Leitfaden zur Implementierung von Schulsozialarbeit
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5<br />
HandlungspartnerInnen und Hilfssysteme<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong> handelt nicht isoliert. Es ist ein Grundprinzip der <strong>Schulsozialarbeit</strong> mit<br />
HandlungspartnerInnen und Hilfssystemen innerhalb der Schule/n ( schulintern) und im<br />
Schulumfeld ( schulextern) vernetzt zu sein, mit diesen bei der Betreuung der Zielgruppe/n<br />
zusammenzuarbeiten, und KlientInnen bei Bedarf an zuständige Stellen weiterzuvermitteln<br />
( Triage). Dazu müssen <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen über verfügbare Beratungs- und Unterstützungskräfte<br />
im Umfeld <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen Bescheid wissen, sowie deren<br />
Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennen.<br />
Grundlagen für eine gelingende Zusammenarbeit sind Kooperationsbereitschaft bei allen<br />
beteiligten HandlungspartnerInnen, regelmäßiger (formeller und/oder informeller) Austausch,<br />
sowie möglichst klare Absprachen <strong>von</strong> Zuständigkeit und Arbeitsweisen. So soll in der Einzelsituation<br />
die Fallverantwortung zwischen allen beteiligten Beratungs- und Unterstützungskräften<br />
im Hinblick auf das Wohl <strong>von</strong> SchülerInnen abgesprochen und geregelt werden. Im<br />
Übrigen haben Erziehungsverantwortliche, SchülerInnen und Lehrpersonen Wahlfreiheit bei<br />
Fachstellen und -institutionen, soweit dies nicht anderweitig durch Gesetze oder institutionelle<br />
Rahmenbedingungen vorgegeben ist (vgl. Iseli & Grossenbacher-Wymann, 2008, S. 23).<br />
5.1<br />
Konkrete Beispiele und Hinweise für die Zusammenarbeit<br />
(innerhalb und außerhalb der Schule)<br />
Im Folgenden werden einige der wichtigsten HandlungspartnerInnen der <strong>Schulsozialarbeit</strong> näher<br />
beschrieben und mögliche Synergien genannt. Neben den generellen Unterschieden zwischen<br />
den einzelnen Bundesländern hinsichtlich des Beratungs- und Unterstützungsangebots für<br />
SchülerInnen kommt es zusätzlich auch immer wieder zu Veränderungen/Neuerungen bei<br />
denselben. Es ist daher Aufgabe der <strong>Schulsozialarbeit</strong>, sich darüber zu informieren, und ihr<br />
Wissen über inner- und außerschulische Beratungs- und Unterstützungskräfte im Schulumfeld<br />
so aktuell wie möglich zu halten, um gemeinsam eine möglichst angemessene Betreuung der<br />
KlientInnen zu gewährleisten.<br />
5.1.1<br />
Erziehungsverantwortliche<br />
Erziehungsverantwortliche können nicht konkret dem inner- oder außerschulischen Bereich<br />
zugeordnet werden. Sie sind für die <strong>Schulsozialarbeit</strong> sowohl eine (sekundäre) Zielgruppe, als<br />
auch wichtige KooperationspartnerInnen bei der Begleitung und Unterstützung ihrer Kinder.<br />
Als solche sind sie mitunter am schwierigsten zu erreichen. Zusätzlich müssen Erziehungsverantwortliche<br />
(teils auch aus rechtlichen Gründen, siehe Kap. 3 „Gesetzliche Rahmenbedingungen“,<br />
S. 19) über die Arbeit der <strong>Schulsozialarbeit</strong> informiert und gegebenenfalls ihre<br />
Zustimmung v.a. im Fall einer längerfristigen Betreuung eines minderjährigen Kindes gesichert<br />
werden.<br />
Informationsarbeit <strong>zur</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> kann dabei durch Broschüren, Folder, Flyer, einen<br />
Elternbrief oder Angaben auf der Homepage der Schule/n erfolgen. Direkter Kontakt ergibt sich<br />
grundsätzlich bei (eigens organisierten) Elternabenden, Informationsständen, oder auch<br />
informell bei diversen Schulveranstaltungen. Erziehungsverantwortliche und/oder ElternvertreterInnen<br />
unterschiedlicher Klassen können aber beispielsweise auch in schulinterne<br />
Arbeitsgruppen <strong>zur</strong> Begleitung <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> integriert werden, um den Austausch<br />
sowohl mit den <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen, als auch mit dem schulinternen Umfeld zu fördern<br />
(vgl. auch Anmerkungen zu standortbezogenen Arbeitsgruppen in Adamowitsch, Lehner &<br />
Felder-Puig, 2013, S. 14f). Soweit notwendig und möglich sollen Erziehungsverantwortliche in<br />
die Kinder- und Jugendbetreuung einbezogen werden. <strong>Schulsozialarbeit</strong> kann auch direkt<br />
LBIHPR | 2013 33