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Fortbildungen VHS-Verband BW 2/2013 (application/pdf) - Stadt Lahr

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07 > Informationen >> Kommunale Verankerung<br />

Die kommunale Verankerung der Volkshochschule<br />

Die kommunale Verankerung der Volkshochschule gilt als<br />

ausgemachte Sache: „Kommunalität - die enge Beziehung<br />

zum Gemeinwesen - ist für die Volkshochschulen ein konstitutives<br />

Merkmal ihrer Identität.“ (Die Volkshochschule –<br />

Bildung in öffentlicher Verantwortung. Standortbestimmung<br />

des Deutschen Volkshochschulverbandes (dvv,<br />

2011, S. 18), „Die kommunale Verankerung ist für die Volkshochschulen<br />

ein identitätsstiftendes Merkmal.“ (Leistungsfähige<br />

Volkshochschulen – Aktivposten für Städte, Kreise<br />

und Gemeinden. Gemeinsame Erklärung der kommunalen<br />

Spitzenverbände und des dvv, 2011, I.) Ähnliches liest man<br />

im Ausbauplan IV des Volkshochschulverbandes Baden-<br />

Württemberg „Selbstverständnis und Zukunft der Volkshochschulen“<br />

von 2012.<br />

Was bedeutet kommunale Verankerung?<br />

„Verankerung“ ist zunächst ein schönes Bild. Der Clou solcher<br />

Sprachbilder besteht darin, dass sie zutreffen, ohne genau<br />

festzulegen, was sie meinen. Ihre bewusste Verwendung<br />

bedeutet also eine strategische Ungenauigkeit. Strategische<br />

Ungenauigkeiten können sehr sinnvoll sein. Deshalb sollte<br />

man sie nicht vorschnell mit Präzision bekämpfen. Aber der<br />

Begriff darf natürlich auch nicht leer bleiben. Verbindlich<br />

gefüllt wird er durch das Gesetz, die (traditionelle) Übung<br />

und durch ausdrückliche Vereinbarung.<br />

a) Nach §1 Abs. 2 des Weiterbildungsförderungsgesetzes<br />

ist es die Kernaufgabe der Weiterbildung, also<br />

auch jeder Volkshochschule, „dem einzelnen zu helfen,<br />

im außerschulischen Bereich seine Fähigkeiten und<br />

Kenntnisse zu vertiefen, zu erweitern oder zu erneuern.<br />

Sie umfasst auf der Grundlage des Grundgesetzes<br />

und der Landesverfassung die allgemeine Bildung, die<br />

berufliche Weiterbildung und die politische Bildung.<br />

Die Weiterbildung soll den einzelnen zu einem<br />

verantwortlichen Handeln im persönlichen, beruflichen<br />

und öffentlichen Bereich befähigen und damit der freien<br />

Gesellschaft im demokratischen und sozialen Rechtsstaat<br />

dienen.“<br />

Neben diesen öffentlichen Kernauftrag, ein breit<br />

gefächertes, umfassendes Weiterbildungsangebot für die<br />

gesamte Bevölkerung zu unterbreiten, können weitere,<br />

auch andersartige Aufgaben der Volkshochschule treten:<br />

Sich um die Integration verschiedener Nationalitäten und<br />

Kulturen oder unterschiedlicher Generationen zu<br />

kümmern, die Fortbildung der Mitarbeiter/innen der<br />

Kommunalverwaltung zu übernehmen, berufliche<br />

Qualifizierungen anzubieten, die auf die regionalen<br />

Entwicklungsperspektiven zugeschnitten sind und/oder<br />

etwa einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Elternund<br />

Familienbildung zu legen.<br />

b) Ob weitere Aufgaben neben die zentrale Aufgabe der<br />

Volkshochschule treten und welche, mit welchen<br />

Akzenten, scheint sich aus der lokalen Tradition<br />

mühelos zu ergeben. Wie andere kommunale Akteure<br />

auch, ist die Volkshochschule im Laufe der Jahrzehnte<br />

nahezu zwangsläufig in eine spezifische örtliche<br />

Rolle hineingewachsen. Und diese Rolle bestimmt die<br />

Erwartungen an sie.<br />

c) Aber ist es so einfach? Traditionen und Übungen<br />

sind (noch) interpretationsfähiger, also uneindeutiger<br />

als das Gesetz. Deshalb garantieren sie keine wirkliche<br />

Übereinstimmung der Aufgabenerfüllung der vhs mit den<br />

Erwartungen der Kommune. Außerdem können – ohne<br />

Abstimmung – die Erwartungen der Repräsentanten der<br />

Kommune – Bürgermeister und Gemeinderat – und der<br />

Bevölkerung durchaus auseinandergehen.<br />

Die nur vermeintliche Erfüllung der Erwartungen des<br />

Gegenüber auf der einen Seite und auf der anderen<br />

Seite die wegen abweichender eigener Erwartungen<br />

nur scheinbare Akzeptanz der Rollenwahrnehmung<br />

des Anderen, sind das Grundproblem aller nicht<br />

ausdrücklichen Kommunikation. Das kann man aus<br />

der eigenen Partnerschaft ebenso wissen, wie es die<br />

berufliche Beratungspraxis immer wieder belegt.<br />

Aufgabenvereinbarungen klären Erwartungen<br />

Gegen dieses Grundproblem hilft nur: die gegenseitigen<br />

Erwartungen ausdrücklich zu thematisieren und klar<br />

festzulegen – in einer Aufgabenvereinbarung. Weil die<br />

Ressourcen der Volkshochschule nur einmal vorhanden sind,<br />

muss eine solche Aufgabenvereinbarung wenigstens grob<br />

klären, wie die Kernaufgabe der vhs zu akzentuieren ist<br />

und ob Zusatzaufgaben neben sie treten sollen und welche.<br />

Herrscht darüber Einigkeit, weiß die Volkshochschule, was<br />

von ihr erwartet wird und wissen die Bürgerinnen und Bürger

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