Fortbildungen VHS-Verband BW 2/2013 (application/pdf) - Stadt Lahr
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07 > Informationen >> Kommunale Verankerung<br />
Die kommunale Verankerung der Volkshochschule<br />
Die kommunale Verankerung der Volkshochschule gilt als<br />
ausgemachte Sache: „Kommunalität - die enge Beziehung<br />
zum Gemeinwesen - ist für die Volkshochschulen ein konstitutives<br />
Merkmal ihrer Identität.“ (Die Volkshochschule –<br />
Bildung in öffentlicher Verantwortung. Standortbestimmung<br />
des Deutschen Volkshochschulverbandes (dvv,<br />
2011, S. 18), „Die kommunale Verankerung ist für die Volkshochschulen<br />
ein identitätsstiftendes Merkmal.“ (Leistungsfähige<br />
Volkshochschulen – Aktivposten für Städte, Kreise<br />
und Gemeinden. Gemeinsame Erklärung der kommunalen<br />
Spitzenverbände und des dvv, 2011, I.) Ähnliches liest man<br />
im Ausbauplan IV des Volkshochschulverbandes Baden-<br />
Württemberg „Selbstverständnis und Zukunft der Volkshochschulen“<br />
von 2012.<br />
Was bedeutet kommunale Verankerung?<br />
„Verankerung“ ist zunächst ein schönes Bild. Der Clou solcher<br />
Sprachbilder besteht darin, dass sie zutreffen, ohne genau<br />
festzulegen, was sie meinen. Ihre bewusste Verwendung<br />
bedeutet also eine strategische Ungenauigkeit. Strategische<br />
Ungenauigkeiten können sehr sinnvoll sein. Deshalb sollte<br />
man sie nicht vorschnell mit Präzision bekämpfen. Aber der<br />
Begriff darf natürlich auch nicht leer bleiben. Verbindlich<br />
gefüllt wird er durch das Gesetz, die (traditionelle) Übung<br />
und durch ausdrückliche Vereinbarung.<br />
a) Nach §1 Abs. 2 des Weiterbildungsförderungsgesetzes<br />
ist es die Kernaufgabe der Weiterbildung, also<br />
auch jeder Volkshochschule, „dem einzelnen zu helfen,<br />
im außerschulischen Bereich seine Fähigkeiten und<br />
Kenntnisse zu vertiefen, zu erweitern oder zu erneuern.<br />
Sie umfasst auf der Grundlage des Grundgesetzes<br />
und der Landesverfassung die allgemeine Bildung, die<br />
berufliche Weiterbildung und die politische Bildung.<br />
Die Weiterbildung soll den einzelnen zu einem<br />
verantwortlichen Handeln im persönlichen, beruflichen<br />
und öffentlichen Bereich befähigen und damit der freien<br />
Gesellschaft im demokratischen und sozialen Rechtsstaat<br />
dienen.“<br />
Neben diesen öffentlichen Kernauftrag, ein breit<br />
gefächertes, umfassendes Weiterbildungsangebot für die<br />
gesamte Bevölkerung zu unterbreiten, können weitere,<br />
auch andersartige Aufgaben der Volkshochschule treten:<br />
Sich um die Integration verschiedener Nationalitäten und<br />
Kulturen oder unterschiedlicher Generationen zu<br />
kümmern, die Fortbildung der Mitarbeiter/innen der<br />
Kommunalverwaltung zu übernehmen, berufliche<br />
Qualifizierungen anzubieten, die auf die regionalen<br />
Entwicklungsperspektiven zugeschnitten sind und/oder<br />
etwa einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Elternund<br />
Familienbildung zu legen.<br />
b) Ob weitere Aufgaben neben die zentrale Aufgabe der<br />
Volkshochschule treten und welche, mit welchen<br />
Akzenten, scheint sich aus der lokalen Tradition<br />
mühelos zu ergeben. Wie andere kommunale Akteure<br />
auch, ist die Volkshochschule im Laufe der Jahrzehnte<br />
nahezu zwangsläufig in eine spezifische örtliche<br />
Rolle hineingewachsen. Und diese Rolle bestimmt die<br />
Erwartungen an sie.<br />
c) Aber ist es so einfach? Traditionen und Übungen<br />
sind (noch) interpretationsfähiger, also uneindeutiger<br />
als das Gesetz. Deshalb garantieren sie keine wirkliche<br />
Übereinstimmung der Aufgabenerfüllung der vhs mit den<br />
Erwartungen der Kommune. Außerdem können – ohne<br />
Abstimmung – die Erwartungen der Repräsentanten der<br />
Kommune – Bürgermeister und Gemeinderat – und der<br />
Bevölkerung durchaus auseinandergehen.<br />
Die nur vermeintliche Erfüllung der Erwartungen des<br />
Gegenüber auf der einen Seite und auf der anderen<br />
Seite die wegen abweichender eigener Erwartungen<br />
nur scheinbare Akzeptanz der Rollenwahrnehmung<br />
des Anderen, sind das Grundproblem aller nicht<br />
ausdrücklichen Kommunikation. Das kann man aus<br />
der eigenen Partnerschaft ebenso wissen, wie es die<br />
berufliche Beratungspraxis immer wieder belegt.<br />
Aufgabenvereinbarungen klären Erwartungen<br />
Gegen dieses Grundproblem hilft nur: die gegenseitigen<br />
Erwartungen ausdrücklich zu thematisieren und klar<br />
festzulegen – in einer Aufgabenvereinbarung. Weil die<br />
Ressourcen der Volkshochschule nur einmal vorhanden sind,<br />
muss eine solche Aufgabenvereinbarung wenigstens grob<br />
klären, wie die Kernaufgabe der vhs zu akzentuieren ist<br />
und ob Zusatzaufgaben neben sie treten sollen und welche.<br />
Herrscht darüber Einigkeit, weiß die Volkshochschule, was<br />
von ihr erwartet wird und wissen die Bürgerinnen und Bürger