3R Special Regenwasserbewirtschaftung (Vorschau)
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FACHBERICHT RECHT & REGELWERK<br />
Verkehrssicherung, Vorflutsicherung, Statik, Wanddicke, erforderliche<br />
Vorarbeiten, Angaben zu den Schächten, Lage und<br />
Anschlusswinkel von Zuläufen, usw. Analog kann diese Auflistung<br />
objektbezogen auch für andere Sanierungsverfahren<br />
angewendet werden.<br />
Bild 4 zeigt ein Beispiel, wie die haltungsbezogenen Informationen<br />
zusammenfassend den Bietern zur Angebotsbearbeitung<br />
zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Bild 4: Mögliche zusammenfassende Darstellung des<br />
Planungsergebnisses<br />
Bild 5: Abhängigkeit der erforderlichen Wanddicke von der<br />
örtlichen Vorverformung<br />
Fehler und Konsequenzen<br />
Erneuerung<br />
Schlauchlinereinbau<br />
Erneuerung<br />
Bild 6: Verlauf Projektkostenbarwert geplant<br />
Erneuerung<br />
11.04.2013 Dipl.-Ing. Roland Wacker 1<br />
FEHLER UND MÄNGEL BEI EINEM SCHLAUCHLINER,<br />
DIE DIE NUTZUNG BEEINTRÄCHTIGEN<br />
Bei einem Schlauchliner kann es eine Vielzahl von Fehlern und<br />
Mängel geben, die die spätere Nutzung einschränken bzw.<br />
verkürzen können, z. B.<br />
»»<br />
Schlauchlining ist das falsche Sanierungsverfahren für<br />
das vorhandene Schadensbild<br />
»»<br />
Vorarbeiten wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt<br />
»»<br />
Randbedingungen für Statik wurden falsch eingeschätzt<br />
»»<br />
Fertigungsfehler<br />
»»<br />
Einbaufehler (Falten, Fehlbohrungen usw.)<br />
Auf einige Punkte soll etwas detaillierter eingegangen werden<br />
und die Folgen beschrieben werden.<br />
DIN 18326 (VOB/C [5]) gibt vor, dass den Bietern die Wanddicken<br />
der Schlauchliner vorzugeben sind. Im Merkblatt<br />
DWA-M 144-3 [6], das als ZTV vereinbart werden kann, sind<br />
Regelstatiktabellen zur Vordimensionierung der Schlauchliner<br />
für den Standardfall (Altrohrzustand II, Mindestwerte der<br />
Imperfektionen entsprechend ATV-M 127-2 [8]) für verschiedene<br />
Materialkenngruppen und Grundwasserstände enthalten.<br />
Der Ausschreibende muss im Vorfeld der Ausschreibung<br />
prüfen, ob die dortigen Randbedingungen auf die konkrete<br />
Maßnahme zutreffen.<br />
Am folgenden Beispiel soll gezeigt werden, welchen Einfluss<br />
eine falsche Einschätzung auf die Wanddicke hat:<br />
Beispiel 1: Fehler bei der Wanddickenwahl<br />
Bei dem im Altrohrzustand II anzusetzenden Mindestwasseraußendruck<br />
von 1,5 m Wassersäule über Rohrsohle beträgt die<br />
erforderliche Wanddicke bei Materialkenngruppe 15 für einen<br />
Schlauchliner DN 500 entsprechend den Regelstatiktabellen<br />
im DWA-M 144-3 [6] 3,3 mm. Hierbei handelt es sich um die<br />
Verbunddicke ohne Folien und Reinharzschichten.<br />
Beträgt die örtliche Vorverformung nicht 2 %, sondern 4 %,<br />
muss die Wanddicke 4,3 mm betragen, was aber aus den<br />
Regelstatiktabellen nicht abgelesen werden kann, sondern<br />
durch Einzelberechnung nach ATV-M 127-2 [8] ermittelt werden<br />
muss. Bild 5 zeigt z.B. den Verlauf der erforderlichen<br />
Wanddicke in Abhängigkeit der örtlichen Vorverformung.<br />
Bei einem Bemessungswasseraußendruck von 3,0 m anstatt<br />
1,5 m erhöht sich die erforderliche Wanddicke auf 4,1 mm.<br />
Liegen die beiden beschriebenen geänderten Randbedingungen<br />
gleichzeitig vor, muss die Wanddicke sogar 5,4 mm<br />
betragen. Würde hier ein Schlauchliner entsprechend den<br />
Regelstatiktabellen mit 3,3 mm eingebaut, wäre dieser stark<br />
unterdimensioniert.<br />
Diese Ausführungen zeigen, dass in der Planungs- und Ausschreibungsphase<br />
größter Wert darauf gelegt werden muss,<br />
50 10 | 2013