Bundestag KREISTEIL - CDU Kreisverband Biberach
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<strong>Bundestag</strong> <strong>KREISTEIL</strong><br />
<strong>Bundestag</strong> verabschiedet Erleichterungen<br />
beim Feuerwehrführerschein und stärkt das Ehrenamt<br />
Pressemitteilung<br />
von Josef Rief MdB<br />
vom 8.4.2011<br />
Der <strong>Biberach</strong>er <strong>CDU</strong>-<strong>Bundestag</strong>sabgeordnete<br />
Josef Rief zeigte<br />
sich sehr zufrieden, dass der<br />
<strong>Bundestag</strong> mit den Stimmen der<br />
Koalition endlich den Weg für Erleichterungen<br />
beim so genannten<br />
Feuerwehrführerschein frei gemacht<br />
hat.<br />
„Seit Einführung des EU-Führerscheins<br />
gibt es Probleme für unsere<br />
freiwilligen Feuerwehren<br />
und Rettungsdienste wie THW<br />
und ASB bei den Führerscheinen für größere<br />
Einsatzfahrzeuge. Erst bei der Hauptversammlung<br />
des Kreisfeuerwehrverbandes<br />
in Betzenweiler, Ende März, wurde mir<br />
wieder von dem Problem berichtet.<br />
Ich bin froh, dass wir jetzt mit<br />
erleichterten Regelungen für einen<br />
Feuerwehrführerschein Abhilfe<br />
schaffen und unsere freiwilligen<br />
Feuerwehren und den<br />
Nachwuchs im Ehrenamt stärken“,<br />
so Rief in Berlin nach der<br />
gewonnenen Abstimmung.<br />
Rief wies darauf hin, dass auch<br />
im Kreis <strong>Biberach</strong> die freiwilligen<br />
Feuerwehren und Rettungskräfte<br />
einen unverzichtbaren Dienst<br />
zur Sicherheit von Leib und Leben<br />
der Bevölkerung leisteten.<br />
Ein Rückgang beim ehrenamtlichen<br />
Nachwuchs durch Probleme<br />
beim Führen der Einsatzfahrzeuge<br />
sei ein ernstes Problem<br />
für die Einsatzfähigkeit der Wehren<br />
und Rettungsdienste im<br />
Landkreis.<br />
Stefan Mappus und Josef Rief unterstützen das Ehrenamt,<br />
insbesondere bei der Feuerwehr und den Rettungskräften.<br />
Hintergrund<br />
Seit Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie<br />
im Jahr 1999 sind Besitzer eines<br />
Pkw-Führerscheins nicht mehr berechtigt,<br />
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen<br />
3,5 t und 7,5 t zu steuern. Da selbst<br />
die kleineren Einsatzfahrzeuge der freiwilligen<br />
Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste<br />
und Rettungsdienste aus technischen<br />
Gründen in der Regel die Gewichtsgrenze<br />
von 3,5 t überschreiten, liefen diese wichtigen<br />
Hilfsdienste mehr und mehr Gefahr,<br />
nicht mehr genug ehrenamtlich tätige junge<br />
Fahrzeugführer zu finden. Denn junge<br />
ehrenamtlich Tätige verfügen vielfach<br />
zwar über einen ,normalen’ Pkw-Führerschein,<br />
nicht aber über eine deutlich aufwendiger<br />
und teurer zu erwerbende Fahrerlaubnis<br />
für schwerere Fahrzeuge. Der<br />
Feuerwehrführerschein, der organisationsintern<br />
geschult und geprüft werden<br />
kann, wird in den Bundesländern durch<br />
Landesgesetze umgesetzt.<br />
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