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Bundestag KREISTEIL - CDU Kreisverband Biberach

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<strong>Bundestag</strong> <strong>KREISTEIL</strong><br />

<strong>Bundestag</strong> verabschiedet Erleichterungen<br />

beim Feuerwehrführerschein und stärkt das Ehrenamt<br />

Pressemitteilung<br />

von Josef Rief MdB<br />

vom 8.4.2011<br />

Der <strong>Biberach</strong>er <strong>CDU</strong>-<strong>Bundestag</strong>sabgeordnete<br />

Josef Rief zeigte<br />

sich sehr zufrieden, dass der<br />

<strong>Bundestag</strong> mit den Stimmen der<br />

Koalition endlich den Weg für Erleichterungen<br />

beim so genannten<br />

Feuerwehrführerschein frei gemacht<br />

hat.<br />

„Seit Einführung des EU-Führerscheins<br />

gibt es Probleme für unsere<br />

freiwilligen Feuerwehren<br />

und Rettungsdienste wie THW<br />

und ASB bei den Führerscheinen für größere<br />

Einsatzfahrzeuge. Erst bei der Hauptversammlung<br />

des Kreisfeuerwehrverbandes<br />

in Betzenweiler, Ende März, wurde mir<br />

wieder von dem Problem berichtet.<br />

Ich bin froh, dass wir jetzt mit<br />

erleichterten Regelungen für einen<br />

Feuerwehrführerschein Abhilfe<br />

schaffen und unsere freiwilligen<br />

Feuerwehren und den<br />

Nachwuchs im Ehrenamt stärken“,<br />

so Rief in Berlin nach der<br />

gewonnenen Abstimmung.<br />

Rief wies darauf hin, dass auch<br />

im Kreis <strong>Biberach</strong> die freiwilligen<br />

Feuerwehren und Rettungskräfte<br />

einen unverzichtbaren Dienst<br />

zur Sicherheit von Leib und Leben<br />

der Bevölkerung leisteten.<br />

Ein Rückgang beim ehrenamtlichen<br />

Nachwuchs durch Probleme<br />

beim Führen der Einsatzfahrzeuge<br />

sei ein ernstes Problem<br />

für die Einsatzfähigkeit der Wehren<br />

und Rettungsdienste im<br />

Landkreis.<br />

Stefan Mappus und Josef Rief unterstützen das Ehrenamt,<br />

insbesondere bei der Feuerwehr und den Rettungskräften.<br />

Hintergrund<br />

Seit Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie<br />

im Jahr 1999 sind Besitzer eines<br />

Pkw-Führerscheins nicht mehr berechtigt,<br />

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen<br />

3,5 t und 7,5 t zu steuern. Da selbst<br />

die kleineren Einsatzfahrzeuge der freiwilligen<br />

Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste<br />

und Rettungsdienste aus technischen<br />

Gründen in der Regel die Gewichtsgrenze<br />

von 3,5 t überschreiten, liefen diese wichtigen<br />

Hilfsdienste mehr und mehr Gefahr,<br />

nicht mehr genug ehrenamtlich tätige junge<br />

Fahrzeugführer zu finden. Denn junge<br />

ehrenamtlich Tätige verfügen vielfach<br />

zwar über einen ,normalen’ Pkw-Führerschein,<br />

nicht aber über eine deutlich aufwendiger<br />

und teurer zu erwerbende Fahrerlaubnis<br />

für schwerere Fahrzeuge. Der<br />

Feuerwehrführerschein, der organisationsintern<br />

geschult und geprüft werden<br />

kann, wird in den Bundesländern durch<br />

Landesgesetze umgesetzt.<br />

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