Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM
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4.12 Schutzmaßnahmen gegen Ges<strong>und</strong>heitsgefahren durch erhöhte körperliche Belastungen<br />
4.12.1 Arbeiten unter beengten räumlichen Verhältnissen stellen an sich schon eine hohe<br />
körperliche <strong>und</strong> gegebenenfalls eine psychische Belastung dar. Zusätzliche Belastungen,<br />
z. B. durch Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen, durch erschwerte<br />
Zugangsmöglichkeiten, durch hohe oder tiefe Temperaturen sowie durch<br />
schwere Transportarbeiten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />
Das Benutzen von Atemschutz bei Arbeiten in <strong>Behälter</strong>n, <strong>Silos</strong> <strong>und</strong> <strong>enge</strong>n <strong>Räume</strong>n sollte die<br />
Ausnahme darstellen. Vorher sollten durch Maßnahmen nach den Abschnitten 4.2.1 bis 4.2.3<br />
alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, eine ausreichende Qualität der Atemluft sicherzustellen,<br />
so dass die Benutzung von Atemschutzgeräten nicht erforderlich ist.<br />
<strong>Die</strong> Zugänge <strong>und</strong> gegebenenfalls die Abstiege in die <strong>Behälter</strong>, <strong>Silos</strong> <strong>und</strong> <strong>enge</strong>n <strong>Räume</strong> sind<br />
möglichst so zu gestalten, dass die Arbeitsstellen ohne größere körperliche Anstrengung<br />
erreicht werden können, z. B. sollte die Benutzung von Strickleitern die Ausnahme darstellen.<br />
Bei Arbeiten auf Schüttgütern sind Strickleitern nicht zulässig, siehe Abschnitt 4.11.5.<br />
4.12.2 <strong>Die</strong> möglichen körperlichen <strong>und</strong> psychischen Belastungen sind im Rahmen der<br />
Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.<br />
Erforderlichenfalls sind zusätzliche Pausen einzuplanen.<br />
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