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Download Ausgabe 1 2014 - Wiener Seniorenbund

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www.ab5zig.at Gesundheit 27<br />

Medizinische Rehabilitation steht im Vordergrund<br />

Aus für die schnelle Berufsunfähigkeitspension<br />

Rehab statt Rente<br />

Künftig will man versuchen, möglichst<br />

viele Arbeitnehmer mit gesundheitlichen<br />

Problemen durch medizinische<br />

Behandlung und Umschulungsmaßnahmen<br />

wieder in den Arbeitsmarkt zu<br />

integrieren. Die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension<br />

soll Ausnahme<br />

werden.<br />

Dachdecker, 49 Jahre alt, ein kaputtes<br />

Kreuz, mit dem bisherigen<br />

Beruf geht es wahrscheinlich<br />

nicht mehr. Bis jetzt war das ein<br />

Fall für eine Invalididätspension bzw.<br />

für eine Berufsunfähigkeitspension.<br />

Invaliditätspension heißt sie für Arbeitnehmer,<br />

die rechtlich Arbeiter<br />

sind. Berufsunfähigkeitspension für<br />

alle, die aus einem Angestelltenverhältnis<br />

heraus ihren Beruf aufgeben<br />

mussten. Ursachen gibt es bei Männern<br />

wie Frauen viele, körperliche wie<br />

psychische. Die Pension wurde bisher<br />

zuerst meist befristet zuerkannt, in<br />

den meisten Fällen wurde sie danach<br />

in eine unbefristete umgewandelt.<br />

Künftig sollen alle Arbeitnehmer<br />

nicht vorschnell daran denken, ihren<br />

Beruf aufzugeben, sondern medizinische<br />

und berufliche Rehabilitation in<br />

Anspruch nehmen. „Rehab statt Rente“<br />

könnte man das formulieren. Wer<br />

aber wirklich so krank oder behindert<br />

ist, dass eine berufliche Tätigkeit nicht<br />

mehr in Frage kommt, für den gibt es<br />

auch weiter über Antrag den Zugang<br />

zur frühen Pension.<br />

Ziel ist es, die Zahl jener Menschen, die<br />

allzu früh in Pension gehen, zu vermindern.<br />

In ihrem eigenen Interesse, denn<br />

frühe Pension heißt immer auch geringe<br />

Pension und Verlust der bisherigen<br />

Umgebung. Die Maßnahme soll aber<br />

auch das Pensionssystem entlasten.<br />

Für alle ab Jahrgang 1964<br />

Die neue Regelung gilt für alle, die ab<br />

1.1.1964 geboren sind. Nächstes Jahr fallen<br />

also auch schon die 51-Jährigen darunter,<br />

dann auch die 52-Jährigen usw.<br />

Nur wer jetzt älter als 50 ist, für den ändert<br />

sich nichts. Wer nach dem 1.1.1964<br />

geboren ist und bereits eine Invaliditätsoder<br />

Berufsunfähigkeitspension befristet<br />

zuerkannt bekommen hat, muss sich<br />

einer Überprüfung stellen.<br />

Zuständig für alle Maßnahmen ist<br />

wie bisher die PV, die Pensionsversicherung<br />

der Angestellten. Deren Ärzte<br />

entscheiden über eine Rehab und<br />

nachfolgende Maßnahmen.<br />

Medizinische Rehabilitation z.B. nach<br />

einem Herzinfarkt oder einer schweren<br />

Krankheit, oder auch mit dem<br />

„kaputten Kreuz“ bekommen, so notwendig,<br />

alle. Den Antrag dazu stellt<br />

entweder das behandelnde Spital an<br />

die PV oder der Hausarzt.<br />

Ist die Rückkehr in den ursprünglichen<br />

Beruf trotz medizinischer Rehab nicht<br />

möglich, werden PV und Arbeitsmarktservice<br />

(AMS) gemeinsam versuchen,<br />

diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

für einen anderen geeigneten<br />

Beruf umzuschulen. Für die medizinische<br />

Phase gibt es künftig das Rehab-<br />

Bezug-Geld, danach das Umschulungsgeld.<br />

Beide sind keine Pension!<br />

Hat jemand eine abgeschlossene Berufsausbildung,<br />

hat er das Recht, innerhalb<br />

seines Berufsumfeldes vermittelt zu<br />

werden. Hat jemand keine Ausbildung,<br />

kann ihn das AMS auf den gesamten<br />

Arbeitsmarkt verweisen. So sind z.B.<br />

gelernte Köche oder Kellner geschützt,<br />

sie sollen in ihrem Bereich bleiben. Wer<br />

nur angelernt ist oder als Aushilfe tätig<br />

war, kann auch in einen ganz anderen<br />

Wirtschaftszweig vermittelt werden.<br />

Rund 6000 Anträge pro Jahr bisher<br />

Bisher trafen bei der PV pro Jahr rund<br />

6000 Anträge von unter 50 Jährigen auf<br />

eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension<br />

ein. Mit wie vielen Anträgen<br />

rechnet der Generaldirektor der PV,<br />

Dr. Winfried Pinggera jetzt? „Das ist das<br />

spannende“, sagt Pinggera dazu. Es gibt<br />

noch keine Prognosen. „Wir schauen,<br />

dass wir möglichst viele zurück auf den<br />

Arbeitsmarkt bringen.“ Die Zusammenarbeit<br />

mit dem AMS muss erst anlaufen.<br />

Beruflich wie gesellschaftlich ist das, so<br />

Pinggera, auch ein „Prozess im Kopf“.<br />

Alle Beteiligten müssen erkennen, dass<br />

die möglichst frühe Pension kein erstrebenswertes<br />

Ziel ist.

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