an die HVB musste <strong>de</strong>shalb<br />
ebenso ausschei<strong>de</strong>n 143 wie die Erwirkung eines richterlichen<br />
Beschlagnahmebeschlusses 144 . Eine Anfrage ist daher bis<br />
En<strong>de</strong> 2004 durch die Zeugin Dr. Fili auch nicht erfolgt. 145<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht enthaltenen<br />
Hinweises auf Vertraulichkeit wäre dieser auf einfache Anfrage<br />
<strong>de</strong>r Ermittlungsbehör<strong>de</strong>n sicherlich auch nicht herausgegeben<br />
wor<strong>de</strong>n. Die HVB hatte vielmehr kein Interesse<br />
daran, dass <strong>de</strong>r Bericht nach außen hin bekannt wird.<br />
Selbst wenn man <strong>de</strong>nnoch bei Bejahung eines Anfangsverdachts<br />
die formlose Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rrevisionsberichts<br />
von <strong>de</strong>r Bank in Erwägung gezogen hätte, hätte<br />
man sich zunächst die Frage stellen müssen, ob dies aus<br />
140 BA 22; Dr. Merk (9, 24/25)<br />
141 BA 19<br />
142 Dr. Heusinger (3, 129)<br />
143 Dr. Heusinger (3, 122), Grauel (6, 115)<br />
144 Seifert (5, 10), Dr. Fili (3, 35)<br />
145 BA 87; Dr. Fili (3, 34)