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Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre

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Drucksache IV/378<br />

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag — 4. Wahlperiode<br />

Vergabestellen hatten sich hiergegen gewendet; sie<br />

haben ihre Bedenken gegen die Einrichtung <strong>des</strong><br />

Meldeverfahrens dem Bun<strong>des</strong>kartellamt unterbreitet.<br />

Da diese Meldeverfahren möglicherweise<br />

Preisabsprachen von Bauunternehmen erleichtern,<br />

werden sie <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamt weiterhin beobachtet.<br />

Die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie<br />

herausgegebene Baugeräteliste 1960 bezweckt,<br />

den Bauunternehmen bei der Kalkulation behilflich<br />

zu sein. Die Baugeräteliste enthält jedoch Zahlenangaben<br />

<strong>über</strong> Kosten für Verzinsung, Abschreibung<br />

und Reparatur von Baumaschinen und -geräten. Das<br />

Bun<strong>des</strong>kartellamt prüft daher, ob diese Angaben<br />

eine unzulässige Preisempfehlung nach § 38 Abs. 2<br />

Satz 2 darstellen.<br />

Zu dem Antrag <strong>des</strong> Hauptverban<strong>des</strong> ,der Deutschen<br />

Bauindustrie auf Eintragung von Wettbewerbsregeln<br />

(<strong>Tätigkeit</strong>sbericht 1960 S. 55) ist das<br />

Anhörungsverfahren nach § 30 durchgeführt worden.<br />

In mehreren Besprechungen mit dem Hauptverband<br />

und Verhandlungen unter Beteiligung von<br />

Vertretern der öffentlichen und privaten Auftraggeber<br />

der Bauindustrie sind neue Formulierungen<br />

einzelner Regeln erarbeitet worden, <strong>über</strong> deren<br />

endgültige Fassung der Hauptverband noch beschließen<br />

muß. Jedenfalls wird zunächst ein entsprechender<br />

Antrag abgewartet werden müssen.<br />

Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong> Sinne von § 23<br />

und Kapitalgesellschaften für den Wirtschaftsbereich<br />

70<br />

a) Unternehmenszusammenschlüsse: keine<br />

b) Kapitalgesellschaften:<br />

aa) Aktiengesellschaften<br />

Jahr Zahl Grundkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 34 81,7<br />

1960 36 116,8<br />

Veränderung + 2 + 35,1<br />

bb) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Jahr Zahl Stammkapital<br />

(Mill. DM)<br />

1959 1 406 223,9<br />

1960 1 505 248,3<br />

Veränderung + 99 - + 24,4<br />

Handel und Handelshilfsgewerbe (71)<br />

1. Großhandel (71 10 00)<br />

Die „cash - and- carry"- Großhandlungen sind nach<br />

Auffassung i<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamtes <strong>im</strong> Verhältnis<br />

zu den Großhandelsunternehmen herkömmlicher<br />

Art grundsätzlich gleichartige Unternehmen nach<br />

§ 26 Abs. 2. Demzufolge ist der Geschäftsverkehr<br />

mit einem dem Diskr<strong>im</strong>inierungsverbot unterliegenden<br />

Unternehmen üblicherweise auch „cash - and -<br />

carry"- Großhandlungen zugänglich, wenn normalerweise<br />

herkömmliche Großhandelsunternehmen beliefert<br />

werden. Die Frage, ob die Behinderung oder<br />

unterschiedliche Behandlung einer „cash - and - carry"-<br />

Großhandlung <strong>im</strong> Verhältnis zu einem Großhandelsunternehmen<br />

herkömmlicher Art unbillig bzw. sachlich<br />

nicht gerechtfertigt ist, kann nur nach den Verhältnissen<br />

<strong>des</strong> Einzelfalles beurteilt werden.<br />

2. Freiwillige Handelsketten (71 40 00)<br />

Die <strong>Tätigkeit</strong> der freiwilligen Handelsketten gewann<br />

besonders <strong>im</strong> Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln<br />

zunehmende Bedeutung, aber auch für<br />

Haus- und Küchengeräte sowie für Textilien bildeten<br />

sich ähnliche Handelsformen. Die kartellrechtlichen<br />

Bedenken gegen die <strong>Tätigkeit</strong> dieser Organisationen<br />

(<strong>Tätigkeit</strong>sbericht 1960 S. 17) sind <strong>im</strong> Laufe<br />

<strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>sjahres weitgehend ausgeräumt worden.<br />

Insbesondere sind die Gebietsabgrenzungen bei der<br />

<strong>über</strong>wiegenden Zahl der <strong>im</strong> Lebensmittelhandel<br />

tätigen Ketten durch entsprechende Satzungsänderungen<br />

beseitigt worden. Soweit in den Regionalbereichen<br />

Preisempfehlungen durch örtliche Vereinigungen<br />

an ihre Kettenmitglieder ausgesprochen<br />

werden, ist ihre Zulässigkeit unter den Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 38 Abs. 2 Satz 3 grundsätzlich anerkannt<br />

worden.<br />

3. Werbung (71 64 00)<br />

Der Antrag auf Eintragung von Wettbewerbsregeln<br />

eines Verban<strong>des</strong> von Werbeagenturen und<br />

Werbungsmittlern ist bald nach Eingang wieder zurückgenommen<br />

worden, nachdem erhebliche Bedenken<br />

gegen die Eintragung der Wettbewerbsregeln<br />

in der vorliegenden Form aus Kreisen der Wirtschaft<br />

vorgebracht worden waren. Die Einwendungen<br />

richteten sich gegen das Berufsbild, das als<br />

<strong>über</strong>holt bezeichnet wurde, sowie gegen die Verpflichtung<br />

der Werbeagenturen zur „Preislisten<br />

treue". Jeder Verstoß gegen die Preislistentreue,<br />

insbesondere die Weitergabe von Rabatten durch<br />

den Werbemittler, war in den Berufsgrundsätzen<br />

als unlauter bezeichnet. Aus Kreisen der werbungstreibenden<br />

Wirtschaft wurde darauf hingewiesen,<br />

daß einer Agentur, die gleichsam den Werbeetat<br />

eines Unternehmens verwaltet, nicht vorgeschrieben<br />

werden könne, in welchem Umfange sie bei<br />

den Werbeträgern erzielte Sondervergünstigungen<br />

an ihren Auftraggeber weitergeben dürfe. Sie<br />

müsse ihr Angebot frei gestalten.<br />

Der Verband hatte in <strong>seine</strong>m Zeitungskatalog<br />

1961 die „Berufsgrundsätze für Werbungsmittler<br />

und Werbeagenturen" bereits bekanntgegeben und<br />

dazu vermerkt, sie seien vom Bun<strong>des</strong>kartellamt<br />

schon einer eingehenden Prüfung unterzogen worden;<br />

dies traf jedoch nicht zu.<br />

4. Reisebüros (71 71 00)<br />

Von zwei Reiseunternehmen ist auf Anregung der<br />

Bun<strong>des</strong>bahn ein Erlaubnisantrag nach § 5 Abs. 2 für<br />

einen Vertrag eingereicht worden, durch den beide<br />

sich verpflichtet haben, nur an best<strong>im</strong>mten Wochentagen<br />

für best<strong>im</strong>mte Reisegebiete und -orte Kurs-

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