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Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag — 4. Wahlperiode<br />

Drucksache IV/378<br />

ben sich 41 Importeure von Grubenholz zusammengeschlossen,<br />

mit dem Ziel, die notwendigen Mengen<br />

an Grubenholz, die aus dem inländischen Holzeinschlag<br />

nicht gedeckt werden können, durch einheitliches<br />

Vorgehen auf .den außerhalb <strong>des</strong> EWG-Raumes<br />

liegenden Holzmärkten unter günstigen Bedingungen<br />

einzukaufen. Begründet wird dieser Antrag<br />

damit, daß die Importeure ihre Auslandsabschlüsse<br />

mit zentral gesteuerten Verkaufsorganisationen<br />

tätigen müssen. Durch Richtlinien <strong>über</strong> Höchstpreise,<br />

Einkaufszeit und Min<strong>des</strong>tmengen will die Importgemeinschaft<br />

die Nachteile, die sich für die Position<br />

der einzeln und individuell abschließenden Importeure<br />

den ausländischen Verkaufsorganisationen<br />

gegen<strong>über</strong> ergeben, ausschließen. Als Min<strong>des</strong>teinfuhrmenge<br />

will die Importgemeinschaft ,den Bedarf<br />

festsetzen, der nach den veröffentlichten Einschlagplänen<br />

der zuständigen deutschen Behörden voraussichtlich<br />

<strong>im</strong> Inland nicht gedeckt werden kann. Der<br />

deutsche Forstwirtschaftsrat ist auf <strong>seine</strong>n Antrag<br />

zu dem Verfahren beigeladen 1).<br />

2. Möbel (54 22 00)<br />

Die Zahl der Preisbindungen ist bei Möbeln — bei<br />

gleichgebliebener Zahl der anmeldenden Unternehmen<br />

— von 1115 auf 418 zurückgegangen. Für mehr<br />

als die Hälfte der 418 bestehenden Preisbindungen<br />

für Kleinmöbel sind die Preise erhöht worden. Diesen<br />

Preiserhöhungen stehen nur wenige Preissenkungen<br />

bei den gleichen Erzeugnissen gegen<strong>über</strong>.<br />

3. Tapeten (56 11 00)<br />

Die Rabattstaffel <strong>des</strong> seit 1958 bestehenden Gesamtumsatz-Rabattkartells<br />

der Deutschen Tapetenindustrie<br />

ist mit Wirkung vom 1. September 1961<br />

geändert worden. Zunächst ist die Mengenstaffel<br />

von den Umsätzen ab 500 000 DM neu gegliedert,<br />

wobei zwei Stufen mit höheren Rabatten für größere<br />

Umsätze hinzugekommen sind. Gleichzeitig ist<br />

,die bisher einheitliche Rabattstaffel um 3 v. H. gekürzt<br />

worden, die aber auf das Lagergeschäft weiterhin<br />

gewährt werden, wobei unter Lagergeschäft<br />

alle diejenigen Warenbezüge verstanden werden,<br />

die an die Adresse <strong>des</strong> Bestellers versandt werden.<br />

Die Aufspaltung der Rabattstaffel soll nach dem<br />

Vortrag <strong>des</strong> Kartellvertreters dazu dienen, einen<br />

Teil der Mehrkosten, die den Kartellmitgliedern<br />

durch das Streckengeschäft entstehen, auf .den Handel<br />

abzuwälzen, für den die Hersteller sonst die<br />

Versandkosten <strong>über</strong>nehmen würden. Die Einsparung<br />

der Versandkosten durch den Handel be<strong>im</strong><br />

-<br />

Streckengeschäft rechtfertigt eine gegen<strong>über</strong> dem<br />

Lagergeschäft geringere Rabattierung. Da die neue<br />

Regelung sich zu Lasten derjenigen Großhändler<br />

auswirkt, die bisher einen erheblichen Teil ihres<br />

Umsatzes in der Form <strong>des</strong> Streckengeschäfts durchgeführt<br />

haben, hat das Kartell auf Anregung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>kartellamtes durch eine Änderung der Rabattstaffel<br />

— nach der 25 v. H. <strong>des</strong> Streckengeschäfts<br />

wie Lagergeschäfte rabattiert werden — für eine<br />

Übergangszeit ,dem Handel eine Umstellung <strong>seine</strong>s<br />

1) Durch Beschluß vom 2. Februar 1962 ist die Erlaubnis<br />

erteilt worden.<br />

Geschäftsbetriebes vom Streckengeschäft auf das<br />

Lagergeschäft erleichtert.<br />

Da in der Tapetenbranche die Großhändler üblicherweise<br />

nicht nur an Einzelhändler, sondern auch<br />

an gewerbliche Verbraucher — nämlich an das<br />

Malerhandwerk — liefern, wirkt sich die Einführung<br />

neuer höherer Rabattsätze dahin aus, daß ein<br />

Teil der Großhändler versuchen wird, durch die<br />

Gewährung größerer Vorteile an gewerbliche Verbraucher<br />

zum Nachteil ,<strong>des</strong> Einzelhandels das Geschäft<br />

stärker als bisher an sich zu ziehen. Um einer<br />

solchen Auswirkung in gewissem Umfange vorzubeugen,<br />

sind vom Kartell die beiden obersten Stufen<br />

der Rabattstaffel auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamtes,<br />

das <strong>im</strong> übrigen der Anmeldung nicht<br />

widersprochen hat, gestrichen worden.<br />

4. Klebestreifen (56 15 40)<br />

Auf Ersuchen \der Kommission der Europäischen<br />

Wirtschaftsgemeinschaft, Generaldirektion für Wettbewerb,<br />

sind Ermittlungen eingeleitet worden, ob<br />

Wettbewerbsbeschränkungen <strong>im</strong> Vertrieb feucht<br />

klebender Klebestreifen zwischen niederländischen<br />

und deutschen Herstellern bestehen. Im <strong>Jahre</strong> 1954<br />

ist, wie festgestellt wurde, zwischen beiden Herstellergruppen<br />

ein gentlemen's agreement zustande<br />

gekommen, nach welchem die deutschen Hersteller<br />

den niederländischen Markt — mit Ausnahme eines<br />

bedeutenden Großverbrauchers — nicht mehr beliefern,<br />

während die niederländischen Hersteller<br />

sich vom deutschen Markt zurückhalten sollten. Auf<br />

Veranlassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamtes hat der deutsche<br />

Verband dem niederländischen Verband mitgeteilt,<br />

daß die Vereinbarungen aus dem <strong>Jahre</strong><br />

1954 zu Artikel 85 EWG-Vertrag in Widerspruch<br />

stehen und <strong>des</strong>halb nichtig sind. Dies hat der deutsche<br />

Verband auch <strong>seine</strong>n Mitgliedern auf Veranlassung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamtes bekanntgegeben.<br />

Tatsachen für das Bestehen einer weiterreichenden<br />

kartellrechtlichen 'Bindung haben sich bisher nicht<br />

ergeben.<br />

5. Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong> Sinne von<br />

§ 23 und Kapitalgesellschaften für die Warengruppen<br />

53 und 54<br />

a) Unternehmenszusammenschlüsse: keine<br />

b) Kapitalgesellschaften:<br />

aa) Aktiengesellschaften<br />

Jahr Zahl Grundkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 34 49,5<br />

1960 31 40,8<br />

Veränderung — 3 — 8,7<br />

bb) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Jahr Zahl Stammkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 652 94,5<br />

1960 652 105,5<br />

Veränderung ± 0 + 11,0

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