25.01.2014 Aufrufe

Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre

Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre

Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache IV/378<br />

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag — 4. Wahlperiode<br />

aa) Aktiengesellschaften<br />

Jahr Zahl Grundkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 34 146,4<br />

1960 31 143,0<br />

Veränderung — 3 — 3,4<br />

bb) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Jahr Zahl Stammkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 257 93,4<br />

1960 265 102,1<br />

Veränderung + 8 + 8,7<br />

Textilien (63) und Bekleidung (64)<br />

Die vertikalen Preisbindungen in der Warengruppe<br />

63 nahmen um 1315 zu, in der Hauptsache<br />

bei gewirkter und gestrickter Oberbekleidung und<br />

Leibwäsche. Die Zahl der preisempfehlenden Unternehmen<br />

ist in dieser Warengruppe um 5 angestiegen,<br />

die der preisempfohlenen Erzeugnisse um 1214<br />

<strong>über</strong>wiegend bei Damenoberbekleidung. Rabatte<br />

und Konditionen unterscheiden sich bei Preisbindungen<br />

und Preisempfehlungen nicht wesentlich.<br />

In der Warengruppe 64 nahm die Zahl der Preisbindungen<br />

um 492 zu; die Anzahl der preisbindenden<br />

Unternehmen hat sich um 3 erhöht. Überwiegend<br />

sind Preisbindungen für Badebekleidung und<br />

Miederwaren angemeldet. In dieser Warengruppe<br />

wurden für 32 weitere Verkaufseinheiten Preisempfehlungen<br />

angemeldet; die Zahl der preisempfehlenden<br />

Unternehmen ist um 2 angestiegen.<br />

Preisempfehlungen kommen am häufigsten bei<br />

Steppdecken und verwandten Erzeugnissen vor.<br />

1. Stoffdruck (63 07 00)<br />

Die Stoffdruckkonvention hat ihre Konditionen<br />

durch Aufnahme der sogenannten Festpreisklausel<br />

ergänzt (<strong>Tätigkeit</strong>sbericht 1960 S. 20, 100).<br />

2. Baumwollgespinste (63 31 00)<br />

Auch die Baumwollspinner (<strong>Tätigkeit</strong>sbericht 1959<br />

S. 87) haben die Festpreisklausel aufgenommen,<br />

allerdings nicht durch Ergänzung ihrer bereits seit<br />

1958 gültigen Konditionen, sondern in Form eines<br />

selbständigen Kartellvertrages.<br />

3. Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong> Sinne von<br />

§ 23 und Kapitalgesellschaften für die Warengruppen<br />

63 und 64<br />

a) Unternehmenszusammenschlüsse: keine<br />

b) Kapitalgesellschaften:<br />

aa) Aktiengesellschaften<br />

Jahr Zahl Grundkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 179 901,1<br />

1960 173 992,6<br />

Veränderung — 6 91,5<br />

bb) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Jahr Zahl Stammkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 1 586 366,3<br />

1960 1 549 386,8<br />

Veränderung — 37 20,5<br />

Erzeugnisse der Ernährungsindustrie (68)<br />

1. Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln<br />

(68 00 00)<br />

Im Falle eines preisbindenden Unternehmens, das<br />

<strong>seine</strong> nicht für den allgemeinen Konsum best<strong>im</strong>mten<br />

Erzeugnisse nur <strong>über</strong> Fachgeschäfte (z. B. Drogerien<br />

und Apotheken) an den Verbraucher abgesetzt und<br />

die Einhaltung dieses Absatzweges durch entsprechende<br />

Vertriebsbindungen <strong>des</strong> Großhandels gesichert<br />

hat, hat das Bun<strong>des</strong>kartellamt festgestellt,<br />

daß der Hersteller nach § 26 Abs. 2 nicht verpflichtet<br />

ist, auch Nichtfachgeschäften (z. B. Lebensmitteleinzelhändlern)<br />

den Vertrieb <strong>seine</strong>r Erzeugnisse zu<br />

ermöglichen. Auf Antrag eines Abnehmers ist später<br />

nach § 17 ein Verfahren wegen Mißbrauchs der<br />

Preisbindung eingeleitet worden, <strong>über</strong> das noch<br />

nicht entschieden wurde.<br />

Mehrere Verfahren haben gezeigt, daß jetzt auch<br />

<strong>im</strong> Lebensmittelhandel Ausschließlichkeitsbindungen<br />

der Abnehmer an ihre Lieferanten von gewisser Bedeutung<br />

sind. Lebensmittelgroßhändler haben ihren<br />

Einzelhandelskunden Kredite zur Modernisierung<br />

und/oder Erweiterung ihrer Ladenlokale gewährt und<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang hiermit die Einzelhändler verpflichtet,<br />

ihren gesamten Bedarf an best<strong>im</strong>mten<br />

Waren oder einen genau festgelegten Prozentsatz<br />

ihres Bedarfs bei ihnen zu decken. In einem Fall<br />

sind etwa 850 Einzelhändler dem kreditgewährenden<br />

Großhändler gegen<strong>über</strong> verpflichtet, in der Regel<br />

zehn <strong>Jahre</strong> lang 80 v. H. ihres Bedarfs bei ihm zu<br />

decken. Eine unbillige Einschränkung der wirtschaftlichen<br />

Bewegungsfreiheit <strong>des</strong> gebundenen Vertragspartners<br />

wird nach § 18 Abs. 2 in den Fällen angenommen<br />

werden können, in denen die Bezugsverpflichtung<br />

wesentlich <strong>über</strong> den Zeitpunkt der Tilgung<br />

<strong>des</strong> Darlehens hinausreicht, zumal hier die<br />

Darlehensgewährung nicht ausschließlich den Interessen<br />

<strong>des</strong> kreditnehmenden Einzelhändlers, sondern<br />

auch dem Zweck dient, dem kreditgewährenden<br />

Großhändler zur Leistungs- und Umsatzsteigerung<br />

fähige Abnehmer zu schaffen bzw. zu erhalten. Eine<br />

unbillige Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit<br />

anderer, mit dem kreditgewährenden<br />

Großhändler in Konkurrenz stehender Großhändler<br />

könnte dann gegeben sein, wenn diese trotz ihrer<br />

günstigeren Preise und Bedingungen eine größere<br />

Anzahl der in ihrem durch die Transportkosten vorbest<strong>im</strong>mten<br />

Absatzraum ansässigen Einzelhändler<br />

wegen der Ausschließlichkeitsbindung nicht beliefern<br />

können. Dennoch stehen einer Verfügung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>kartellamtes erhebliche Hindernisse entgegen,<br />

weil die weitere gesetzliche Voraussetzung,<br />

eine wesentliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> Wettbewerbs,<br />

in den meisten Fällen nicht nachzuweisen ist. Selbst<br />

<strong>im</strong> Falle der 850 gebundenen Einzelhändler wird bei

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!