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Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de

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Seite 26 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />

meantrag gestützt wer<strong>de</strong>n. Zwar steht im Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht:<br />

„Allen Mitarbeitern waren viele und gravieren<strong>de</strong><br />

Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und<br />

externe Vorschriften (unter an<strong>de</strong>rem Abgabeordnung, Geldwäschegesetz,<br />

Wertpapierhan<strong>de</strong>lsgesetz) anzulasten.“ 136<br />

Im Wie<strong>de</strong>raufnahmeantrag <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Regensburg<br />

weist <strong>de</strong>r Zeuge Meindl jedoch ausdrücklich auf Folgen<strong>de</strong>s<br />

hin:<br />

„Die diesbezüglichen Behauptungen <strong>de</strong>s Herrn Mollath zu<br />

Schwarzgeldverschiebungen von HypoVereinsbank-Kun<strong>de</strong>n<br />

von Deutschland in die Schweiz mittels Bargeldtransfer, an<br />

<strong>de</strong>nen seine Ehefrau und <strong>de</strong>ren Kollegen anlässlich <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

bei <strong>de</strong>r HypoVereinsbank beteiligt waren, bestätigt<br />

<strong>de</strong>r Revisionsbericht gera<strong>de</strong> nicht. Eine genaue inhaltliche<br />

Analyse <strong>de</strong>s Berichtes offenbart, dass betreffend diese Personen<br />

we<strong>de</strong>r Nachweise für Schwarzgeldverschiebungen<br />

noch für Bargeldtransfers erbracht wer<strong>de</strong>n konnten. Die am<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichts mitgeteilte Bewertung, „alle nachprüfbaren<br />

Behauptungen“ hätten sich „als zutreffend herausgestellt“,<br />

wird von <strong>de</strong>n im Bericht getroffenen Feststellungen<br />

gera<strong>de</strong> nicht ge<strong>de</strong>ckt.“. 137<br />

Auch aus dieser Bewertung kann geschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />

es keine zureichen<strong>de</strong>n tatsächlichen Anhaltspunkte für einen<br />

Anfangsverdacht gab.<br />

7. Gab es zu diesem Zeitpunkt eine Bitte, Anregung<br />

o<strong>de</strong>r Weisung von Staatsministerin Dr. Beate Merk<br />

an die Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf Wie<strong>de</strong>raufnahme<br />

<strong>de</strong>s Verfahrens gegen Herrn Mollath<br />

zu stellen?<br />

Die Zeugin Dr. Merk verneinte, dass es im Herbst 2011 eine<br />

solche Auffor<strong>de</strong>rung gab. 138 Dies ist schon darin begrün<strong>de</strong>t,<br />

dass die Zeugin Dr. Merk zunächst von <strong>de</strong>m Schreiben <strong>de</strong>s<br />

Zeugen Braun vom 23.11.2011 und <strong>de</strong>ssen Einstufung als<br />

Wie<strong>de</strong>raufnahmeersuchen keine Kenntnis hatte (vgl. Antwort<br />

II.2.). 139<br />

Auch in <strong>de</strong>r Folgezeit wur<strong>de</strong> – mit Blick ausschließlich auf<br />

das Vorbringen <strong>de</strong>s Zeugen Braun – keine Weisung im Hinblick<br />

auf ein Wie<strong>de</strong>raufnahmeverfahren erteilt.<br />

Um Missverständnisse zu vermei<strong>de</strong>n, wird zur Ergänzung<br />

auf Antwort VI.5. verwiesen.<br />

8. Was hat das Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz und für<br />

Verbraucherschutz unternommen, damit die Hinweise,<br />

die Herr Braun und Prof. Dieckhöfer zur<br />

Schlüssigkeit <strong>de</strong>r Gutachten von Herrn Dr. Leipziger<br />

und von Prof. Pfäfflin und zum Gutachten<br />

von Dr. Simmerl gegeben haben, auch <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

und <strong>de</strong>m für die Entscheidungen über<br />

136 Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht <strong>de</strong>r HVB vom 17.03.2003 (z.B. BA 34)<br />

137 BA 34; Hess (8, 128 ff., 156 ff.)<br />

138 Dr. Merk (9, 22)<br />

139 Gramm (6, 14)<br />

die Fortdauer <strong>de</strong>r Unterbringung Herrn Mollaths<br />

zuständigen Gericht bekannt wer<strong>de</strong>n konnten?<br />

a) Die Schreiben <strong>de</strong>s Zeugen Braun wur<strong>de</strong>n – soweit sie für<br />

die Staatsanwaltschaften von Be<strong>de</strong>utung waren – an diese<br />

weitergeleitet.<br />

Auf Antwort II.1. wird verwiesen.<br />

b) Prof. Dieckhöfers Schreiben vom 08.02.2012 war direkt<br />

an die Zeugin Dr. Merk gerichtet. Die durch ihn vorgetragenen<br />

Einwendungen gegen die Gutachten <strong>de</strong>r Sachverständigen<br />

Dr. Leipziger und Prof. Dr. Pfäfflin wur<strong>de</strong>n im Bayerischen<br />

Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz <strong>de</strong>shalb<br />

geprüft und bewertet. 140 Sein Schreiben wur<strong>de</strong> sodann<br />

am 26.03.2012 durch das Bayerische Staatsministerium <strong>de</strong>r<br />

Justiz und für Verbraucherschutz beantwortet. 141<br />

c) Das im Rahmen <strong>de</strong>s Betreuungsverfahrens erstattete Gutachten<br />

<strong>de</strong>s Sachverständigen Dr. Simmerl vom 26.09.2007<br />

war <strong>de</strong>r Strafvollstreckungskammer <strong>de</strong>s Landgerichts Bayreuth<br />

wie auch <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bekannt.<br />

Der Sachverständige Dr. Körber hat sich damit in<br />

seinem Gutachten vom 27.06.2008 befasst. Das Gericht hat<br />

im Rahmen seiner Fortdauerentscheidung vom 04.12.2008<br />

die Ausführungen <strong>de</strong>s Sachverständigen Dr. Simmerl ebenfalls<br />

berücksichtigt.<br />

III. Interne Revision <strong>de</strong>r HVB<br />

1. Wur<strong>de</strong> tatsächlich in <strong>de</strong>n Jahren 2003 bis 2006<br />

we<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft noch von <strong>de</strong>n<br />

Finanzbehör<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r HVB nach <strong>de</strong>ren internen<br />

Ermittlungen nachgefragt?<br />

a) Eine Anfrage <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei<br />

<strong>de</strong>r HVB war im Zeitraum 2003 bis 2006 aufgrund <strong>de</strong>s sich<br />

aus <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom 09.12.2003 nicht<br />

ergeben<strong>de</strong>n Anfangsverdachts im Zuge von Vorermittlungen<br />

rechtlich nicht möglich. Ermittlungen konnten nicht eingeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n bei einer Anzeige „solcher Art und Güte“. 142<br />

Eine (in)formelle Anfrage an die HVB musste <strong>de</strong>shalb<br />

ebenso ausschei<strong>de</strong>n 143 wie die Erwirkung eines richterlichen<br />

Beschlagnahmebeschlusses 144 . Eine Anfrage ist daher bis<br />

En<strong>de</strong> 2004 durch die Zeugin Dr. Fili auch nicht erfolgt. 145<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rrevisionsbericht enthaltenen<br />

Hinweises auf Vertraulichkeit wäre dieser auf einfache Anfrage<br />

<strong>de</strong>r Ermittlungsbehör<strong>de</strong>n sicherlich auch nicht herausgegeben<br />

wor<strong>de</strong>n. Die HVB hatte vielmehr kein Interesse<br />

daran, dass <strong>de</strong>r Bericht nach außen hin bekannt wird.<br />

Selbst wenn man <strong>de</strong>nnoch bei Bejahung eines Anfangsverdachts<br />

die formlose Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rrevisionsberichts<br />

von <strong>de</strong>r Bank in Erwägung gezogen hätte, hätte<br />

man sich zunächst die Frage stellen müssen, ob dies aus<br />

140 BA 22; Dr. Merk (9, 24/25)<br />

141 BA 19<br />

142 Dr. Heusinger (3, 129)<br />

143 Dr. Heusinger (3, 122), Grauel (6, 115)<br />

144 Seifert (5, 10), Dr. Fili (3, 35)<br />

145 BA 87; Dr. Fili (3, 34)

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