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Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre

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Drucksache IV/378<br />

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag — 4. Wahlperiode<br />

äußerten Bedenken geändert. Es wurde klargestellt,<br />

daß sich der Inhalt <strong>des</strong> Verpflichtungsscheins auf<br />

die Innehaltung der Best<strong>im</strong>mungen <strong>über</strong> die Gütesicherung<br />

beschränkt, falls mit dem Antrag auf Verleihung<br />

<strong>des</strong> Gütezeichens der Erwerb der Verbandsmitgliedschaft<br />

nicht verbunden werden soll. Es<br />

wurden ferner die satzungsmäßigen Befugnisse <strong>des</strong><br />

Vorstan<strong>des</strong> zum Erlaß besonderer Vorschriften <strong>über</strong><br />

den Gebrauch <strong>des</strong> Gütezeichens in der Werbung<br />

und in der Gemeinschaftswerbung dahingehend abgegrenzt,<br />

daß besondere Vorschriften nur erlassen<br />

werden dürfen, soweit sie erforderlich sind, um die<br />

ordnungsgemäße Zeichenanwendung sicherzustellen,<br />

die Lauterkeit <strong>des</strong> Wettbewerbs zu wahren und<br />

einen Mißbrauch <strong>des</strong> Gütezeichens zu verhindern.<br />

Da den Anregungen .<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamtes von<br />

der Gütezeichengemeinschaft Rechnung getragen<br />

worden ist, wurde das Verfahren eingestellt.<br />

3. Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong> Sinne von<br />

§ 23 und Kapitalgesellschaften für die Warengruppe<br />

31<br />

a) Unternehmenszusammenschlüsse: keine<br />

b) Kapitalgesellschaften:<br />

aa) Aktiengesellschaften<br />

Jahr Zahl Grundkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 26 137,3<br />

1960 24 137,6<br />

Veränderung — 2 + 0,3<br />

bb) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Jahr Zahl Stammkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 376 123,3<br />

1960 394 152,6<br />

Veränderung + 18 + 29,3<br />

Maschinenbauerzeugnisse (32)<br />

1. Fräsen (32 11 00)<br />

Über einen <strong>im</strong> <strong>Jahre</strong> 1960 von zwei Unternehmen<br />

<strong>des</strong> Werkzeugmaschinenbaus gestellten Antrag auf<br />

Erlaubnis eines Spezialisierungsvertrages für Langfräsmaschinen<br />

wurde noch nicht entschieden (<strong>Tätigkeit</strong>sbericht<br />

1960 S. 74). Den Antragstellern wurde<br />

jedoch durch einstweilige Anordnung gestattet, anläßlich<br />

der siebten Europäischen Werkzeugmaschinenausstellung<br />

in Brüssel <strong>im</strong> September 1961 für<br />

ihre Vertragserzeugnisse gemeinsam zu werben<br />

und diese Erzeugnisse vertragsgemäß einheitlich zu<br />

kennzeichnen. Die Voraussetzungen für die einstweilige<br />

Anordnung waren gegeben, weil der nach<br />

§ 5 Abs. 2 gestellte Antrag nach den bisher zu <strong>seine</strong>r<br />

Begründung vorgetragenen tatsächlichen Angaben<br />

und wirtschaftlichen Ausführungen Aussicht<br />

auf Erfolg hat und weil die Antragsteller ein berechtigtes<br />

wirtschaftliches Interesse daran hatten,<br />

auf der Ausstellung ihre schon seit längerer Zeit<br />

geplante gemeinschaftliche Produktion von großen<br />

Langfräsmaschinen vorzuführen. Die Prüfung ist<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

2. Autogene Schweiß-, Schneide- und Lötgeräte<br />

(32 19 40)<br />

Ein Unternehmen hat für drei weitere Verkaufseinheiten<br />

Preisbindungen angemeldet. Die gebundenen<br />

Endverbraucherpreise <strong>des</strong> Unternehmens<br />

wurden um 14,7 v. H. erhöht. Preisempfehlungen<br />

wurden nicht angemeldet.<br />

3. Kühlschränke <strong>über</strong> 250 Liter und Kühltruhen<br />

(32 33 20)<br />

Von drei Unternehmen wurden für sämtliche Verkaufseinheiten<br />

die Preisbindungen zurückgezogen<br />

(Haushaltskühlschränke unter 250 Liter siehe unter<br />

36 38 00).<br />

4. Pressen mit hydraulischem Antrieb (32 12 30)<br />

Zwei Hersteller von Pressen für die Verformung<br />

von Kunststoffen haben ihren nach § 5 Abs. 2 gestellten<br />

Antrag auf Erlaubnis für eine Rationalisierungsvereinbarung<br />

zurückgenommen, weil ihre Vereinbarung<br />

durch die weitere Entwicklung der Spezialisierung<br />

<strong>über</strong>holt sei (<strong>Tätigkeit</strong>sbericht 1960<br />

S. 75) .<br />

5. Raupenschlepper für den Erdbau (32 36 81) und<br />

Erdbaugeräte (32 36 85)<br />

Durch Neuanmeldungen erhöhten sich die preisempfohlenen<br />

Verkaufseinheiten von 6 auf 25.<br />

6. Zubehör für Landmaschinen (32 41 09) und sonstige<br />

Landmaschinen (32 41 99)<br />

Die Zahl der preisgebundenen Verkaufseinheiten<br />

erhöhte sich durch Neuanmeldungen eines Unternehmens<br />

um 13. Ein Unternehmen hat die gebundenen<br />

Endverbraucherpreise für eine Verkaufseinheit<br />

um 12,4 v. H. erhöht und für eine andere um<br />

10,2 v. H. gesenkt.<br />

7. Turmdrehkrane (32 55 51)<br />

Ein Hersteller von Turmdrehkranen, der am deutschen<br />

Markt einen Anteil von etwa 40 bis 50 v. H.<br />

hat, beliefert Endabnehmer durch Agenten (Werkvertreter),<br />

daneben durch einen Konzernhändler.<br />

Hersteller und Händler haben sich vertraglich verpflichtet,<br />

die Werkbruttopreise nicht zu unterschreiten,<br />

nicht mehr als 3 v. H. Barzahlungs-Skonto zu<br />

geben und Vermittlern höchstens 3 v. H. Erfolgsprovision<br />

zu gewähren. Der Hersteller hat sich<br />

ferner verpflichtet, keine weiteren Stellen in den<br />

Vertrieb einzuschalten und keine neuen Modelle<br />

auf den Markt zu bringen, solange der Händler noch<br />

alte Typen auf Lager hat.<br />

Die letzten beiden Verpflichtungen sind nach § 18<br />

Abs. 1 Nr. 2 zu beurteilen. Ein Anlaß, sie zu beanstanden,<br />

war nicht gegeben. Bei den übrigen Verpflichtungen<br />

war zu prüfen, ob sie unter § 1 oder<br />

unter § 15 fallen. Der Hersteller hat die Preise nicht

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