Im Mittelpunkt: das Individuum - BfV Bank für Vermögen AG
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Artikel: Steve Ahlborn, Experte Sachwertanlagen BCA Konzern<br />
Zwangshochzeit<br />
<strong>für</strong> Geschlossene Fonds durch AIFM?<br />
AIFM -<br />
<strong>für</strong> Partner des BCA-Konzerns kein Problem!<br />
Was heißt <strong>das</strong> <strong>für</strong> den Kunden & Berater?<br />
Mit der Abschaffung des „Grauen Kapitalmarkts“ durch die Regulierung<br />
des neuen alternativen Investmentfonds (AIF) werden <strong>für</strong> die Kunden die<br />
Produkte transparenter, sicherer und solider! Der Initiator muss harte Regulierungskriterien<br />
erfüllen. Es wird damit der Anlegerschutz geschärft<br />
und nach den ganzen Krisen und Pleiten der letzten Jahre wird nach der<br />
Finanzmarktkrise damit aktiv ein einheitlicher Aufsichts- und Regelungsrahmen<br />
<strong>für</strong> die bisher nicht oder nur wenig regulierten Finanzprodukte,<br />
zu denen auch geschlossene Fonds bisher zählten, eingeführt!<br />
Für den Berater heißt dies, <strong>das</strong>s der Geschlossene Fonds künftig eine gesamtheitlich<br />
regulierte&geprüfte Sachwertanlage ist, welche der Berater<br />
mit dem alternativer Investmentfonds (AIF) dem Kunden anbieten kann.<br />
Was leistet hier der BCA-Konzern?<br />
AIFM-Richtlinie? - Bitte mal auf deutsch:<br />
Die europäische Kommission hat am 30. April 2009 einen durch die<br />
Finanzmarktkrise motivierten Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer<br />
Investmentfonds-Manager (AIFM) veröffentlicht und der Deutsche<br />
Bundestag hat am 24. April 2013 diesen Entwurf mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz<br />
(AIFM-UmsG) beschlossen. Mit dem Inkrafttreten zum<br />
22. Juli 2013 folgt damit schon in ca. 2 Monaten die Zwangshochzeit<br />
der offenen Investmentfonds mit den Geschlossenen Fonds zu einem<br />
alternativen Investmentfonds (AIF)! Bisher wurden die offenen Investmentfonds<br />
durch <strong>das</strong> Investmentgesetz (InvG) geregelt, dieses entfällt<br />
und es wird <strong>das</strong> neue Kapitalanlagegesetzbuch (K<strong>AG</strong>B) geschaffen, in<br />
welchem der offene mit dem geschlossenen Fonds als alternativer<br />
Investmentfonds (AIF) einheitlich in einem Gesetz reguliert wird.<br />
Am 01.06.2012 wurde schon vor einem Jahr der Geschlossene Fonds<br />
als Finanzinstrument nach WpHG dem Investmentfonds gleichgestellt<br />
und nun folgt mit dieser Zwangshochzeit am 22. Juli 2013 die komplette<br />
Abschaffung des „Grauen Kapitalmarkts“. Wir befinden uns dann<br />
in der regulierten Welt der alternativen Investmentfonds (AIF), die Bezeichnung<br />
„Geschlossene Fonds“ entfällt und wird durch „Investment-<br />
KG“ ersetzt. Der BCA-Konzern begrüßt ausdrücklich diese Regulierung<br />
und steht damit im Konsens mit den Verbänden <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />
Veränderung der Geschlossenen Fonds-Branche.<br />
Der BCA-Konzern trägt mit dem Verfasser dieses Artikels da<strong>für</strong> Sorge,<br />
<strong>das</strong>s nur entsprechend AIFM-konforme Produkte in entsprechender Anzahl<br />
und Auswahl <strong>für</strong> die Partner der BCA / CARAT / <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Vermögen</strong><br />
zur Verfügung stehen.<br />
Schon im letzten Jahr wurde die neue Abwicklungsplattform <strong>für</strong><br />
Geschlossene Fonds ins Leben gerufen, die Produktauswahl und <strong>das</strong><br />
Dienstleistungsangebot deutlich ausgebaut und damit auf die AIFM-<br />
Richtlinie vorbereitet. Hierzu zählt auch <strong>das</strong> neue „5 Punkte Enthaftungskonzept“<br />
mit welchem der Berater seine eigene Haftung auslagern<br />
kann um damit seine <strong>Vermögen</strong>sschadenhaftpflicht zu beschützen.<br />
Mit diesem „5 Punkte-Enthaftungskonzept“ kann der Berater<br />
ganzheitlich enthaftet mit WpHG-konformen Beratungsunterlagen<br />
objektgerecht beraten, bietet damit dem Kunden unter<br />
Anfertigung eines Beratungsprotokolls geeignete plausibilitätsgeprüfte<br />
Produkte anlegergerecht an und verfügt über eine<br />
regulierungskonforme Archivierung aller Beitritts- & Produkt-<br />
Unterlagen mit rechtssicherer Datumsklarheit.<br />
Alle Vorschriften zum Vertrieb von AIF´s werden vom BCA-Konzern in<br />
Makler-Pool und Haftungsdach schon heute erfüllt!<br />
Was heißt <strong>das</strong> <strong>für</strong> die Initiatoren?<br />
Diese Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen<br />
<strong>für</strong> Initiatoren vor. Hierzu gehören eine angemessene Eigenkapitalvorhaltung<br />
(min. 125.000 Euro), ein adäquates Risiko- und Liquiditätsmanagement,<br />
die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung der Assets,<br />
die Sicherung der Anlegergelder auf dem Konto einer unabhängigen<br />
Verwahrstelle (AIF-KVG) sowie umfangreiche®elmäßige Offenlegungs-<br />
und Berichtspflichten gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörde<br />
sowie die Qualifikation der Geschäftsführung.<br />
INFOS/KONTAKT<br />
Sie haben Fragen zur AIFM oder interessieren sich <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />
Dienstleistungsangebot?<br />
Dann fordern Sie bitte per Email an sachwerte@bfv-ag.de <strong>das</strong><br />
„Infopaket Geschlossene Fonds“ an oder wenden sich unter<br />
Tel. 06171-9150-615 an den Verfasser.<br />
2 / 2013<br />
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