Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM
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Vor Aufnahme der Arbeiten in Tanks <strong>und</strong> <strong>Räume</strong>n auf Wasserfahrzeugen <strong>und</strong> Schwimmenden<br />
Anlagen sind die besonderen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Schiffbau“<br />
(<strong>BG</strong>V/GUV-V C28) <strong>und</strong> der TRGS 507 „Oberflächenbehandlungen in <strong>Räume</strong>n“ zu beachten.<br />
<strong>Die</strong> Fachk<strong>und</strong>e kann z.B. nach dem Gr<strong>und</strong>satz „Auswahl, Ausbildung <strong>und</strong> Beauftragung von<br />
Fachk<strong>und</strong>igen zum Freimessen nach <strong>BG</strong>R 117 - Teil 1“ (<strong>BG</strong>G/GUV-G 970) erworben werden.<br />
4.2.5.4 <strong>Die</strong> Messungen haben an repräsentativer Stelle zu erfolgen. Zur Sicherung der Qualität<br />
der Messergebnisse sind Betriebsanweisungen zu erstellen. Hierbei sind die<br />
Benutzerinformationen der Hersteller der Messgeräte zu berücksichtigen. <strong>Die</strong> Messergebnisse<br />
sind zu dokumentieren.<br />
4.3 Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Sauerstoff<br />
4.3.1 Vermeiden der Gefährdungen durch Sauerstoffmangel<br />
4.3.1.1 Gefährdungen durch Sauerstoffmangel können vorliegen, wenn die Sauerstoffkonzentration<br />
niedriger ist als der Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft von<br />
20,9 Vol.-%. Ist die Sauerstoffkonzentration niedriger als 20,9 Vol.-%, ist die Ursache<br />
hierfür zu ermitteln <strong>und</strong> zu beurteilen, ob eine Gefährdung durch Fremdgase<br />
oder Gefahrstoffe vorliegt.<br />
Eine Gefährdung liegt z. B. vor, wenn die Differenz zu den 20,9 Vol.-% Sauerstoff aus Gefahrstoffen<br />
besteht <strong>und</strong> deren Arbeitsplatzgrenzwerte oder Kurzzeitwerte überschritten sind. <strong>Die</strong>s<br />
betrifft z. B. auch Kohlendioxid.<br />
Eine Gefährdung liegt z. B. nicht vor, wenn die Differenz zu den 20,9 Vol.-% Sauerstoff aus<br />
Stickstoff oder Edelgasen besteht <strong>und</strong> der Sauerstoffgehalt mindestens 17 % beträgt.<br />
4.3.1.2 Als Schutzmaßnahmen gegen Sauerstoffmangel sind die Maßnahmen nach Abschnitt<br />
4.2 zu ergreifen.<br />
4.3.2 Vermeiden der Gefährdungen durch Sauerstoffüberschuss<br />
Gefährdungen durch Sauerstoffüberschuss können vorliegen, wenn die Sauerstoffkonzentration<br />
höher als 20,9 Vol.-% ist <strong>und</strong> sich damit die Gefahr einer Entzündung<br />
von Stoffen erhöht.<br />
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