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Im Mittelpunkt: das Individuum - BfV Bank für Vermögen AG

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Artikel: Steve Ahlborn, Experte Sachwertanlagen BCA Konzern<br />

Zwangshochzeit<br />

<strong>für</strong> Geschlossene Fonds durch AIFM?<br />

AIFM -<br />

<strong>für</strong> Partner des BCA-Konzerns kein Problem!<br />

Was heißt <strong>das</strong> <strong>für</strong> den Kunden & Berater?<br />

Mit der Abschaffung des „Grauen Kapitalmarkts“ durch die Regulierung<br />

des neuen alternativen Investmentfonds (AIF) werden <strong>für</strong> die Kunden die<br />

Produkte transparenter, sicherer und solider! Der Initiator muss harte Regulierungskriterien<br />

erfüllen. Es wird damit der Anlegerschutz geschärft<br />

und nach den ganzen Krisen und Pleiten der letzten Jahre wird nach der<br />

Finanzmarktkrise damit aktiv ein einheitlicher Aufsichts- und Regelungsrahmen<br />

<strong>für</strong> die bisher nicht oder nur wenig regulierten Finanzprodukte,<br />

zu denen auch geschlossene Fonds bisher zählten, eingeführt!<br />

Für den Berater heißt dies, <strong>das</strong>s der Geschlossene Fonds künftig eine gesamtheitlich<br />

regulierte&geprüfte Sachwertanlage ist, welche der Berater<br />

mit dem alternativer Investmentfonds (AIF) dem Kunden anbieten kann.<br />

Was leistet hier der BCA-Konzern?<br />

AIFM-Richtlinie? - Bitte mal auf deutsch:<br />

Die europäische Kommission hat am 30. April 2009 einen durch die<br />

Finanzmarktkrise motivierten Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer<br />

Investmentfonds-Manager (AIFM) veröffentlicht und der Deutsche<br />

Bundestag hat am 24. April 2013 diesen Entwurf mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz<br />

(AIFM-UmsG) beschlossen. Mit dem Inkrafttreten zum<br />

22. Juli 2013 folgt damit schon in ca. 2 Monaten die Zwangshochzeit<br />

der offenen Investmentfonds mit den Geschlossenen Fonds zu einem<br />

alternativen Investmentfonds (AIF)! Bisher wurden die offenen Investmentfonds<br />

durch <strong>das</strong> Investmentgesetz (InvG) geregelt, dieses entfällt<br />

und es wird <strong>das</strong> neue Kapitalanlagegesetzbuch (K<strong>AG</strong>B) geschaffen, in<br />

welchem der offene mit dem geschlossenen Fonds als alternativer<br />

Investmentfonds (AIF) einheitlich in einem Gesetz reguliert wird.<br />

Am 01.06.2012 wurde schon vor einem Jahr der Geschlossene Fonds<br />

als Finanzinstrument nach WpHG dem Investmentfonds gleichgestellt<br />

und nun folgt mit dieser Zwangshochzeit am 22. Juli 2013 die komplette<br />

Abschaffung des „Grauen Kapitalmarkts“. Wir befinden uns dann<br />

in der regulierten Welt der alternativen Investmentfonds (AIF), die Bezeichnung<br />

„Geschlossene Fonds“ entfällt und wird durch „Investment-<br />

KG“ ersetzt. Der BCA-Konzern begrüßt ausdrücklich diese Regulierung<br />

und steht damit im Konsens mit den Verbänden <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />

Veränderung der Geschlossenen Fonds-Branche.<br />

Der BCA-Konzern trägt mit dem Verfasser dieses Artikels da<strong>für</strong> Sorge,<br />

<strong>das</strong>s nur entsprechend AIFM-konforme Produkte in entsprechender Anzahl<br />

und Auswahl <strong>für</strong> die Partner der BCA / CARAT / <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Vermögen</strong><br />

zur Verfügung stehen.<br />

Schon im letzten Jahr wurde die neue Abwicklungsplattform <strong>für</strong><br />

Geschlossene Fonds ins Leben gerufen, die Produktauswahl und <strong>das</strong><br />

Dienstleistungsangebot deutlich ausgebaut und damit auf die AIFM-<br />

Richtlinie vorbereitet. Hierzu zählt auch <strong>das</strong> neue „5 Punkte Enthaftungskonzept“<br />

mit welchem der Berater seine eigene Haftung auslagern<br />

kann um damit seine <strong>Vermögen</strong>sschadenhaftpflicht zu beschützen.<br />

Mit diesem „5 Punkte-Enthaftungskonzept“ kann der Berater<br />

ganzheitlich enthaftet mit WpHG-konformen Beratungsunterlagen<br />

objektgerecht beraten, bietet damit dem Kunden unter<br />

Anfertigung eines Beratungsprotokolls geeignete plausibilitätsgeprüfte<br />

Produkte anlegergerecht an und verfügt über eine<br />

regulierungskonforme Archivierung aller Beitritts- & Produkt-<br />

Unterlagen mit rechtssicherer Datumsklarheit.<br />

Alle Vorschriften zum Vertrieb von AIF´s werden vom BCA-Konzern in<br />

Makler-Pool und Haftungsdach schon heute erfüllt!<br />

Was heißt <strong>das</strong> <strong>für</strong> die Initiatoren?<br />

Diese Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen<br />

<strong>für</strong> Initiatoren vor. Hierzu gehören eine angemessene Eigenkapitalvorhaltung<br />

(min. 125.000 Euro), ein adäquates Risiko- und Liquiditätsmanagement,<br />

die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung der Assets,<br />

die Sicherung der Anlegergelder auf dem Konto einer unabhängigen<br />

Verwahrstelle (AIF-KVG) sowie umfangreiche&regelmäßige Offenlegungs-<br />

und Berichtspflichten gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörde<br />

sowie die Qualifikation der Geschäftsführung.<br />

INFOS/KONTAKT<br />

Sie haben Fragen zur AIFM oder interessieren sich <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

Dienstleistungsangebot?<br />

Dann fordern Sie bitte per Email an sachwerte@bfv-ag.de <strong>das</strong><br />

„Infopaket Geschlossene Fonds“ an oder wenden sich unter<br />

Tel. 06171-9150-615 an den Verfasser.<br />

2 / 2013<br />

TOPNEWS 43

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