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Leitfaden zur Implementierung von Schulsozialarbeit

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Inklusion, verlangt keine Anpassung der KlientInnen und reflektiert mögliche<br />

ausgrenzende Wirkungen ihrer Methoden.<br />

• Kostenlosigkeit: <strong>Schulsozialarbeit</strong> steht allen Personen kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

• Neutralität und Handeln im Sinne <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen: <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

bewahrt einen neutralen Blick auf die Gegebenheiten und steht im Konfliktfall allen<br />

beteiligten Personengruppen vermittelnd und unvoreingenommen gegenüber. Ihr<br />

übergeordnetes Ziel ist es, gemeinsame Lösungen zu finden. Wenn notwendig, handelt sie<br />

parteilich im Sinne <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen.<br />

• Niederschwelligkeit: An die Nutzung der Angebote <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> sind keine<br />

Bedingungen geknüpft und Kontakt kann formlos und schnell hergestellt werden. Dies<br />

verlangt einerseits regelmäßige Präsenz am Standort und Verfügbarkeit <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen<br />

für KlientInnen; andererseits auch Sensibilität für unterschiedliche<br />

„Zugangsschwellen“ auf Seiten der SchülerInnen. Nur in Ausnahmefällen sollten<br />

Voranmeldungen und das Einholen <strong>von</strong> Zustimmungen für den Besuch der <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

notwendig sein (siehe auch Kap. 3 „Gesetzliche Rahmenbedingungen“, S. 19).<br />

• Partizipation: Kinder und Jugendliche werden als aktive HandlungspartnerInnen<br />

angesehen, denen Mitsprache, Mitwirkung und Mitbestimmung ermöglicht wird.<br />

• Prävention: <strong>Schulsozialarbeit</strong> versucht, Problemlagen und Konflikte grundsätzlich<br />

vorzubeugen oder sie bereits frühzeitig zu erkennen und ihnen mit gemeinsamen<br />

Lösungen zu begegnen. So wirkt sie bereits bevor Probleme oder Symptome entstehen<br />

können, oder in einem frühen Stadium.<br />

• Prozessorientierung: <strong>Schulsozialarbeit</strong> bietet nicht (nur) vereinzelte Angebote, sondern<br />

begleitet und unterstützt Kinder und Jugendliche in einem fortlaufenden Prozess, im Zuge<br />

dessen gegebene Themen und Probleme bearbeitet, sowie Lösungen und neue<br />

Perspektiven (weiter)entwickelt werden können.<br />

• Ressourcenorientierung: Im Fokus <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> stehen die Stärken, Fähigkeiten<br />

und Potentiale der SchülerInnen, die als Ressourcen und Ausgangspunkte für<br />

Lösungsansätze betrachtet werden. Diese Ressourcen können etwa persönlicher,<br />

familiärer, sozioökologischer (z.B. soziale Netzwerke, Sozialraum, Lebenswelt), sozioökonomischer<br />

und/oder kultureller Art (bspw. Normen und Werte der kulturellen Herkunft)<br />

sein.<br />

• Systemorientierung: <strong>Schulsozialarbeit</strong> zeichnet sich durch einen Blick auf den<br />

systemischen Kontext aus: Ihre Perspektive reicht über die Schule hinaus und richtet sich<br />

auf ganzheitliche Zusammenhänge in der (erweiterten) Lebenswelt der SchülerInnen.<br />

• Vernetzung und Interdisziplinarität: <strong>Schulsozialarbeit</strong> bemüht sich um interdisziplinäre<br />

Zusammenarbeit mit den bestehenden inner- und außerschulischen<br />

HandlungspartnerInnen und Hilfssystemen (siehe auch Kap. 5 „HandlungspartnerInnen<br />

und Hilfssysteme“, S. 33). Eine nachhaltige und zielführende Kooperation basiert sowohl<br />

auf kontinuierlicher Vernetzung, als auch auf Kenntnis <strong>von</strong> professionellen Unterschieden<br />

und Gemeinsamkeiten sowie gegenseitiger Wertschätzung.<br />

• Vertraulichkeit: In der Regel arbeitet <strong>Schulsozialarbeit</strong> vertraulich, d.h. sie untersteht<br />

der Schweigepflicht und garantiert die Möglichkeit der Anonymität. Dies betrifft auch<br />

Fragen des Datenschutzes (siehe auch Kap. 3 „Gesetzliche Rahmenbedingungen“, S. 19).<br />

In der Praxis zeigen sich jedoch auch Spannungsfelder und die Grenzen dieses Prinzips<br />

(bspw. in Fällen akuter Kindeswohlgefährdung; zum Begriff Vertraulichkeit ist auch im<br />

„Glossar“ nachzulesen).<br />

LBIHPR | 2013 15

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