28.02.2014 Aufrufe

Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• durch Nachverdampfung brennbarer Dämpfe aus Verkrustungen oder Verunreinigungen in<br />

einem schlecht gereinigten <strong>Behälter</strong>,<br />

• wenn aus betriebstechnischen Gründen brennbare Stoffe nicht aus den <strong>Behälter</strong>n, <strong>Silos</strong><br />

oder <strong>enge</strong>n <strong>Räume</strong>n entfernt werden können,<br />

• durch Aufwirbeln von Ablagerungen von Stäuben mit brennbaren Anteilen.<br />

<strong>Die</strong> Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist verhindert, wenn sichergestellt ist,<br />

dass:<br />

• die Konzentration an Gasen, Dämpfen im Gemisch mit Luft überall in den <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong><br />

<strong>Behälter</strong>n 50 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreitet, z. B. durch Einsatz einer<br />

technischen Lüftung,<br />

• die Konzentration an brennbarem Staub im Gemisch mit Luft überall in den <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong><br />

<strong>Behälter</strong>n 50 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreitet, indem die Aufwirbelung<br />

von Staubablagerungen vermieden wird.<br />

<strong>Die</strong> Bildung gefährlicher explosionsfähige Atmosphäre kann auch durch Inertisierung ( z. B.<br />

durch Einleitung von Stickstoff) verhindert werden. <strong>Die</strong> Inertisierung ist zu überwachen.<br />

<strong>Die</strong> Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre durch Dämpfe einer brennbaren<br />

Flüssigkeit wird verhindert, wenn die Verarbeitungstemperatur der Flüssigkeit unter ihrem<br />

unteren Explosionspunkt (UEP1) liegt. Dabei ist zu berücksichtigen:<br />

• dass die Umgebungstemperatur über den UEP ansteigen kann ( z. B. Sonneneinstrahlung),<br />

• dass die brennbare Flüssigkeit über den UEP erwärmt werden kann ( z. B. durch Tankheizeinrichtungen).<br />

Wird eine entzündbare Flüssigkeit verspritzt oder versprüht ( z. B. Farbspritzen), entstehen im<br />

Spritzbereich Aerosole. <strong>Die</strong>se können unabhängig von den o.g. Anforderungen eine gefährliche<br />

explosionsfähige Atmosphäre bilden.<br />

Mit der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre durch Aerosole ist nicht zu<br />

rechnen, wenn ausschließlich nicht entzündbare Flüssigkeiten, z. B. wasserverdünnbare<br />

Beschichtungsstoffe/Reinigungsflüssigkeiten mit der geforderten Zusammensetzung, verspritzt<br />

oder versprüht werden.<br />

4.4.2 Vermeiden von Zündquellen<br />

4.4.2.1 Kann aus betriebstechnischen Gründen das Vorhandensein gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre nicht vermieden werden, ist gemäß Abschnitt E2 der „Explosionsschutz-Regeln“<br />

(<strong>BG</strong>R/GUV-R 104) das Auftreten von wirksamen Zündquellen<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!