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Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre

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Drucksache IV/378<br />

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag — 4. Wahlperiode<br />

6. Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong> Sinne von<br />

§ 23 und Kapitalgesellschaften für die Warengruppen<br />

55, 56 und 57<br />

a) Unternehmenszusammenschlüsse:<br />

Ein Zusammenschluß <strong>im</strong> Bereich Zellstoffwatteerzeugnisse<br />

b) Kapitalgesellschaften:<br />

aa) Aktiengesellschaften<br />

Jahr Zahl Grundkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 58 351,3<br />

1960 58 390,5<br />

Veränderung ± 0 + 39,2<br />

bb) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Jahr Zahl Stammkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 923 199,9<br />

1960 927 260,2<br />

Veränderung + 4 + 60,3<br />

Kunststofferzeugnisse (58)<br />

1. Kunststoffkonfektionsmaterial (58 17 16-91)<br />

Die Zahl der preisbindenden Unternehmen ging<br />

um drei und die der gebundenen Verkaufseinheiten<br />

um 59 zurück.<br />

2. Haushalts- und Küchengeräte aus Kunststoff<br />

(58 42 14-94)<br />

Für diese Warenart sind in 'der Warengruppe 58<br />

die meisten Preisbindungen angemeldet. Bei einer<br />

geringfügigen Veränderung der Zahl der preisbindenden<br />

Unternehmen nahm die Zahl der preisgebundenen<br />

Verkaufseinheiten um 138 zu.<br />

3. Polyesterlichtplatten und -bahnen (58 78 38)<br />

Der <strong>im</strong> <strong>Tätigkeit</strong>sbericht 1960 S. 95 erwähnten<br />

Anmeldung einer Änderung zum bereits wirksamen<br />

Rabatt- und Konditionenkartell für Polyesterlicht<br />

platten und -bahnen wurde widersprochen, weil die<br />

beabsichtigte Regelung offensichtlich schädliche Wirkungen<br />

für die Außenseiter <strong>des</strong> Kartells gehabt und<br />

zu einer mißbräuchlichen Handhabung <strong>des</strong> Kartellvertrages<br />

geführt hätte. Der von den Anmeldern<br />

-<br />

gegen diesen Beschluß eingelegte Einspruch ist zurückgewiesen<br />

worden. Gegen diese Entscheidung<br />

wurde von den Anmeldern Beschwerde be<strong>im</strong> Kammergericht<br />

erhoben, <strong>über</strong> die noch nicht entschieden<br />

ist.<br />

Weitere <strong>im</strong> <strong>Bericht</strong>szeitraum angemeldete Änderungen<br />

zum Kartellvertrag betreffen neben internen<br />

Angelegenheiten <strong>des</strong> Kartells, wie Formen der Beschlußfassung,<br />

auch eine Erhöhung der Rabattsätze<br />

für best<strong>im</strong>mte Artikel, für deren Absatz als Standardware<br />

ein besonderer Anreiz geschaffen werden<br />

soll. Dadurch soll den Kartellmitgliedern eine Förderung<br />

der Herstellung dieser gängigen Waren ermöglicht<br />

werden. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

die Änderungen der Rabattsätze für die<br />

Außenseiter haben können, wird noch geprüft.<br />

4. Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong> Sinne von<br />

§ 23 und Kapitalgesellschaften für die Warengruppe<br />

58<br />

a) Unternehmenszusammenschlüsse: keine<br />

b) Kapitalgesellschaften:<br />

aa) Aktiengesellschaften<br />

Jahr Zahl Grundkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 6 20,4<br />

1960 7 19,2<br />

Veränderung + 1 — 1,2<br />

bb) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Jahr Zahl Stammkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 350 48,1<br />

1960 408 62,3<br />

Veränderung + 58 + 14,2<br />

Gummi- und Asbestwaren (59)<br />

1. Kraftfahrzeugreifen (59 10 00)<br />

Das 'Kammergericht hat der Beschwerde gegen<br />

die Entscheidung vom 10. März 1960, durch welche<br />

die Preisbindung für Kfz-Reifen aufgehoben wurde,<br />

stattgegeben.<br />

Bei unverändert gebliebener Zahl der preisbindenden<br />

Unternehmen erhöhte sich die der Verkaufseinheiten<br />

um 68. Bei gleichgebliebenen Rabatten<br />

und Konditionen wurden von sechs Unternehmen<br />

für 15 Verkaufseinheiten von kleinen<br />

Lastwagendecken und für 103 Verkaufseinheiten<br />

von großen Lastwagendecken Preissenkungen bis<br />

zu 13,7 v. H. angemeldet.<br />

2. Falzdosenringe (59 21 32)<br />

Für diese Warenart wurden <strong>im</strong> <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />

erstmalig von einem Unternehmen für zwei Verkaufseinheiten<br />

Preisbindungen angemeldet.<br />

3. Keilriemen (59 21 50)<br />

Dem Gesamtumsatz-Rabattkartell von sechs Unternehmen,<br />

die endlose Keilriemen herstellen (<strong>Tätigkeit</strong>sbericht<br />

1960, S. 21, 98), ist nicht widersprochen<br />

worden, obwohl der Vertrag keine Außenseiterklausel<br />

enthält. Zu einem Widerspruch war <strong>des</strong>halb<br />

kein Anlaß, weil der Marktanteil <strong>des</strong> einzigen am<br />

Inlandsmarkt vorhandenen Außenseiters etwa dem<br />

aller Kartellmitglieder zusammengenommen entspricht.<br />

Das Außenseiter-Unternehmen hat zudem<br />

auf die Mitzählung <strong>seine</strong>r Umsätze durch die Kartellmitglieder<br />

keinen Wert gelegt. Durch die fast<br />

gleichen Marktanteile von Kartell und Außenseiter<br />

waren auch die Bedenken, daß durch 'das Gesamt-

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