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Aktuelles aus den Ländern<br />
Landesgruppe Hamburg<br />
<strong>bpa</strong> fordert<br />
stärkere<br />
Unterstützung<br />
der Pflege<br />
Der <strong>bpa</strong> und der DVLAB Hamburg (DVLAB =<br />
Deutscher Verband der Leitungskräfte von<br />
Alten- und Behinderteneinrichtungen e.V.)<br />
lehnen noch mehr Kontrolle und Bürokratie<br />
in der Pflege ab. In einer gemeinsamen<br />
Unterschriftenaktion protestieren<br />
beide Verbände und ihre Mitglieder gegen<br />
die Gängelung der Hamburger Pflegeeinrichtungen<br />
durch Rechtsverordnungen<br />
nach Landesheimgesetz. Obwohl der<br />
Bereich der Pflege bereits von zahlreichen<br />
Instanzen kontrolliert wird, will der<br />
Hamburger Senat noch weitere Kontrollen<br />
und Nachweise einführen. <strong>bpa</strong> und<br />
DVLAB fordern eine stärkere Unterstützung<br />
der Pflege und mehr Zeit für pflegebedürftige<br />
Menschen. Ihr gemeinsamer<br />
Protest richtet sich gegen folgende Neuerungen:<br />
Keine Prüffragen, denen jeder Maßstab<br />
zur Bewertung fehlt<br />
Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks wird<br />
aufgefordert, stattdessen gut durchdachte<br />
Fragebögen auf wissenschaftlicher Grundlage<br />
zu entwickeln und dabei darauf zu<br />
achten, dass die Heimaufsicht nicht erneut<br />
das gleiche wie bereits der MDK<br />
prüft.<br />
Überzogene Zusatz-Qualifikationen für<br />
Leitungskräfte<br />
Bei bestehendem Fachkräftemangel sind<br />
über den heutigen guten Stand und über<br />
die bundesweit einheitlichen Anforderungen<br />
hinausgehende Bildungsanforderungen<br />
überzogen und führen zu<br />
erheblich höheren Kosten für die öffentlichen<br />
Haushalte, die Pflegebedürftigen<br />
und deren Familien. Der Hamburger Senat<br />
schreibt, über die bundesweit einheitlichen<br />
Qualifikationsanforderungen<br />
für Pflegefachkräfte in Leistungsfunktionen<br />
hinaus, weitere Zusatzqualifikationen<br />
für diese vor. Der <strong>bpa</strong> fordert diese<br />
Vorgaben zu widerrufen, die Gängelung<br />
der Pflegekräfte zu unterlassen und den<br />
bundesweiten Standard auch in Hamburg<br />
anzuwenden.<br />
Aufhebung des Verbotes, bei Personalengpässen<br />
zusätzliche Pflegekräfte zu<br />
beschäftigen<br />
Ab 1. Januar 2014 sollen stationäre Pflegeeinrichtungen<br />
nur noch in Ausnahmefällen<br />
akute Personalengpässe durch<br />
Mitarbeiter von Personaldienstleistern<br />
beheben dürfen. Der Fachkräftemangel<br />
sorgt bereits jetzt für enorme Personalengpässe.<br />
Wer Möglichkeiten der Personalgewinnung<br />
und der Bewältigung<br />
bei akutem Personalbedarf einschränkt,<br />
nimmt frustriert engagierte Pflegekräfte<br />
und geringere Leistungsangebote in<br />
Kauf.<br />
Senatorin Prüfer-Storcks wird aufgefordert,<br />
die Möglichkeiten der Personalgewinnung<br />
sowie der Bewältigung von<br />
Personalengpässen auszubauen und die<br />
flexible Versorgung von pflegebedürftigen<br />
Menschen zu erleichtern und zu<br />
erhalten, anstatt diese durch Beschränkungen<br />
und Reglementierungen zu behindern.<br />
Unsicherheiten bei Berücksichtigung<br />
der Qualifikation von Pflegefachkräften,<br />
die beatmete Patienten betreuen<br />
Beatmete Patienten haben ein Anrecht<br />
auf ein selbstbestimmtes Leben in den<br />
eigenen vier Wänden und auf eine hochqualifizierte,<br />
pflegerische Versorgung mit<br />
einer schrittweisen Wiederherstellung<br />
der selbständigen Atmung. Die qualifizierte<br />
Versorgung dieser Personen ist in<br />
Verträgen zwischen Krankenkassen oder<br />
anderen Trägern sozialer Leistungen und<br />
Pflegediensten und den dort verankerten<br />
Qualitätsanforderungen z. B. von Fachgesellschaften<br />
geregelt. Bereits gegenwärtig<br />
kann aufgrund des akuten Fachkräftemangels<br />
nur ein Teil der beatmeten,<br />
pflegebedürftigen Menschen außerhalb<br />
von Kliniken in der Häuslichkeit durch<br />
spezielle Pflegedienste versorgt und gemeinsam<br />
mit Ärzten von der Beatmung<br />
entwöhnt werden.<br />
Die Personalverordnung des HmbWBG<br />
erzeugt mit der Forderung nach anderen<br />
Formen der Weiterbildung Rechtsunsicherheit.<br />
Zudem führen über den heutigen<br />
guten Stand weit hinausgehende<br />
zusätzliche Qualifikationsanforderungen,<br />
bei dem gegenwärtigen und wissenschaftlich<br />
prognostizierten zukünftigen<br />
Pflegefachkraftmangel, zum zwangsläufigen<br />
Verbleib dieser Menschen in Fachkrankenhäusern<br />
– und dies zu deutlich<br />
höheren Kosten, für die der Hamburger<br />
Senat aber nicht zuständig ist. Die Senatorin<br />
wird aufgefordert, die zusätzlichen<br />
Anforderungen zu streichen.<br />
Der <strong>bpa</strong> geht davon aus, dass seine Mitglieder<br />
und deren Mitarbeiter diese Protestaktion<br />
zahlreich unterstützen werden.<br />
uc/sj