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Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

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4.9 Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen<br />

4.9.1 Schutzmaßnahmen in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit<br />

4.9.1.1 Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung einer der folgenden<br />

Maßnahmen zu betreiben:<br />

• Schutzkleinspannung (SELV). Es dürfen nur Betriebsmittel der Schutzklasse III<br />

verwendet werden, die jedoch unabhängig von der Nennspannung mindestens<br />

der Schutzart IP2X entsprechen müssen, d. h. isoliert oder fingersicher abgedeckt<br />

sind.<br />

• Schutztrennung. Dabei darf jeweils nur ein Verbrauchsmittel je Sek<strong>und</strong>ärwicklung<br />

eines Trenntransformators oder Motorgenerators (siehe Information „Auswahl<br />

<strong>und</strong> Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- <strong>und</strong> Montagestellen“ (<strong>BG</strong>I 867))<br />

angeschlossen werden. <strong>Die</strong> Wicklungen müssen galvanisch voneinander getrennt<br />

sein.<br />

• Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung. Bei Verwendung<br />

von Betriebsmitteln der Schutzklasse I sind deren Körper mit einem örtlichen<br />

zusätzlichen Potenzialausgleich zu versehen. Für die automatische Abschaltung<br />

sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ohne Hilfsspannungsquelle mit I Δn ≤<br />

30 mA zu verwenden.<br />

4.9.1.2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung einer der folgenden<br />

Maßnahmen zu betreiben:<br />

• Schutzkleinspannung (SELV). Es dürfen nur Betriebsmittel der Schutzklasse III<br />

verwendet werden, die jedoch unabhängig von der Nennspannung mindestens<br />

der Schutzart IP2X entsprechen müssen, d. h. isoliert oder fingersicher abgedeckt<br />

sind.<br />

• Schutztrennung. Dabei darf jeweils nur ein Verbrauchsmittel je Sek<strong>und</strong>ärwicklung<br />

eines Trenntransformators oder Motorgenerators angeschlossen werden. <strong>Die</strong><br />

Wicklungen müssen galvanisch voneinander getrennt sein.<br />

• Handleuchten dürfen nur mit Kleinspannung SELV betrieben werden.<br />

4.9.1.3 Ortsveränderliche Stromquellen müssen außerhalb des leitfähigen Bereiches mit<br />

begrenzter Bewegungsfreiheit aufgestellt werden. Ist dies aus technischen Gründen<br />

nicht möglich, z. B. bei sehr langen Rohrleitungen, Kanälen, Kastenträgern usw. darf<br />

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