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Leitfaden zur Implementierung von Schulsozialarbeit

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5<br />

HandlungspartnerInnen und Hilfssysteme<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> handelt nicht isoliert. Es ist ein Grundprinzip der <strong>Schulsozialarbeit</strong> mit<br />

HandlungspartnerInnen und Hilfssystemen innerhalb der Schule/n ( schulintern) und im<br />

Schulumfeld ( schulextern) vernetzt zu sein, mit diesen bei der Betreuung der Zielgruppe/n<br />

zusammenzuarbeiten, und KlientInnen bei Bedarf an zuständige Stellen weiterzuvermitteln<br />

( Triage). Dazu müssen <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen über verfügbare Beratungs- und Unterstützungskräfte<br />

im Umfeld <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen Bescheid wissen, sowie deren<br />

Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennen.<br />

Grundlagen für eine gelingende Zusammenarbeit sind Kooperationsbereitschaft bei allen<br />

beteiligten HandlungspartnerInnen, regelmäßiger (formeller und/oder informeller) Austausch,<br />

sowie möglichst klare Absprachen <strong>von</strong> Zuständigkeit und Arbeitsweisen. So soll in der Einzelsituation<br />

die Fallverantwortung zwischen allen beteiligten Beratungs- und Unterstützungskräften<br />

im Hinblick auf das Wohl <strong>von</strong> SchülerInnen abgesprochen und geregelt werden. Im<br />

Übrigen haben Erziehungsverantwortliche, SchülerInnen und Lehrpersonen Wahlfreiheit bei<br />

Fachstellen und -institutionen, soweit dies nicht anderweitig durch Gesetze oder institutionelle<br />

Rahmenbedingungen vorgegeben ist (vgl. Iseli & Grossenbacher-Wymann, 2008, S. 23).<br />

5.1<br />

Konkrete Beispiele und Hinweise für die Zusammenarbeit<br />

(innerhalb und außerhalb der Schule)<br />

Im Folgenden werden einige der wichtigsten HandlungspartnerInnen der <strong>Schulsozialarbeit</strong> näher<br />

beschrieben und mögliche Synergien genannt. Neben den generellen Unterschieden zwischen<br />

den einzelnen Bundesländern hinsichtlich des Beratungs- und Unterstützungsangebots für<br />

SchülerInnen kommt es zusätzlich auch immer wieder zu Veränderungen/Neuerungen bei<br />

denselben. Es ist daher Aufgabe der <strong>Schulsozialarbeit</strong>, sich darüber zu informieren, und ihr<br />

Wissen über inner- und außerschulische Beratungs- und Unterstützungskräfte im Schulumfeld<br />

so aktuell wie möglich zu halten, um gemeinsam eine möglichst angemessene Betreuung der<br />

KlientInnen zu gewährleisten.<br />

5.1.1<br />

Erziehungsverantwortliche<br />

Erziehungsverantwortliche können nicht konkret dem inner- oder außerschulischen Bereich<br />

zugeordnet werden. Sie sind für die <strong>Schulsozialarbeit</strong> sowohl eine (sekundäre) Zielgruppe, als<br />

auch wichtige KooperationspartnerInnen bei der Begleitung und Unterstützung ihrer Kinder.<br />

Als solche sind sie mitunter am schwierigsten zu erreichen. Zusätzlich müssen Erziehungsverantwortliche<br />

(teils auch aus rechtlichen Gründen, siehe Kap. 3 „Gesetzliche Rahmenbedingungen“,<br />

S. 19) über die Arbeit der <strong>Schulsozialarbeit</strong> informiert und gegebenenfalls ihre<br />

Zustimmung v.a. im Fall einer längerfristigen Betreuung eines minderjährigen Kindes gesichert<br />

werden.<br />

Informationsarbeit <strong>zur</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> kann dabei durch Broschüren, Folder, Flyer, einen<br />

Elternbrief oder Angaben auf der Homepage der Schule/n erfolgen. Direkter Kontakt ergibt sich<br />

grundsätzlich bei (eigens organisierten) Elternabenden, Informationsständen, oder auch<br />

informell bei diversen Schulveranstaltungen. Erziehungsverantwortliche und/oder ElternvertreterInnen<br />

unterschiedlicher Klassen können aber beispielsweise auch in schulinterne<br />

Arbeitsgruppen <strong>zur</strong> Begleitung <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> integriert werden, um den Austausch<br />

sowohl mit den <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen, als auch mit dem schulinternen Umfeld zu fördern<br />

(vgl. auch Anmerkungen zu standortbezogenen Arbeitsgruppen in Adamowitsch, Lehner &<br />

Felder-Puig, 2013, S. 14f). Soweit notwendig und möglich sollen Erziehungsverantwortliche in<br />

die Kinder- und Jugendbetreuung einbezogen werden. <strong>Schulsozialarbeit</strong> kann auch direkt<br />

LBIHPR | 2013 33

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