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Behälter, Silos und enge Räume - Die BG ETEM

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5.3.3 Es ist darauf zu achten, dass keine freien Seilenden in das Schüttgut ragen bzw. von<br />

mechanischen Einrichtungen (Rührern, Austragseinrichtungen) erfasst werden.<br />

5.3.4 Bei Positionierung auf Schüttgütern sind nur Siloeinfahreinrichtungen zu benutzen;<br />

siehe auch Abschnitt 4.11.<br />

Der Betrieb von Siloeinfahreinrichtungen ist in der Regel „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“<br />

(<strong>BG</strong>R/GUV-R 159) geregelt.<br />

5.3.5 Versicherte dürfen zur Durchführung betriebsmäßiger Arbeiten in <strong>Silos</strong> das Personenaufnahmemittel<br />

der Einfahreinrichtung nur verlassen, wenn eine Gefährdung<br />

durch das Schüttgut ausgeschlossen ist <strong>und</strong> der Aufsichtführende dies erlaubt hat.<br />

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