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Juso-Bundeskongress 2013 - Antragsbuch - Jusos

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<strong>Juso</strong>s in der SPD<br />

<strong>Bundeskongress</strong>, 6.-8.12.<strong>2013</strong><br />

M 2<br />

Titel<br />

Antragsteller<br />

Zur Weiterleitung an<br />

Einführung des aktiven Ausländerwahlrechtes<br />

auf Kommunaler, Landes- und Bundesebene<br />

Bayern<br />

Bundesparteitag<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

Einführung des aktiven Ausländerwahlrechtes auf Kommunaler,<br />

Landes- und Bundesebene<br />

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Wir <strong>Juso</strong>s fordern für alle ausländischen MitbürgerInnen, die in Deutschland einen festen<br />

Wohnsitz haben und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis besitzen, ein aktives Wahlrecht<br />

auf Kommunaler, Landes- und Bundesebene.<br />

Begründung:<br />

In der Europäischen Union dürfen alle EU-BürgerInnen an Kommunalwahlen in ihrem<br />

Hauptwohnort teilnehmen, unabhängig davon in welchem Mitgliedsstaat sich diese Person<br />

befindet. Dieses Recht wurde 1992 im Vertrag von Maastricht eingeführt und ist seither in Art.<br />

22 Abs. 1 AEUV¹ verankert.<br />

In einigen EU-Ländern dürfen auch Nicht-EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen,<br />

wenn auch zum Teil nur aus bestimmten Ländern oder mit langen Wartezeiten. Deutschland<br />

gehört nicht zu diesen EU- Ländern.<br />

Nach dem Vertrag von Maastricht und zur Umsetzung seiner oben genannten Bestimmungen<br />

fügte das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 21. Dezember 1992 Art. 28 Abs. 1 GG<br />

sodann folgenden Satz 3 bei: "Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die<br />

die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach<br />

Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar."<br />

So haben aktuell nur EU-BürgerInnen auf kommunaler Ebene ein aktives und passives<br />

Wahlrecht.<br />

An dieser Stelle sollte nicht zwischen EU- Bürger und Nicht EU- Bürger unterschieden werden,<br />

sondern als ImmigrantInnen, die in Deutschland leben, angesehen werden.<br />

Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte das Recht haben sich aktiv an den Wahlen zu beteiligen.<br />

Eine Einbindung in die Politik fördert die Integration bzw. wäre eine Belohnung für eine<br />

gelungene Integration. Des Weiteren unterwerfen sich unsere ausländischen MitbürgerInnen in<br />

gleichem Maße der Staatsgewalt wie deutsche StaatsbürgerInnen. Insbesondere müssen alle<br />

gleichermaßen Steuern zahlen, jedoch können die ImmigrantInnen nicht über die Verwendung<br />

ihrer Steuern bestimmen. Mittlerweile hat die zweite und dritte Generation oft keine starken<br />

Verbindungen mit ihrem Heimatstaat und legt den Lebensmittelschwerpunkt meist in das<br />

Gastland.<br />

¹AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union<br />

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