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Leitfaden zur Implementierung von Schulsozialarbeit

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2.2.6<br />

Formen <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> kann grundsätzlich an jeder Schule und unabhängig <strong>von</strong> der Schulform<br />

implementiert werden. Gegenwärtig konzentriert sich das schulsozialarbeiterische Angebot<br />

größtenteils auf den Pflichtschulbereich, und hier v.a. auf Schulen der Sekundarstufe (vgl.<br />

Adamowitsch, Lehner & Felder-Puig, 2011, S. 18f).<br />

Die Trägerschaft <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> bezeichnet durchgängig jene Stelle oder Institution, die<br />

für die <strong>Implementierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> an den jeweiligen Schulstandorten zuständig ist.<br />

Sie gibt grundlegende Strukturen für die schulsozialarbeiterische Praxis vor: die Art der<br />

Anbindung an Schule und Jugendwohlfahrt sowie an andere öffentliche/private Einrichtungen,<br />

Dienst- und Fachaufsicht, Anstellung der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen, als auch Konzept und<br />

Ausrichtung des gesamten Projekts/Angebots. Der Träger vertritt außerdem das jeweilige<br />

Projekt/Angebot nach außen (vgl. Wulfers, 2001, S. 27f).<br />

In Österreich lassen sich vier große Trägermodelle auf Basis der Anbieterstruktur<br />

unterscheiden (vgl. Riepl & Kromer, 2008, S. 7; Bugram & Hofschwaiger, 2010, S. 49;<br />

Laskowski, 2010, S. 19f; Tamandl, 2012; Adamowitsch, Lehner & Felder-Puig, 2013, S. 35f):<br />

1<br />

Schulischer Träger<br />

Anbindung an die<br />

Schulbehörde, Dienstund<br />

Fachaufsicht durch<br />

eine fachlich qualifizierte<br />

Person in der Landesoder<br />

Stadtschulbehörde<br />

2<br />

Jugendwohlfahrt<br />

(JWF)<br />

Einstellung und<br />

Finanzierung durch<br />

öffentliche JWF;<br />

konzeptionelle, fachliche<br />

und organisatorische<br />

Begleitung, sowie Dienstund<br />

Fachaufsicht durch<br />

die Jugendwohlfahrtsbehörde<br />

3<br />

Verein / Organisation<br />

Einstellung der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen<br />

durch<br />

Vereine/Organisationen<br />

Freie Träger<br />

der JWF<br />

Dienstaufsicht<br />

Verein/Org.;<br />

Fachaufsicht<br />

öffentl. JWF<br />

4<br />

Andere Organisationen<br />

(z.B. Elternoder<br />

andere<br />

priv. Vereine)<br />

Abbildung 1: Die vier Trägermodelle österreichischer <strong>Schulsozialarbeit</strong> im schematischen Überblick<br />

An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass mit dem neuen Bundes-Kinder- und<br />

Jugendhilfegesetz (B-KJHG, siehe auch Kap. 3 „Gesetzliche Rahmenbedingungen“, S. 19)<br />

weitere sprachliche Änderungen einhergehen: Neben „Kinder- und Jugendhilfeträgern“ werden<br />

„freie Träger der Jugendwohlfahrt“ (gem. B-JWFG 1989) nunmehr als „private Kinder- und<br />

Jugendhilfeeinrichtungen“ verstanden.<br />

In der Praxis finden sich auch bei Projekten/Angeboten desselben Modells teils große<br />

Unterschiede hinsichtlich Arbeitsweise und Rahmenbedingungen - insbesondere zwischen den<br />

einzelnen Bundesländern. Dies lässt sich teils auch auf verbindliche Vorgaben <strong>von</strong> Auftrag- bzw.<br />

Fördergebern <strong>zur</strong>ückführen.<br />

Daneben existieren in der Theorie auch noch weitere Systematisierungsversuche: einerseits<br />

auf der Kooperationsebene hinsichtlich der Beziehung <strong>von</strong> Lehrpersonen und <strong>Schulsozialarbeit</strong>erInnen<br />

(vgl. Drilling, 2001a, S. 65; Wulfers, 1996, S. 73ff; Speck, 2006, S. 25), der<br />

Betreuungsform (Iseli & Grossenbacher-Wymann, 2008, S. 9), oder der Beziehung <strong>von</strong> Schule<br />

und Jugendhilfe (vgl. Drilling, Müller & Fabian, 2006, S. 13; AvenirSocial, 2010) - andererseits<br />

auch auf Konzeptionsebene hinsichtlich der spezifischen Ausrichtung <strong>von</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong> (vgl.<br />

Olk, Bathke & Hartnuß, 2000, S. 183).<br />

LBIHPR | 2013 17

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