Das Frühjahr in der Volkshochschule
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Info-Hotl<strong>in</strong>e 0375 4402 - 23800<br />
Satzung ke<strong>in</strong>e Regelungen und im Benutzungsvertrag<br />
ke<strong>in</strong>e abweichenden schriftlichen<br />
Vere<strong>in</strong>barungen im E<strong>in</strong>zelfall getroffen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> VHS wird<br />
e<strong>in</strong> privatrechtliches Entgelt erhoben, welches<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage zu dieser<br />
Satzung aufgestellten Berechnungsgrundsätze<br />
für die jeweilige VHS-Veranstaltung berechnet<br />
und im Kursangebot <strong>der</strong> VHS ausgewiesen<br />
ist. Die Anlage ist Bestandteil dieser<br />
Satzung.<br />
§ 5 Übergangsvorschriften<br />
Für Benutzer, die am 1. Januar 2014 an e<strong>in</strong>er<br />
VHS-Veranstaltung teilnehmen, gelten die bis<br />
zum 31.12.2013 geltenden Veranstaltungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
des Kursangebotes Herbstsemester<br />
2013 bis zum Abschluss dieser Veranstaltung<br />
fort.<br />
§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 <strong>in</strong> Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt folgende Rechtsvorschrift<br />
außer Kraft: Satzung des Landkreises Zwickau<br />
für die <strong>Volkshochschule</strong> Zwickau vom<br />
04.12.2008<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt<br />
und ist bekannt zu machen.<br />
Zwickau, 26. September 2013<br />
Gez.: Dr. C. Scheurer, Landrat<br />
Anlage<br />
(zu § 4 Abs. 2) Grundsätze <strong>der</strong> Entgeltberechnung<br />
für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> VHS<br />
1. <strong>Das</strong> Entgelt für die Inanspruchnahme an<br />
VHS-Veranstaltungen berechnet sich unter<br />
Zugrundelegung<br />
a) <strong>der</strong> nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen<br />
durchschnittlich verursachten Sachund<br />
Personalkosten;<br />
b) e<strong>in</strong>er Unterrichtse<strong>in</strong>heit (UE) von<br />
45 M<strong>in</strong>uten<br />
c) <strong>der</strong> Teilnahme von m<strong>in</strong>destens 8 Benutzern<br />
an <strong>der</strong> VHS-Veranstaltung<br />
aus dem Veranstaltungsgrundbetrag <strong>in</strong> Höhe<br />
von 1,00 EUR bis 10,00 EUR<br />
Fachbereich Beruf und Gesellschaft<br />
3,00 EUR bis 10,00 EUR<br />
Fachbereich Kultur<br />
3,00 EUR bis 10,00 EUR<br />
Fachbereich Gesundheit<br />
3,00 EUR bis 10,00 EUR<br />
Fachbereich Sprachen<br />
multipliziert mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Unterrichtse<strong>in</strong>heiten<br />
<strong>der</strong> jeweiligen VHS-Veranstaltung.<br />
Zu dem sich hieraus ergebenden Betrag<br />
wird e<strong>in</strong>e Pauschale für Verwaltungsaufwendungen<br />
h<strong>in</strong>zugerechnet, die jährlich neu berechnet<br />
wird.<br />
Für Informationsveranstaltungen, die <strong>der</strong> Öffentlichkeitswerbung,<br />
<strong>der</strong> Teilnehmerakquise<br />
o<strong>der</strong> Bedarfsanalyse dienen und als solche<br />
im VHS-Angebot ausdrücklich ausgewiesen<br />
s<strong>in</strong>d, werden ke<strong>in</strong>e Entgelte erhoben.<br />
2. Bei unterbelegten VHS-Veranstaltungen<br />
kann e<strong>in</strong> leistungskostendeckendes Entgelt pro<br />
Benutzer berechnet werden, wenn die Durchführung<br />
dieser Veranstaltung unter diesen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
von den Benutzern beantragt wird.<br />
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