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Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

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konsequent zu vermeiden.<br />

Bei den temporären Arbeiten in <strong>Behälter</strong>n, <strong>Silos</strong> <strong>und</strong> <strong>enge</strong>n <strong>Räume</strong>n ist eine Zoneneinteilung<br />

nach den „Explosionsschutz-Regeln“(<strong>BG</strong>R/GUV-R 104) nicht sinnvoll. Ein<br />

Überblick über mögliche bzw. zulässige Zündquellen ist in Anhang 6 zu finden.<br />

Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung sind z. B.:<br />

• Vermeidung von Reib- <strong>und</strong> Schlagfunken entsprechend der Tabelle im Anhang 6,<br />

• Vermeidung aluminiumhaltiger Teile ( z. B. Leitern, PSA) in rostiger Umgebung,<br />

• Vermeidung elektrostatischer Aufladung von Personen, Arbeitsmitteln, PSA ( z. B.<br />

Schutzanzüge), Einbauten, insbesondere durch Maßnahmen nach der Technischen<br />

Regel für Betriebssicherheit TRBS 2153 „Vermeidung von Zündgefahren<br />

infolge elektrostatischer Aufladungen“,<br />

• Auswahl elektrischer <strong>und</strong> nichtelektrischer Geräte, die für die jeweiligen Arbeiten<br />

geeignet sind (siehe dazu auch Anhang 6). <strong>Die</strong>s gilt auch für Ventilatorlaufräder<br />

einschließlich Gehäuse <strong>und</strong> Lager, die außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche<br />

betrieben werden, aber Abluft fördern, die explosionsfähige Atmosphäre enthalten<br />

kann.<br />

4.4.2.2 In <strong>Räume</strong>n oder Bereichen sind Arbeiten mit Zündgefahr <strong>und</strong> das Rauchen verboten,<br />

solange gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Arbeiten mit<br />

Zündgefahr können z. B. sein:<br />

• Schweiß-, Schleif- <strong>und</strong> Trennarbeiten<br />

– innerhalb von <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong> <strong>Behälter</strong>n,<br />

– an Öffnungen von <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong> <strong>Behälter</strong>n,<br />

– oberhalb <strong>und</strong> unterhalb der Öffnungen von <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong> <strong>Behälter</strong>n,<br />

– an den Außenseiten der den Raum oder <strong>Behälter</strong> begrenzenden Wände,<br />

– innerhalb eines horizontalen Sicherheitsabstandes von 10 m.<br />

• Arbeiten mit offenen Flammen<br />

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