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Geschäftsbericht 2012 - Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG

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10 l 11<br />

und demzufolge die Wirtschaftlichkeit von Kohle- und Gaskraftwerken<br />

nicht mehr gegeben ist. Andererseits werden<br />

diese Kraftwerke benötigt, um den notwendigen Grundlaststrom<br />

sicherzustellen, da sowohl die Solar- als auch die<br />

Windkrafterzeugung durch starke Schwankungen über das<br />

Jahr hinweg gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind<br />

diese Kraftwerke auch regional für die Spannungs- und<br />

Frequenzhaltung wichtig.<br />

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) /<br />

EEG-Änderungsgesetz<br />

Zum 01.01.<strong>2012</strong> sank die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen<br />

(PV-Anlagen) um 15 %. Aufgrund des massiven<br />

PV-Zubaus im Jahr 2011 sah sich die Bundesregierung<br />

gezwungen, weitere Maßnahmen zur Kürzung der Solarförderung<br />

zu beschließen. Ende Juni <strong>2012</strong> wurde im Vermittlungsausschuss<br />

von Bundesrat und Bundestag eine<br />

Einigung erzielt, sodass rückwirkend zum 01.04.<strong>2012</strong> Kürzungen<br />

von bis zu 30 % bei der Solarförderung beschlossen<br />

wurden. Darüber hinaus wurde ein Förderausstieg ab einer<br />

Gesamtleistung von 52.000 MW aller in Deutschland installierten<br />

Photovoltaikanlagen (Dach- und Freilandanlagen)<br />

festgelegt. Zum Jahresende <strong>2012</strong> liegt die Leistung aller<br />

in Deutschland errichteten PV-Anlagen bei 32.400 MW.<br />

Durch den hohen PV-Zubau im Jahr <strong>2012</strong> unterliegen die<br />

Solarfördersätze ab 01.04.<strong>2012</strong> einer monatlichen Degression<br />

von 1 %. Der bisherige Rekordwert beim Zubau von<br />

7.500 MW im Jahr 2011 wurde im Jahr <strong>2012</strong> trotzdem überschritten<br />

und ein neuer Höchstwert von 7.604 MW zugebauter<br />

PV-Anlagenleistung erreicht.<br />

Durch den massiven Zubau in der Vergangenheit wurde die<br />

EEG-Umlage mit Wirkung ab 01.01.2013 von 3,592 Cent/kWh<br />

im Jahr <strong>2012</strong> auf 5,277 Cent/kWh angehoben. Seither wird<br />

das Thema Reform des EEG kontrovers diskutiert. Da nach<br />

Berechnungen der Bundesregierung in den nächsten Jahren<br />

ein Anstieg der EEG-Umlage auf bis zu 10 Cent/kWh<br />

droht, hat die Bundesregierung im Februar 2013 ein Konzept<br />

(„Strompreisbremse“) vorgelegt, um den Anstieg der<br />

EEG-Umlage zu verhindern. Dieses beinhaltet unter anderem<br />

eine deutliche Vergütungsabsenkung bei sämtlichen<br />

neu gebauten Solar- und Windkraftanlagen. Weiter soll<br />

die entgangene Vergütung in Folge einer Abschaltung von<br />

EEG-Anlagen durch Netzüberlastung nicht mehr erstattet<br />

werden. Grundsätzlich soll die Vergütung von EEG-Anlagen<br />

langsam an das Marktniveau angepasst werden.<br />

Nachdem es allerdings zu keiner Einigung zwischen Bund<br />

und Ländern kam, wird diese Thematik wohl erst nach der<br />

Bundestagswahl im Herbst wieder aufgegriffen.<br />

Tatsache ist jedoch, dass nicht allein die EEG-Umlage für<br />

den Anstieg der Strompreise verantwortlich ist, sondern<br />

weitere Preisbestandteile, wie beispielsweise die Umlagen<br />

nach dem KWK-Gesetz, die § 19-Strom-NEV-Umlage zur<br />

Finanzierung der Netzentgeltbefreiung stromintensiver<br />

Industriebetriebe, die neue Offshore-Umlage sowie die<br />

Stromsteuer und die Mehrwertsteuer (wird auch auf alle<br />

Umlagen erhoben) und weitere staatliche Abgaben, die<br />

mittlerweile zusammen rund 46 % des Strompreises ausmachen.<br />

Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil<br />

die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Industriebetriebe<br />

für nichtig erklärt. Die europäische Kommission<br />

befasst sich zwischenzeitlich ebenfalls mit diesem Thema.<br />

Nachdem gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde,<br />

muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.<br />

Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />

Mitte des Jahres <strong>2012</strong> wurde schließlich auch die Novelle<br />

des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes von Bundestag und<br />

Bundesrat verabschiedet. Die Bundesregierung will damit<br />

erreichen, dass der Anteil von KWK-Strom an der gesamten<br />

Stromerzeugung bis 2020 auf 25 % steigt. 2011 lag dieser<br />

Anteil bei 16 %. Bei KWK-Strom wird neben dem Strom<br />

auch die ebenfalls erzeugte Wärme genutzt. KWK-Anlagen<br />

können dadurch energetische Wirkungsgrade von 80 % bis<br />

90 % erreichen. Die Novelle umfasst eine Anhebung des<br />

KWK-Zuschlags für alle nach Inkrafttreten des Gesetzes<br />

modernisierten oder neu errichteten Anlagen um<br />

0,3 Cent/kWh, die Einführung einer neuen Förderkategorie<br />

für Anlagen mit einer Leistung von 50 bis 250 kW, die<br />

Einführung einer Pauschalregelung für die Förderung<br />

bestimmter Wärmenetze und die Aufnahme der Förderung<br />

von Wärme- und Kältespeichern bis zu einer Summe von<br />

5 Mio. € je Projekt.<br />

Durch diese Maßnahmen sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />

im Rahmen der Energiewende weiter an Bedeutung<br />

gewinnen.

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