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Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

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Persönliche Schutzausrüstungen<br />

zum Retten sind in der Regel keine<br />

Persönlichen Schutzausrüstungen<br />

gegen Absturz!<br />

Für die Verwendung von Persönlichen<br />

Schutzausrüstungen gegen Absturz<br />

gilt die Regel „Benutzung von Persönlichen<br />

Schutzausrüstungen gegen<br />

Absturz“ (<strong>BG</strong>R/GUV-R 198).<br />

4.11 Schutzmaßnahmen gegen Versinken<br />

oder Verschütten<br />

4.11.1 Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen,<br />

dass die Füll- <strong>und</strong> Entnahmeeinrichtungen<br />

abgestellt <strong>und</strong><br />

gegen unbeabsichtigtes <strong>und</strong> unbefugtes<br />

Ingangsetzen gesichert sind.<br />

Abb. 23 Rettungshubgerät mit zusätzlichem Höhensicherungsgerät<br />

als Schutz gegen<br />

Absturz<br />

Versicherte dürfen Schüttungen<br />

ohne Sicherung nur betreten, wenn<br />

Gefährdungen durch Versinken im<br />

Schüttgut oder durch die Entnahmeeinrichtung<br />

ausgeschlossen sind.<br />

4.11.2 Besteht die Gefahr, dass Versicherte<br />

beim Betreten des Schüttgutes<br />

versinken können, sind diese durch<br />

eine der folgenden Maßnahmen zu<br />

sichern:<br />

• Benutzen einer festen Arbeitsbühne,<br />

von der aus die Arbeiten<br />

ausgeführt werden,<br />

Abb. 24 Siloeinfahreinrichtung<br />

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