Im Mittelpunkt: das Individuum - BfV Bank für Vermögen AG
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Da die Geschlossenen Fonds seit dem 01.06.2012 zur Anlageklasse<br />
der regulierten Finanzinstrumente gehören und mit der Umsetzung des<br />
§ 34f GewO zum 01.01.2013 weitere Haftungsthematiken entstanden<br />
sind, wurde ein Enthaftungs-Konzept vorgestellt, mit welchem sich alle<br />
Vermittler und Berater enthaften können, um eigene Prüfpflichten<br />
auszulagern und damit die eigene <strong>Vermögen</strong>sschaden-Haftpflicht vor<br />
Haftungsfällen schützen zu können. Hier übernimmt <strong>das</strong> „5-Punkte-<br />
Enthaftungskonzept“ beispielsweise die Prüfpflicht zur Plausibilitätsprüfung<br />
des Produktes sowie die Haftungsübernahme der Beraterhaftung<br />
und die Einklassifizierung des Geschlossenen Fonds in die Risikoklassen<br />
1-5 nach WpHG.<br />
Aufgrund des großen Erfolges wird diese Kongress-Reihe im Herbst<br />
2013 mit dem „2. Frankfurter-Sachwerte-Kongress“ fortgeführt. Dann<br />
werden ausschließlich praxisnahe Beratungsideen unter dem Motto<br />
“Wie erzähl ich´s dem Kunden“ mit haptischen Verkaufshilfen und Vertriebsideen<br />
vorgestellt.<br />
WEITERE INFORMATIONEN<br />
• zu den Dienstleistungen und Produkten fordern Sie bitte per<br />
E-Mail an sachwerte@bfv-ag.de an.<br />
• Informationen und Sachwertideen außerdem auf den Seiten<br />
43 bis 47 in dieser TOPNEWS<br />
Zur Person<br />
STEVE AHLBORN<br />
Experte Sachwertanlagen BCA-Konzern und Vertriebsdirektor<br />
CARAT Fonds Service <strong>AG</strong>, 18 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche<br />
mit Geschlossenen Fonds.<br />
Tel. (06171) 9150-615, sachwerte@bfv-ag.de<br />
2 / 2013<br />
TOPNEWS 15