Leitfaden zur Implementierung von Schulsozialarbeit
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2.2.6<br />
Formen <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong> kann grundsätzlich an jeder Schule und unabhängig <strong>von</strong> der Schulform<br />
implementiert werden. Gegenwärtig konzentriert sich das schulsozialarbeiterische Angebot<br />
größtenteils auf den Pflichtschulbereich, und hier v.a. auf Schulen der Sekundarstufe (vgl.<br />
Adamowitsch, Lehner & Felder-Puig, 2011, S. 18f).<br />
Die Trägerschaft <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> bezeichnet durchgängig jene Stelle oder Institution, die<br />
für die <strong>Implementierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> an den jeweiligen Schulstandorten zuständig ist.<br />
Sie gibt grundlegende Strukturen für die schulsozialarbeiterische Praxis vor: die Art der<br />
Anbindung an Schule und Jugendwohlfahrt sowie an andere öffentliche/private Einrichtungen,<br />
Dienst- und Fachaufsicht, Anstellung der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen, als auch Konzept und<br />
Ausrichtung des gesamten Projekts/Angebots. Der Träger vertritt außerdem das jeweilige<br />
Projekt/Angebot nach außen (vgl. Wulfers, 2001, S. 27f).<br />
In Österreich lassen sich vier große Trägermodelle auf Basis der Anbieterstruktur<br />
unterscheiden (vgl. Riepl & Kromer, 2008, S. 7; Bugram & Hofschwaiger, 2010, S. 49;<br />
Laskowski, 2010, S. 19f; Tamandl, 2012; Adamowitsch, Lehner & Felder-Puig, 2013, S. 35f):<br />
1<br />
Schulischer Träger<br />
Anbindung an die<br />
Schulbehörde, Dienstund<br />
Fachaufsicht durch<br />
eine fachlich qualifizierte<br />
Person in der Landesoder<br />
Stadtschulbehörde<br />
2<br />
Jugendwohlfahrt<br />
(JWF)<br />
Einstellung und<br />
Finanzierung durch<br />
öffentliche JWF;<br />
konzeptionelle, fachliche<br />
und organisatorische<br />
Begleitung, sowie Dienstund<br />
Fachaufsicht durch<br />
die Jugendwohlfahrtsbehörde<br />
3<br />
Verein / Organisation<br />
Einstellung der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen<br />
durch<br />
Vereine/Organisationen<br />
Freie Träger<br />
der JWF<br />
Dienstaufsicht<br />
Verein/Org.;<br />
Fachaufsicht<br />
öffentl. JWF<br />
4<br />
Andere Organisationen<br />
(z.B. Elternoder<br />
andere<br />
priv. Vereine)<br />
Abbildung 1: Die vier Trägermodelle österreichischer <strong>Schulsozialarbeit</strong> im schematischen Überblick<br />
An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass mit dem neuen Bundes-Kinder- und<br />
Jugendhilfegesetz (B-KJHG, siehe auch Kap. 3 „Gesetzliche Rahmenbedingungen“, S. 19)<br />
weitere sprachliche Änderungen einhergehen: Neben „Kinder- und Jugendhilfeträgern“ werden<br />
„freie Träger der Jugendwohlfahrt“ (gem. B-JWFG 1989) nunmehr als „private Kinder- und<br />
Jugendhilfeeinrichtungen“ verstanden.<br />
In der Praxis finden sich auch bei Projekten/Angeboten desselben Modells teils große<br />
Unterschiede hinsichtlich Arbeitsweise und Rahmenbedingungen - insbesondere zwischen den<br />
einzelnen Bundesländern. Dies lässt sich teils auch auf verbindliche Vorgaben <strong>von</strong> Auftrag- bzw.<br />
Fördergebern <strong>zur</strong>ückführen.<br />
Daneben existieren in der Theorie auch noch weitere Systematisierungsversuche: einerseits<br />
auf der Kooperationsebene hinsichtlich der Beziehung <strong>von</strong> Lehrpersonen und <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen<br />
(vgl. Drilling, 2001a, S. 65; Wulfers, 1996, S. 73ff; Speck, 2006, S. 25), der<br />
Betreuungsform (Iseli & Grossenbacher-Wymann, 2008, S. 9), oder der Beziehung <strong>von</strong> Schule<br />
und Jugendhilfe (vgl. Drilling, Müller & Fabian, 2006, S. 13; AvenirSocial, 2010) - andererseits<br />
auch auf Konzeptionsebene hinsichtlich der spezifischen Ausrichtung <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> (vgl.<br />
Olk, Bathke & Hartnuß, 2000, S. 183).<br />
LBIHPR | 2013 17