Geschäftsbericht 2012 - Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG
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und demzufolge die Wirtschaftlichkeit von Kohle- und Gaskraftwerken<br />
nicht mehr gegeben ist. Andererseits werden<br />
diese Kraftwerke benötigt, um den notwendigen Grundlaststrom<br />
sicherzustellen, da sowohl die Solar- als auch die<br />
Windkrafterzeugung durch starke Schwankungen über das<br />
Jahr hinweg gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind<br />
diese Kraftwerke auch regional für die Spannungs- und<br />
Frequenzhaltung wichtig.<br />
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) /<br />
EEG-Änderungsgesetz<br />
Zum 01.01.<strong>2012</strong> sank die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen<br />
(PV-Anlagen) um 15 %. Aufgrund des massiven<br />
PV-Zubaus im Jahr 2011 sah sich die Bundesregierung<br />
gezwungen, weitere Maßnahmen zur Kürzung der Solarförderung<br />
zu beschließen. Ende Juni <strong>2012</strong> wurde im Vermittlungsausschuss<br />
von Bundesrat und Bundestag eine<br />
Einigung erzielt, sodass rückwirkend zum 01.04.<strong>2012</strong> Kürzungen<br />
von bis zu 30 % bei der Solarförderung beschlossen<br />
wurden. Darüber hinaus wurde ein Förderausstieg ab einer<br />
Gesamtleistung von 52.000 MW aller in Deutschland installierten<br />
Photovoltaikanlagen (Dach- und Freilandanlagen)<br />
festgelegt. Zum Jahresende <strong>2012</strong> liegt die Leistung aller<br />
in Deutschland errichteten PV-Anlagen bei 32.400 MW.<br />
Durch den hohen PV-Zubau im Jahr <strong>2012</strong> unterliegen die<br />
Solarfördersätze ab 01.04.<strong>2012</strong> einer monatlichen Degression<br />
von 1 %. Der bisherige Rekordwert beim Zubau von<br />
7.500 MW im Jahr 2011 wurde im Jahr <strong>2012</strong> trotzdem überschritten<br />
und ein neuer Höchstwert von 7.604 MW zugebauter<br />
PV-Anlagenleistung erreicht.<br />
Durch den massiven Zubau in der Vergangenheit wurde die<br />
EEG-Umlage mit Wirkung ab 01.01.2013 von 3,592 Cent/kWh<br />
im Jahr <strong>2012</strong> auf 5,277 Cent/kWh angehoben. Seither wird<br />
das Thema Reform des EEG kontrovers diskutiert. Da nach<br />
Berechnungen der Bundesregierung in den nächsten Jahren<br />
ein Anstieg der EEG-Umlage auf bis zu 10 Cent/kWh<br />
droht, hat die Bundesregierung im Februar 2013 ein Konzept<br />
(„Strompreisbremse“) vorgelegt, um den Anstieg der<br />
EEG-Umlage zu verhindern. Dieses beinhaltet unter anderem<br />
eine deutliche Vergütungsabsenkung bei sämtlichen<br />
neu gebauten Solar- und Windkraftanlagen. Weiter soll<br />
die entgangene Vergütung in Folge einer Abschaltung von<br />
EEG-Anlagen durch Netzüberlastung nicht mehr erstattet<br />
werden. Grundsätzlich soll die Vergütung von EEG-Anlagen<br />
langsam an das Marktniveau angepasst werden.<br />
Nachdem es allerdings zu keiner Einigung zwischen Bund<br />
und Ländern kam, wird diese Thematik wohl erst nach der<br />
Bundestagswahl im Herbst wieder aufgegriffen.<br />
Tatsache ist jedoch, dass nicht allein die EEG-Umlage für<br />
den Anstieg der Strompreise verantwortlich ist, sondern<br />
weitere Preisbestandteile, wie beispielsweise die Umlagen<br />
nach dem KWK-Gesetz, die § 19-Strom-NEV-Umlage zur<br />
Finanzierung der Netzentgeltbefreiung stromintensiver<br />
Industriebetriebe, die neue Offshore-Umlage sowie die<br />
Stromsteuer und die Mehrwertsteuer (wird auch auf alle<br />
Umlagen erhoben) und weitere staatliche Abgaben, die<br />
mittlerweile zusammen rund 46 % des Strompreises ausmachen.<br />
Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil<br />
die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Industriebetriebe<br />
für nichtig erklärt. Die europäische Kommission<br />
befasst sich zwischenzeitlich ebenfalls mit diesem Thema.<br />
Nachdem gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde,<br />
muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.<br />
Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />
Mitte des Jahres <strong>2012</strong> wurde schließlich auch die Novelle<br />
des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes von Bundestag und<br />
Bundesrat verabschiedet. Die Bundesregierung will damit<br />
erreichen, dass der Anteil von KWK-Strom an der gesamten<br />
Stromerzeugung bis 2020 auf 25 % steigt. 2011 lag dieser<br />
Anteil bei 16 %. Bei KWK-Strom wird neben dem Strom<br />
auch die ebenfalls erzeugte Wärme genutzt. KWK-Anlagen<br />
können dadurch energetische Wirkungsgrade von 80 % bis<br />
90 % erreichen. Die Novelle umfasst eine Anhebung des<br />
KWK-Zuschlags für alle nach Inkrafttreten des Gesetzes<br />
modernisierten oder neu errichteten Anlagen um<br />
0,3 Cent/kWh, die Einführung einer neuen Förderkategorie<br />
für Anlagen mit einer Leistung von 50 bis 250 kW, die<br />
Einführung einer Pauschalregelung für die Förderung<br />
bestimmter Wärmenetze und die Aufnahme der Förderung<br />
von Wärme- und Kältespeichern bis zu einer Summe von<br />
5 Mio. € je Projekt.<br />
Durch diese Maßnahmen sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />
im Rahmen der Energiewende weiter an Bedeutung<br />
gewinnen.