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Geschäftsbericht 2012 - Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG

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Bericht des Vorstandes<br />

<strong>Alb</strong>-<strong>Elektrizitätswerk</strong> <strong>Geislingen</strong>-<strong>Steige</strong> <strong>eG</strong><br />

I. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen<br />

In Süddeutschland ist die Lage aufgrund der Tatsache,<br />

dass fünf Kernkraftwerke bereits im Jahr 2011 vom Netz<br />

genommen wurden, besonders brisant. Um die Versorgungssicherheit<br />

wegen Wegfall von Erzeugungsleistung<br />

aus Kernkraftwerken aufrechtzuerhalten, ist der Zubau von<br />

Erzeugungsleistungen aus erneuerbaren Energien und<br />

weiterer Gas- und Kohlekraftwerke notwendig. Die Landesregierung<br />

plant bis 2020 den Zubau von 1.000 neuen Windkraftanlagen<br />

in Baden-Württemberg. Diese Zubauplanungen<br />

sind eine große Herausforderung, da sich bislang<br />

gezeigt hat, dass sowohl der vorhandene Natur- und Landschaftsschutz<br />

als auch der Vogelschutz, großen Einfluss<br />

auf die Genehmigungen von Windkraftanlagen haben.<br />

Dies führte dazu, dass bereits zahlreiche geplante Standorte<br />

für den Bau von Windkraftanlagen nicht umsetzbar sind.<br />

In diesem Zusammenhang muss die Landesregierung klare<br />

Vorgaben machen, um das Ziel, den Anteil der Windenergie<br />

an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg bis zum<br />

Jahr 2020 auf 10 % zu erhöhen, zu erreichen. Ein erster<br />

Schritt war die Verabschiedung des Windenergieerlasses<br />

durch die Landesregierung im Mai <strong>2012</strong>, der Verwaltungsvorgaben<br />

für die Genehmigungsbehörden beinhaltet und<br />

Leitlinien für das gesamte Verfahren (von der Planung über<br />

die Genehmigung bis zum Bau von Windenergieanlagen)<br />

enthält. Weitere Schritte müssen nun unternommen werden,<br />

um die Probleme beim Natur- und Landschaftsschutz<br />

sowie Vogelschutz zu lösen. Insbesondere ist es erforderlich,<br />

dass die unteren Naturschutzbehörden von ihrem<br />

Ermessensspielraum zur Befreiung einzelner Standorte von<br />

Restriktionen Gebrauch machen.<br />

Aber auch beim Netzausbau gibt es große Hürden bei der<br />

Genehmigung von Stromtrassen, vor dem Hintergrund von<br />

landschafts- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen,<br />

zu überwinden. Daneben ist teilweise auch ein erheblicher<br />

Widerstand aus der Bürgerschaft gegen neu geplante<br />

Stromtrassen festzustellen.<br />

EnWG-Novelle <strong>2012</strong><br />

Zum Jahresende <strong>2012</strong> wurde von Bundestag und Bundesrat<br />

die EnWG-Novelle <strong>2012</strong> beschlossen, welche zahlreiche<br />

Neuregelungen, insbesondere die Einführung einer sogenannten<br />

Offshore-Haftungsumlage zum 01.01.2013 beinhaltet.<br />

Durch die Offshore-Haftungsumlage sollen die Risiken<br />

der Netzbetreiber für die Anbindung von Offshore-Windparks<br />

auf See begrenzt und darüber hinausgehende Risiken<br />

auf die Endverbraucher umgewälzt werden.<br />

Die Offshore-Haftungsumlage beläuft sich auf<br />

0,25 Cent/kWh.<br />

Gleichzeitig sieht das neue EnWG ein Stilllegungsverbot<br />

für Kraftwerke vor, die von dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber<br />

nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur<br />

als systemrelevant deklariert werden. Über Kostenerstattungsmechanismen,<br />

deren genaue Ausgestaltung<br />

in einer noch zu beschließenden Verordnung geklärt werden<br />

soll, werden die Kraftwerksbetreiber dafür entschädigt,<br />

dass sie ihre unrentablen Kraftwerke nicht stilllegen.<br />

Darüber hinaus wurden umfangreiche Regelungen zur<br />

rechnungsmäßigen Entflechtung und zur Netzentgeltbefreiung<br />

bestehender Stromspeicher, wie z.B. Pumpspeicherkraftwerke,<br />

getroffen.<br />

Verordnung zu abschaltbaren Lasten<br />

Am 13.12.<strong>2012</strong> hat der Bundestag eine neue Rechtsverordnung<br />

zu abschaltbaren Lasten (große Energieverbraucher)<br />

im Strombereich verabschiedet.<br />

Diese Verordnung sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber<br />

über Ausschreibungsverfahren Stromgroßabnehmern,<br />

mit einer Mindestleistung von 50 MW, eine Vergütung<br />

anbieten können, wenn sich diese verpflichten, ihren<br />

Verbrauch in Engpasszeiten auf Anforderung abzusenken.<br />

Die Verordnung ist zunächst auf 3 Jahre befristet.<br />

Finanziert werden soll das Vergütungssystem über eine<br />

neue Umlage von den Endverbrauchern. Ersten Schätzungen<br />

zufolge sollen die Kosten bei 320 Mio. €/Jahr liegen.<br />

Nachdem noch einige Rechtsfragen zu klären sind, ist die<br />

neue Umlage nicht wie ursprünglich geplant bereits zum<br />

01.01.2013 in Kraft getreten.<br />

Kohle- und Gaskraftwerke<br />

Die Erwartungshaltung, dass durch den Ausstieg aus der<br />

Atomkraft die Kohle- und Gaskraftwerke wieder an Bedeutung<br />

gewinnen, wurde bislang nicht bestätigt. Das Gegenteil<br />

ist der Fall. Es zeigt sich, dass immer mehr Investoren<br />

aus Kohle- und Gaskraftwerksprojekten aussteigen, weil<br />

sich diese nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen.<br />

Ein Hauptgrund ist die kontinuierlich ansteigende Einspeisung<br />

der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, wodurch<br />

die Strompreise an der Börse massiv unter Druck geraten

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