28.02.2014 Aufrufe

Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4 Schutzmaßnahmen<br />

4.1 Organisatorische Maßnahmen<br />

4.1.1 Planung unter dem Aspekt des Arbeitens in <strong>Behälter</strong>n, <strong>Silos</strong> <strong>und</strong> <strong>enge</strong>n <strong>Räume</strong>n<br />

<strong>Die</strong> Belange des Arbeitens in <strong>Behälter</strong>n, <strong>Silos</strong> <strong>und</strong> <strong>enge</strong>n <strong>Räume</strong>n sind bei der Planung<br />

<strong>und</strong> Errichtung der Anlagen zu berücksichtigen. Das gilt besonders für die<br />

• Gestaltung der Zugänge,<br />

• Gestaltung der Anschlagpunkte bzw. der Anschlagkonstruktionen der Persönlichen<br />

Schutzausrüstungen,<br />

• Möglichkeiten des Abtrennens z. B. der Zu- <strong>und</strong> Abgangsleitungen.<br />

4.1.2 Arbeitsablauforganisation<br />

In einer betrieblichen Arbeitsablauforganisation ist festzulegen, wer die organisatorischen<br />

Maßnahmen durchführen <strong>und</strong> wer als Aufsichtführender bzw. Sicherungsposten<br />

fungieren darf.<br />

4.1.3 Unterweisung aller an den Arbeiten beteiligten Personen<br />

4.1.3.1 Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer vor Aufnahme<br />

der Arbeiten alle beauftragten Personen über die Gefährdungen <strong>und</strong> die erforderlichen<br />

Schutzmaßnahmen entsprechend dem Erlaubnisschein oder der Betriebsanweisung<br />

zu unterweisen.<br />

Siehe § 12 Arbeitsschutzgesetz <strong>und</strong> §§ 4 <strong>und</strong> 31 der Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Prävention“ (<strong>BG</strong>V/GUV-V A1).<br />

4.1.3.2 Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen Arbeiten genügt es, wenn die Unterweisung<br />

in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, erfolgt.<br />

4.1.3.3 <strong>Die</strong> festgelegten Rettungsmaßnahmen sind von den für die Rettung vorgesehenen<br />

Personen zu üben.<br />

Intensives Training ist vor allem erforderlich für:<br />

• die Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten,<br />

• die Benutzung von Atemschutzgeräten,<br />

• die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen,<br />

• spezielle Maßnahmen der Ersten Hilfe.<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!