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36<br />

Aktuelles aus den Ländern<br />

Landesgruppe Hamburg<br />

<strong>bpa</strong> fordert<br />

stärkere<br />

Unterstützung<br />

der Pflege<br />

Der <strong>bpa</strong> und der DVLAB Hamburg (DVLAB =<br />

Deutscher Verband der Leitungskräfte von<br />

Alten- und Behinderteneinrichtungen e.V.)<br />

lehnen noch mehr Kontrolle und Bürokratie<br />

in der Pflege ab. In einer gemeinsamen<br />

Unterschriftenaktion protestieren<br />

beide Verbände und ihre Mitglieder gegen<br />

die Gängelung der Hamburger Pflegeeinrichtungen<br />

durch Rechtsverordnungen<br />

nach Landesheimgesetz. Obwohl der<br />

Bereich der Pflege bereits von zahlreichen<br />

Instanzen kontrolliert wird, will der<br />

Hamburger Senat noch weitere Kontrollen<br />

und Nachweise einführen. <strong>bpa</strong> und<br />

DVLAB fordern eine stärkere Unterstützung<br />

der Pflege und mehr Zeit für pflegebedürftige<br />

Menschen. Ihr gemeinsamer<br />

Protest richtet sich gegen folgende Neuerungen:<br />

Keine Prüffragen, denen jeder Maßstab<br />

zur Bewertung fehlt<br />

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks wird<br />

aufgefordert, stattdessen gut durchdachte<br />

Fragebögen auf wissenschaftlicher Grundlage<br />

zu entwickeln und dabei darauf zu<br />

achten, dass die Heimaufsicht nicht erneut<br />

das gleiche wie bereits der MDK<br />

prüft.<br />

Überzogene Zusatz-Qualifikationen für<br />

Leitungskräfte<br />

Bei bestehendem Fachkräftemangel sind<br />

über den heutigen guten Stand und über<br />

die bundesweit einheitlichen Anforderungen<br />

hinausgehende Bildungsanforderungen<br />

überzogen und führen zu<br />

erheblich höheren Kosten für die öffentlichen<br />

Haushalte, die Pflegebedürftigen<br />

und deren Familien. Der Hamburger Senat<br />

schreibt, über die bundesweit einheitlichen<br />

Qualifikationsanforderungen<br />

für Pflegefachkräfte in Leistungsfunktionen<br />

hinaus, weitere Zusatzqualifikationen<br />

für diese vor. Der <strong>bpa</strong> fordert diese<br />

Vorgaben zu widerrufen, die Gängelung<br />

der Pflegekräfte zu unterlassen und den<br />

bundesweiten Standard auch in Hamburg<br />

anzuwenden.<br />

Aufhebung des Verbotes, bei Personalengpässen<br />

zusätzliche Pflegekräfte zu<br />

beschäftigen<br />

Ab 1. Januar 2014 sollen stationäre Pflegeeinrichtungen<br />

nur noch in Ausnahmefällen<br />

akute Personalengpässe durch<br />

Mitarbeiter von Personaldienstleistern<br />

beheben dürfen. Der Fachkräftemangel<br />

sorgt bereits jetzt für enorme Personalengpässe.<br />

Wer Möglichkeiten der Personalgewinnung<br />

und der Bewältigung<br />

bei akutem Personalbedarf einschränkt,<br />

nimmt frustriert engagierte Pflegekräfte<br />

und geringere Leistungsangebote in<br />

Kauf.<br />

Senatorin Prüfer-Storcks wird aufgefordert,<br />

die Möglichkeiten der Personalgewinnung<br />

sowie der Bewältigung von<br />

Personalengpässen auszubauen und die<br />

flexible Versorgung von pflegebedürftigen<br />

Menschen zu erleichtern und zu<br />

erhalten, anstatt diese durch Beschränkungen<br />

und Reglementierungen zu behindern.<br />

Unsicherheiten bei Berücksichtigung<br />

der Qualifikation von Pflegefachkräften,<br />

die beatmete Patienten betreuen<br />

Beatmete Patienten haben ein Anrecht<br />

auf ein selbstbestimmtes Leben in den<br />

eigenen vier Wänden und auf eine hochqualifizierte,<br />

pflegerische Versorgung mit<br />

einer schrittweisen Wiederherstellung<br />

der selbständigen Atmung. Die qualifizierte<br />

Versorgung dieser Personen ist in<br />

Verträgen zwischen Krankenkassen oder<br />

anderen Trägern sozialer Leistungen und<br />

Pflegediensten und den dort verankerten<br />

Qualitätsanforderungen z. B. von Fachgesellschaften<br />

geregelt. Bereits gegenwärtig<br />

kann aufgrund des akuten Fachkräftemangels<br />

nur ein Teil der beatmeten,<br />

pflegebedürftigen Menschen außerhalb<br />

von Kliniken in der Häuslichkeit durch<br />

spezielle Pflegedienste versorgt und gemeinsam<br />

mit Ärzten von der Beatmung<br />

entwöhnt werden.<br />

Die Personalverordnung des HmbWBG<br />

erzeugt mit der Forderung nach anderen<br />

Formen der Weiterbildung Rechtsunsicherheit.<br />

Zudem führen über den heutigen<br />

guten Stand weit hinausgehende<br />

zusätzliche Qualifikationsanforderungen,<br />

bei dem gegenwärtigen und wissenschaftlich<br />

prognostizierten zukünftigen<br />

Pflegefachkraftmangel, zum zwangsläufigen<br />

Verbleib dieser Menschen in Fachkrankenhäusern<br />

– und dies zu deutlich<br />

höheren Kosten, für die der Hamburger<br />

Senat aber nicht zuständig ist. Die Senatorin<br />

wird aufgefordert, die zusätzlichen<br />

Anforderungen zu streichen.<br />

Der <strong>bpa</strong> geht davon aus, dass seine Mitglieder<br />

und deren Mitarbeiter diese Protestaktion<br />

zahlreich unterstützen werden.<br />

uc/sj

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