Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM
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Persönliche Schutzausrüstungen<br />
zum Retten sind in der Regel keine<br />
Persönlichen Schutzausrüstungen<br />
gegen Absturz!<br />
Für die Verwendung von Persönlichen<br />
Schutzausrüstungen gegen Absturz<br />
gilt die Regel „Benutzung von Persönlichen<br />
Schutzausrüstungen gegen<br />
Absturz“ (<strong>BG</strong>R/GUV-R 198).<br />
4.11 Schutzmaßnahmen gegen Versinken<br />
oder Verschütten<br />
4.11.1 Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen,<br />
dass die Füll- <strong>und</strong> Entnahmeeinrichtungen<br />
abgestellt <strong>und</strong><br />
gegen unbeabsichtigtes <strong>und</strong> unbefugtes<br />
Ingangsetzen gesichert sind.<br />
Abb. 23 Rettungshubgerät mit zusätzlichem Höhensicherungsgerät<br />
als Schutz gegen<br />
Absturz<br />
Versicherte dürfen Schüttungen<br />
ohne Sicherung nur betreten, wenn<br />
Gefährdungen durch Versinken im<br />
Schüttgut oder durch die Entnahmeeinrichtung<br />
ausgeschlossen sind.<br />
4.11.2 Besteht die Gefahr, dass Versicherte<br />
beim Betreten des Schüttgutes<br />
versinken können, sind diese durch<br />
eine der folgenden Maßnahmen zu<br />
sichern:<br />
• Benutzen einer festen Arbeitsbühne,<br />
von der aus die Arbeiten<br />
ausgeführt werden,<br />
Abb. 24 Siloeinfahreinrichtung<br />
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