Geschäftsbericht 2012 - Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG
Geschäftsbericht 2012 - Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG
Geschäftsbericht 2012 - Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG
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Bericht des Vorstandes<br />
<strong>Alb</strong>-<strong>Elektrizitätswerk</strong> <strong>Geislingen</strong>-<strong>Steige</strong> <strong>eG</strong><br />
I. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen<br />
In Süddeutschland ist die Lage aufgrund der Tatsache,<br />
dass fünf Kernkraftwerke bereits im Jahr 2011 vom Netz<br />
genommen wurden, besonders brisant. Um die Versorgungssicherheit<br />
wegen Wegfall von Erzeugungsleistung<br />
aus Kernkraftwerken aufrechtzuerhalten, ist der Zubau von<br />
Erzeugungsleistungen aus erneuerbaren Energien und<br />
weiterer Gas- und Kohlekraftwerke notwendig. Die Landesregierung<br />
plant bis 2020 den Zubau von 1.000 neuen Windkraftanlagen<br />
in Baden-Württemberg. Diese Zubauplanungen<br />
sind eine große Herausforderung, da sich bislang<br />
gezeigt hat, dass sowohl der vorhandene Natur- und Landschaftsschutz<br />
als auch der Vogelschutz, großen Einfluss<br />
auf die Genehmigungen von Windkraftanlagen haben.<br />
Dies führte dazu, dass bereits zahlreiche geplante Standorte<br />
für den Bau von Windkraftanlagen nicht umsetzbar sind.<br />
In diesem Zusammenhang muss die Landesregierung klare<br />
Vorgaben machen, um das Ziel, den Anteil der Windenergie<br />
an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg bis zum<br />
Jahr 2020 auf 10 % zu erhöhen, zu erreichen. Ein erster<br />
Schritt war die Verabschiedung des Windenergieerlasses<br />
durch die Landesregierung im Mai <strong>2012</strong>, der Verwaltungsvorgaben<br />
für die Genehmigungsbehörden beinhaltet und<br />
Leitlinien für das gesamte Verfahren (von der Planung über<br />
die Genehmigung bis zum Bau von Windenergieanlagen)<br />
enthält. Weitere Schritte müssen nun unternommen werden,<br />
um die Probleme beim Natur- und Landschaftsschutz<br />
sowie Vogelschutz zu lösen. Insbesondere ist es erforderlich,<br />
dass die unteren Naturschutzbehörden von ihrem<br />
Ermessensspielraum zur Befreiung einzelner Standorte von<br />
Restriktionen Gebrauch machen.<br />
Aber auch beim Netzausbau gibt es große Hürden bei der<br />
Genehmigung von Stromtrassen, vor dem Hintergrund von<br />
landschafts- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen,<br />
zu überwinden. Daneben ist teilweise auch ein erheblicher<br />
Widerstand aus der Bürgerschaft gegen neu geplante<br />
Stromtrassen festzustellen.<br />
EnWG-Novelle <strong>2012</strong><br />
Zum Jahresende <strong>2012</strong> wurde von Bundestag und Bundesrat<br />
die EnWG-Novelle <strong>2012</strong> beschlossen, welche zahlreiche<br />
Neuregelungen, insbesondere die Einführung einer sogenannten<br />
Offshore-Haftungsumlage zum 01.01.2013 beinhaltet.<br />
Durch die Offshore-Haftungsumlage sollen die Risiken<br />
der Netzbetreiber für die Anbindung von Offshore-Windparks<br />
auf See begrenzt und darüber hinausgehende Risiken<br />
auf die Endverbraucher umgewälzt werden.<br />
Die Offshore-Haftungsumlage beläuft sich auf<br />
0,25 Cent/kWh.<br />
Gleichzeitig sieht das neue EnWG ein Stilllegungsverbot<br />
für Kraftwerke vor, die von dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber<br />
nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur<br />
als systemrelevant deklariert werden. Über Kostenerstattungsmechanismen,<br />
deren genaue Ausgestaltung<br />
in einer noch zu beschließenden Verordnung geklärt werden<br />
soll, werden die Kraftwerksbetreiber dafür entschädigt,<br />
dass sie ihre unrentablen Kraftwerke nicht stilllegen.<br />
Darüber hinaus wurden umfangreiche Regelungen zur<br />
rechnungsmäßigen Entflechtung und zur Netzentgeltbefreiung<br />
bestehender Stromspeicher, wie z.B. Pumpspeicherkraftwerke,<br />
getroffen.<br />
Verordnung zu abschaltbaren Lasten<br />
Am 13.12.<strong>2012</strong> hat der Bundestag eine neue Rechtsverordnung<br />
zu abschaltbaren Lasten (große Energieverbraucher)<br />
im Strombereich verabschiedet.<br />
Diese Verordnung sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber<br />
über Ausschreibungsverfahren Stromgroßabnehmern,<br />
mit einer Mindestleistung von 50 MW, eine Vergütung<br />
anbieten können, wenn sich diese verpflichten, ihren<br />
Verbrauch in Engpasszeiten auf Anforderung abzusenken.<br />
Die Verordnung ist zunächst auf 3 Jahre befristet.<br />
Finanziert werden soll das Vergütungssystem über eine<br />
neue Umlage von den Endverbrauchern. Ersten Schätzungen<br />
zufolge sollen die Kosten bei 320 Mio. €/Jahr liegen.<br />
Nachdem noch einige Rechtsfragen zu klären sind, ist die<br />
neue Umlage nicht wie ursprünglich geplant bereits zum<br />
01.01.2013 in Kraft getreten.<br />
Kohle- und Gaskraftwerke<br />
Die Erwartungshaltung, dass durch den Ausstieg aus der<br />
Atomkraft die Kohle- und Gaskraftwerke wieder an Bedeutung<br />
gewinnen, wurde bislang nicht bestätigt. Das Gegenteil<br />
ist der Fall. Es zeigt sich, dass immer mehr Investoren<br />
aus Kohle- und Gaskraftwerksprojekten aussteigen, weil<br />
sich diese nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen.<br />
Ein Hauptgrund ist die kontinuierlich ansteigende Einspeisung<br />
der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, wodurch<br />
die Strompreise an der Börse massiv unter Druck geraten