Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM
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• durch Nachverdampfung brennbarer Dämpfe aus Verkrustungen oder Verunreinigungen in<br />
einem schlecht gereinigten <strong>Behälter</strong>,<br />
• wenn aus betriebstechnischen Gründen brennbare Stoffe nicht aus den <strong>Behälter</strong>n, <strong>Silos</strong><br />
oder <strong>enge</strong>n <strong>Räume</strong>n entfernt werden können,<br />
• durch Aufwirbeln von Ablagerungen von Stäuben mit brennbaren Anteilen.<br />
<strong>Die</strong> Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist verhindert, wenn sichergestellt ist,<br />
dass:<br />
• die Konzentration an Gasen, Dämpfen im Gemisch mit Luft überall in den <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong><br />
<strong>Behälter</strong>n 50 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreitet, z. B. durch Einsatz einer<br />
technischen Lüftung,<br />
• die Konzentration an brennbarem Staub im Gemisch mit Luft überall in den <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong><br />
<strong>Behälter</strong>n 50 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreitet, indem die Aufwirbelung<br />
von Staubablagerungen vermieden wird.<br />
<strong>Die</strong> Bildung gefährlicher explosionsfähige Atmosphäre kann auch durch Inertisierung ( z. B.<br />
durch Einleitung von Stickstoff) verhindert werden. <strong>Die</strong> Inertisierung ist zu überwachen.<br />
<strong>Die</strong> Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre durch Dämpfe einer brennbaren<br />
Flüssigkeit wird verhindert, wenn die Verarbeitungstemperatur der Flüssigkeit unter ihrem<br />
unteren Explosionspunkt (UEP1) liegt. Dabei ist zu berücksichtigen:<br />
• dass die Umgebungstemperatur über den UEP ansteigen kann ( z. B. Sonneneinstrahlung),<br />
• dass die brennbare Flüssigkeit über den UEP erwärmt werden kann ( z. B. durch Tankheizeinrichtungen).<br />
Wird eine entzündbare Flüssigkeit verspritzt oder versprüht ( z. B. Farbspritzen), entstehen im<br />
Spritzbereich Aerosole. <strong>Die</strong>se können unabhängig von den o.g. Anforderungen eine gefährliche<br />
explosionsfähige Atmosphäre bilden.<br />
Mit der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre durch Aerosole ist nicht zu<br />
rechnen, wenn ausschließlich nicht entzündbare Flüssigkeiten, z. B. wasserverdünnbare<br />
Beschichtungsstoffe/Reinigungsflüssigkeiten mit der geforderten Zusammensetzung, verspritzt<br />
oder versprüht werden.<br />
4.4.2 Vermeiden von Zündquellen<br />
4.4.2.1 Kann aus betriebstechnischen Gründen das Vorhandensein gefährlicher explosionsfähiger<br />
Atmosphäre nicht vermieden werden, ist gemäß Abschnitt E2 der „Explosionsschutz-Regeln“<br />
(<strong>BG</strong>R/GUV-R 104) das Auftreten von wirksamen Zündquellen<br />
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