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3R Special Regenwasserbewirtschaftung (Vorschau)

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FACHBERICHT RECHT & REGELWERK<br />

Verkehrssicherung, Vorflutsicherung, Statik, Wanddicke, erforderliche<br />

Vorarbeiten, Angaben zu den Schächten, Lage und<br />

Anschlusswinkel von Zuläufen, usw. Analog kann diese Auflistung<br />

objektbezogen auch für andere Sanierungsverfahren<br />

angewendet werden.<br />

Bild 4 zeigt ein Beispiel, wie die haltungsbezogenen Informationen<br />

zusammenfassend den Bietern zur Angebotsbearbeitung<br />

zur Verfügung gestellt werden können.<br />

Bild 4: Mögliche zusammenfassende Darstellung des<br />

Planungsergebnisses<br />

Bild 5: Abhängigkeit der erforderlichen Wanddicke von der<br />

örtlichen Vorverformung<br />

Fehler und Konsequenzen<br />

Erneuerung<br />

Schlauchlinereinbau<br />

Erneuerung<br />

Bild 6: Verlauf Projektkostenbarwert geplant<br />

Erneuerung<br />

11.04.2013 Dipl.-Ing. Roland Wacker 1<br />

FEHLER UND MÄNGEL BEI EINEM SCHLAUCHLINER,<br />

DIE DIE NUTZUNG BEEINTRÄCHTIGEN<br />

Bei einem Schlauchliner kann es eine Vielzahl von Fehlern und<br />

Mängel geben, die die spätere Nutzung einschränken bzw.<br />

verkürzen können, z. B.<br />

»»<br />

Schlauchlining ist das falsche Sanierungsverfahren für<br />

das vorhandene Schadensbild<br />

»»<br />

Vorarbeiten wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt<br />

»»<br />

Randbedingungen für Statik wurden falsch eingeschätzt<br />

»»<br />

Fertigungsfehler<br />

»»<br />

Einbaufehler (Falten, Fehlbohrungen usw.)<br />

Auf einige Punkte soll etwas detaillierter eingegangen werden<br />

und die Folgen beschrieben werden.<br />

DIN 18326 (VOB/C [5]) gibt vor, dass den Bietern die Wanddicken<br />

der Schlauchliner vorzugeben sind. Im Merkblatt<br />

DWA-M 144-3 [6], das als ZTV vereinbart werden kann, sind<br />

Regelstatiktabellen zur Vordimensionierung der Schlauchliner<br />

für den Standardfall (Altrohrzustand II, Mindestwerte der<br />

Imperfektionen entsprechend ATV-M 127-2 [8]) für verschiedene<br />

Materialkenngruppen und Grundwasserstände enthalten.<br />

Der Ausschreibende muss im Vorfeld der Ausschreibung<br />

prüfen, ob die dortigen Randbedingungen auf die konkrete<br />

Maßnahme zutreffen.<br />

Am folgenden Beispiel soll gezeigt werden, welchen Einfluss<br />

eine falsche Einschätzung auf die Wanddicke hat:<br />

Beispiel 1: Fehler bei der Wanddickenwahl<br />

Bei dem im Altrohrzustand II anzusetzenden Mindestwasseraußendruck<br />

von 1,5 m Wassersäule über Rohrsohle beträgt die<br />

erforderliche Wanddicke bei Materialkenngruppe 15 für einen<br />

Schlauchliner DN 500 entsprechend den Regelstatiktabellen<br />

im DWA-M 144-3 [6] 3,3 mm. Hierbei handelt es sich um die<br />

Verbunddicke ohne Folien und Reinharzschichten.<br />

Beträgt die örtliche Vorverformung nicht 2 %, sondern 4 %,<br />

muss die Wanddicke 4,3 mm betragen, was aber aus den<br />

Regelstatiktabellen nicht abgelesen werden kann, sondern<br />

durch Einzelberechnung nach ATV-M 127-2 [8] ermittelt werden<br />

muss. Bild 5 zeigt z.B. den Verlauf der erforderlichen<br />

Wanddicke in Abhängigkeit der örtlichen Vorverformung.<br />

Bei einem Bemessungswasseraußendruck von 3,0 m anstatt<br />

1,5 m erhöht sich die erforderliche Wanddicke auf 4,1 mm.<br />

Liegen die beiden beschriebenen geänderten Randbedingungen<br />

gleichzeitig vor, muss die Wanddicke sogar 5,4 mm<br />

betragen. Würde hier ein Schlauchliner entsprechend den<br />

Regelstatiktabellen mit 3,3 mm eingebaut, wäre dieser stark<br />

unterdimensioniert.<br />

Diese Ausführungen zeigen, dass in der Planungs- und Ausschreibungsphase<br />

größter Wert darauf gelegt werden muss,<br />

50 10 | 2013

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