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Das Frühjahr in der Volkshochschule

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Info-Hotl<strong>in</strong>e 0375 4402 - 23800<br />

Satzung ke<strong>in</strong>e Regelungen und im Benutzungsvertrag<br />

ke<strong>in</strong>e abweichenden schriftlichen<br />

Vere<strong>in</strong>barungen im E<strong>in</strong>zelfall getroffen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

(2) Für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> VHS wird<br />

e<strong>in</strong> privatrechtliches Entgelt erhoben, welches<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage zu dieser<br />

Satzung aufgestellten Berechnungsgrundsätze<br />

für die jeweilige VHS-Veranstaltung berechnet<br />

und im Kursangebot <strong>der</strong> VHS ausgewiesen<br />

ist. Die Anlage ist Bestandteil dieser<br />

Satzung.<br />

§ 5 Übergangsvorschriften<br />

Für Benutzer, die am 1. Januar 2014 an e<strong>in</strong>er<br />

VHS-Veranstaltung teilnehmen, gelten die bis<br />

zum 31.12.2013 geltenden Veranstaltungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

des Kursangebotes Herbstsemester<br />

2013 bis zum Abschluss dieser Veranstaltung<br />

fort.<br />

§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt folgende Rechtsvorschrift<br />

außer Kraft: Satzung des Landkreises Zwickau<br />

für die <strong>Volkshochschule</strong> Zwickau vom<br />

04.12.2008<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt<br />

und ist bekannt zu machen.<br />

Zwickau, 26. September 2013<br />

Gez.: Dr. C. Scheurer, Landrat<br />

Anlage<br />

(zu § 4 Abs. 2) Grundsätze <strong>der</strong> Entgeltberechnung<br />

für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> VHS<br />

1. <strong>Das</strong> Entgelt für die Inanspruchnahme an<br />

VHS-Veranstaltungen berechnet sich unter<br />

Zugrundelegung<br />

a) <strong>der</strong> nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen<br />

durchschnittlich verursachten Sachund<br />

Personalkosten;<br />

b) e<strong>in</strong>er Unterrichtse<strong>in</strong>heit (UE) von<br />

45 M<strong>in</strong>uten<br />

c) <strong>der</strong> Teilnahme von m<strong>in</strong>destens 8 Benutzern<br />

an <strong>der</strong> VHS-Veranstaltung<br />

aus dem Veranstaltungsgrundbetrag <strong>in</strong> Höhe<br />

von 1,00 EUR bis 10,00 EUR<br />

Fachbereich Beruf und Gesellschaft<br />

3,00 EUR bis 10,00 EUR<br />

Fachbereich Kultur<br />

3,00 EUR bis 10,00 EUR<br />

Fachbereich Gesundheit<br />

3,00 EUR bis 10,00 EUR<br />

Fachbereich Sprachen<br />

multipliziert mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Unterrichtse<strong>in</strong>heiten<br />

<strong>der</strong> jeweiligen VHS-Veranstaltung.<br />

Zu dem sich hieraus ergebenden Betrag<br />

wird e<strong>in</strong>e Pauschale für Verwaltungsaufwendungen<br />

h<strong>in</strong>zugerechnet, die jährlich neu berechnet<br />

wird.<br />

Für Informationsveranstaltungen, die <strong>der</strong> Öffentlichkeitswerbung,<br />

<strong>der</strong> Teilnehmerakquise<br />

o<strong>der</strong> Bedarfsanalyse dienen und als solche<br />

im VHS-Angebot ausdrücklich ausgewiesen<br />

s<strong>in</strong>d, werden ke<strong>in</strong>e Entgelte erhoben.<br />

2. Bei unterbelegten VHS-Veranstaltungen<br />

kann e<strong>in</strong> leistungskostendeckendes Entgelt pro<br />

Benutzer berechnet werden, wenn die Durchführung<br />

dieser Veranstaltung unter diesen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

von den Benutzern beantragt wird.<br />

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